Regionalprofil
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Landkreis · Rheinland-Pfalz
Bevölkerung, Wirtschaft und Lebensbedingungen. Deine Region in Zahlen und im Vergleich.
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Die Bevölkerung wuchs im Zeitraum 31.12.2015–31.12.2025: 2,3 %. Das verfügbare Einkommen je Einwohner liegt bei 26.981 € (2023).
Kennzahlen & Entwicklung
2011–2025
Tsd. Personen
| Jahr | Mayen-Koblenz |
|---|---|
| 2011 | 210.246 Personen |
| 2012 | 210.035 Personen |
| 2013 | 209.785 Personen |
| 2014 | 210.441 Personen |
| 2015 | 211.925 Personen |
| 2016 | 212.968 Personen |
| 2017 | 213.554 Personen |
| 2018 | 214.259 Personen |
| 2019 | 214.434 Personen |
| 2020 | 214.786 Personen |
| 2021 | 215.446 Personen |
| 2022 | 216.056 Personen |
| 2023 | 216.874 Personen |
| 2024 | 217.228 Personen |
| 2025 | 216.796 Personen |
Einwohnerinnen und Einwohner mit alleiniger oder Hauptwohnung in der Region am Stichtag (Bevölkerungsfortschreibung).
2022: Ab dem 31.12.2022 beruht die Fortschreibung auf dem Zensus 2022, frühere Jahre auf dem Zensus 2011. Veränderungen über diesen Zeitpunkt hinweg enthalten auch den Korrektureffekt des Zensus.
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12111 Zensus 2011
Deutsche/Ausländer Das Merkmal Staatsangehörigkeit unterscheidet zwischen Personen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit gelten als Deutsche, unabhängig vom Vorliegen weiterer Staatsangehörigkeiten. Unter Ausländer werden auch Staatenlose sowie Personen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit gefasst.
Die Tabelle zeigt die neuesten verfügbaren Werte mit ihrem jeweiligen Bezugszeitraum. Wähle eine Kennzahl, um sie oben mit Verlauf, Aufschlüsselung und Quellen anzusehen.
| Kennzahl | Mayen-Koblenz | Rheinland-Pfalz | Deutschland | Wertstand & Historie |
|---|---|---|---|---|
| 216.796 Personen | 4.123.022 Personen | 83.467.117 Personen | 31.12.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 2,3 % | 1,7 % | 1,6 % | 31.12.2015–31.12.2025 Zeitreihe: 2015–2025 (11 Beobachtungen) | |
| 16,9 % | 16,7 % | 16,6 % | 31.12.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 24,1 % | 23,8 % | 23,1 % | 31.12.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 10,9 % | 11,0 % | 11,2 % | 31.12.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 42,1 je 100 | Keine Daten | Keine Daten | 31.12.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 32,9 je 100 | Keine Daten | Keine Daten | 31.12.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 45,5 Jahre | 45,3 Jahre | 45,0 Jahre | 31.12.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 1.745 Personen | 33.606 Personen | 677.117 Personen | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 2.712 Personen | 50.857 Personen | 1.006.588 Personen | 2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| -4,6 je 1.000 EW | -4,3 je 1.000 EW | -4,0 je 1.000 EW | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 8,0 je 1.000 EW | Keine Daten | Keine Daten | 2024 Zeitreihe: 2023–2024 (2 Beobachtungen) | |
| 1,4 Kinder je Frau | Keine Daten | Keine Daten | 2024 Zeitreihe: 2023–2024 (2 Beobachtungen) | |
| 6,3 je 1.000 EW | Keine Daten | Keine Daten | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 50,0 je 1.000 EW | Keine Daten | Keine Daten | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 43,7 je 1.000 EW | Keine Daten | Keine Daten | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 265 EW/km² | 208 EW/km² | 233 EW/km² | 31.12.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) |
Anteil an der Bevölkerung am 31.12.2025 · Quelle: Tabelle 12411-02-03-4.
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12111 Zensus 2011
Deutsche/Ausländer Das Merkmal Staatsangehörigkeit unterscheidet zwischen Personen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit gelten als Deutsche, unabhängig vom Vorliegen weiterer Staatsangehörigkeiten. Unter Ausländer werden auch Staatenlose sowie Personen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit gefasst.
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Durchschnittsalter der Bevölkerung
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12411 Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Begriffsinhalt: Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 80er Jahre alle Personen, die in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben ((§ 21f Bundesmeldegesetz - BMG vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745)). Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleini- gen oder der vorwiegend benutzte Wohnung erfasst (Wohnbe- völkerung).
Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevöl- kerungsbewegung über die Geburten und Sterbefälle, Ehe- schließungen und Ehelösungen, Begründungen und Aufhebung von Lebenspartnerschaften, der Wanderungsstatistik über die Zu- und Fortzüge sowie von Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermelde- ämter.
Bei den Bevölkerungsdaten ab dem Berichtsjahr 2011 handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die auf Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011 basieren. Die Bevölkerungsdaten ab 31. Dezember 1987 bis 2010 sind in den alten Bundesländern aufgrund auf Ergebnissen der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Ok- tober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohner- registers der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Ein- wohnerzahl die Grundlage.
Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländer (einschließlich Staatenloser und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplo- matischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Fami- lienangehörigen.
Das Gesamtergebnis beinhaltet Fälle mit unbestimmtem Ge- schlecht, die durch ein definiertes Umschlüsselungsver- fahren auf männlich und weiblich verteilt wurden.
Begriffsinhalt: Durchschnittsalter der Bevölkerung
Das Durchschnittsalter der Bevölkerung wird mit allen ver- fügbaren Altersjahren berechnet, wobei für jedes Altersjahr (ohne Zusammenfassung bei höheren Altersjahren) die Anzahl der Personen mit dem um 0,5 erhöhten Lebensalter multipli- ziert wird. Die Summe der so für jedes Einzeljahr ermittel- ten Fallzahlen wird anschließend durch die Gesamtzahl der Personen dividiert. Differenzen zu anderen Veröffentlichungen sind auf unter- schiedliche Berechnungsmethoden zurückzuführen.
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Begriffsinhalt: Jugendquotient
Der Jugendquotient ist die Anzahl der "unter 20-Jährigen" je 100 Personen im Alter von "20 bis 64 Jahren".
Begriffsinhalt: Altenquotient
Der Altenquotient ist die Anzahl der "65-Jährigen oder älteren" je 100 Personen im Alter von "20 bis 64 Jahren".
Dieses Merkmal dient der in der EU-Durchführungsverordnung 2023/138 festgelegten Bereitstellung von Hochwertigen Datensätzen (High Value Datasets - HVD) in der Kategorie Statistik.
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Die Geborenen werden dem Wohnort der Mutter zugeordnet. Als Kind miteinander verheirateter Eltern gilt ein Kind seit 1.7.1998 dann, wenn es nach Eingehen der Ehe oder bis zu 300 Tagen nach Auflösung der Ehe durch Tod geboren wurde. Zuvor hatten Kinder auch dann als ehelich gegolten, wenn sie bis zu 302 Tagen nach Auflösung der Ehe durch Tod oder gericht- liches Urteil geboren worden waren.
Die Unterscheidung von Lebend- und Totgeborenen wird durch die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes geregelt. Danach sind Lebendgeborene Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungen- atmung eingesetzt hat, die übrigen Kinder gelten als Tot- geborene oder Fehlgeburten. Als Totgeborene zählen seit 01.11.2018 nur Kinder deren Geburtsgewichts mindestens 500 Gramm beträgt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. Zuvor wurden seit dem 1.4.1994 nur Kinder, deren Geburtsgewicht mindestens 500 Gramm betrug erfasst. Vom 1.7.1979 bis 31.3.1994 nur Kinder deren Gewicht mindestens 1000 Gramm betrug, vorher musste mindestens eine Körperlänge von 35 cm erreicht sein. Fehlgeburten werden vom Standesbeamten nicht registriert und bleiben daher in der Statistik außer Betracht.
zu Tabelle 12612-01-01: Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/geburten.pdf?__blob =publicationFile&v=3
Sterbefälle Als Sterbefälle werden die im Berichtszeitraum Gestorbenen ausgewiesen, ohne Totgeborene, nachträglich beurkundete Kriegssterbefälle und ohne gerichtliche Todeserklärungen.
zu Tabelle 12613-01-01: Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/sterbefaelle.pdf? __blob=publicationFile&v=3
Die Geborenen werden dem Wohnort der Mutter zugeordnet. Als Kind miteinander verheirateter Eltern gilt ein Kind seit 1.7.1998 dann, wenn es nach Eingehen der Ehe oder bis zu 300 Tagen nach Auflösung der Ehe durch Tod geboren wurde. Zuvor hatten Kinder auch dann als ehelich gegolten, wenn sie bis zu 302 Tagen nach Auflösung der Ehe durch Tod oder gericht- liches Urteil geboren worden waren.
Die Unterscheidung von Lebend- und Totgeborenen wird durch die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes geregelt. Danach sind Lebendgeborene Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungen- atmung eingesetzt hat, die übrigen Kinder gelten als Tot- geborene oder Fehlgeburten. Als Totgeborene zählen seit 01.11.2018 nur Kinder deren Geburtsgewichts mindestens 500 Gramm beträgt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. Zuvor wurden seit dem 1.4.1994 nur Kinder, deren Geburtsgewicht mindestens 500 Gramm betrug erfasst. Vom 1.7.1979 bis 31.3.1994 nur Kinder deren Gewicht mindestens 1000 Gramm betrug, vorher musste mindestens eine Körperlänge von 35 cm erreicht sein. Fehlgeburten werden vom Standesbeamten nicht registriert und bleiben daher in der Statistik außer Betracht.
zu Tabelle 12612-01-01: Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/geburten.pdf?__blob =publicationFile&v=3
Begriffsinhalt: Lebendgeborene je 1 000 Einwohner
Verhältnis der Zahl der Lebendgeborenen während eines Jahres zur durchschnittlichen Bevölkerung im selben Jahr. Der Wert wird je 1 000 Einwohner angegeben. Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.
Begriffsinhalt: Zusammengefasste Geburtenziffer (TFR)
Die zusammengefasste Geburtenziffer wird berechnet, indem die altersspezifischen Geburtenziffern des Beobachtungsjahres für die Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren addiert werden. Sie gibt die durchschnittliche Kinderzahl an, die eine Frau im Laufe ihres Lebens hätte, wenn die Verhältnisse des betrachteten Jahres von ihrem 16. bis zu ihrem 50. Lebensjahr gelten würden. Das Alter der Mütter wird dabei als Differenz zwischen dem Geburtsdatum des Kindes und dem Geburtsdatum der Mutter ermittelt.Begriffsinhalt: Zusammengefasste Geburtenziffer (TFR)
Die zusammengefasste Geburtenziffer wird berechnet, indem die altersspezifischen Geburtenziffern des Beobachtungsjahres für die Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren addiert werden. Sie gibt die durchschnittliche Kinderzahl an, die eine Frau im Laufe ihres Lebens hätte, wenn die Verhältnisse des betrachteten Jahres von ihrem 16. bis zu ihrem 50. Lebensjahr gelten würden. Das Alter der Mütter wird dabei als Differenz zwischen dem Geburtsdatum des Kindes und dem Geburtsdatum der Mutter ermittelt.
Die Wanderungsstatistik wird einheitlich für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Sie erstreckt sich auf die Wanderungen über die Gemeinde- und Kreisgrenzen innerhalb des Bundesgebiets (Bundesbinnenwanderung) sowie über die Grenzen des Bundesgebiets (Bundesaußenwanderung). Unberücksichtigt bleiben die Umzüge innerhalb der Gemeinden (Ortsumzüge). Als Wanderung im vorstehenden Sinne gilt jedes Beziehen einer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und jeder Auszug aus einer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung einschließlich der Umwandlung einer Nebenwohnung zu einer Haupt- oder alleinigen Wohnung (Wohnungsstatuswechsel). Die entsprechenden melderechtlichen Vorschriften sowie deren Ausnahmen werden durch das Bundesmeldegesetz geregelt. Mit berücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet ungeklärten Fälle und Fälle ohne Angabe. Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/wanderungsstatistik-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Zuzüge über die Kreisgrenzen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12711 Wanderungsstatistik
Begriffsinhalt: Zu- und Fortzüge über die Kreisgrenzen
Zu- und Fortzüge werden überwiegend mittels der Anmelde- scheine festgestellt. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Regionaleinheit gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Regionaleinheit gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Die in die- sen Tabellen dargestellten Werte sind niedriger als die Zu- und Fortzüge über die Gemeindegrenzen, weil hier nicht die Wanderungen innerhalb eines Kreises berücksichtigt werden.
Als Zuzug über die Kreisgrenze gilt, wenn eine Person in einem Kreis, in dem sie nicht bereits mit einer Hauptwohnung an- gemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort an- meldet.
Als Fortzug über die Kresigrenze gilt, wenn eine Person innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in dem Kreis, in dem sie sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einem Kreis im Bundesgebiet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weiteren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.
Fortzüge über die Kreisgrenzen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12711 Wanderungsstatistik
Begriffsinhalt: Zu- und Fortzüge über die Kreisgrenzen
Zu- und Fortzüge werden überwiegend mittels der Anmelde- scheine festgestellt. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Regionaleinheit gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Regionaleinheit gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Die in die- sen Tabellen dargestellten Werte sind niedriger als die Zu- und Fortzüge über die Gemeindegrenzen, weil hier nicht die Wanderungen innerhalb eines Kreises berücksichtigt werden.
Als Zuzug über die Kreisgrenze gilt, wenn eine Person in einem Kreis, in dem sie nicht bereits mit einer Hauptwohnung an- gemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort an- meldet.
Als Fortzug über die Kreisgrenze gilt, wenn eine Person innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in dem Kreis, in dem sie sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einem Kreis im Bundesgebiet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weiteren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.
Tabelle 11111-01-01: Abweichungen bei den Flächenangaben sind durch Runden der Zahlen möglich. Aufgrund fachlicher und methodischer Umstellungen in der Vermessungsverwaltung auf das "Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem" (ALKIS®) ist der Vergleich der Flächendaten ab 2016 mit den Flächendaten vorangegangener Jahre nur eingeschränkt möglich.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Regionales/amtlicher-gebietsstand- 2016.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Erläuterung für folgende Statistik(en): Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung
Begriffsinhalt: Die Angaben über die Gebietsfläche (Landfläche bis zur so genannten Küstenlinie - d.h. der Grenze zwischen Meer und Festland bei einem mittleren Wasserstand - einschließlich der Binnengewässer, aber ohne den Bodensee) beruhen auf Unterlagen der Vermessungs- bzw. Katasterämter. Flächenänderungen ohne Grenzänderungen gehen auf Neuvermessungen zurück.
Abweichungen bei den Flächenangaben sind durch Runden der Zahlen möglich. Aufgrund fachlicher und methodischer Umstellungen in der Vermessungsverwaltung auf das "Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem" (ALKIS®) ist der Vergleich der Flächendaten ab 2016 mit den Flächendaten vorangegangener Jahre nur eingeschränkt möglich.
Kennzahlen & Entwicklung
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Die Tabelle zeigt die neuesten verfügbaren Werte mit ihrem jeweiligen Bezugszeitraum. Wähle eine Kennzahl, um sie oben mit Verlauf, Aufschlüsselung und Quellen anzusehen.
| Kennzahl | Mayen-Koblenz | Rheinland-Pfalz | Deutschland | Wertstand & Historie |
|---|---|---|---|---|
| 10,9 % | 14,0 % | 14,9 % | 31.12.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 23.601 Personen | 575.883 Personen | 12.430.895 Personen | 31.12.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 6,6 je 1.000 EW | Keine Daten | Keine Daten | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 707 Personen | Keine Daten | Keine Daten | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 3,1 % | Keine Daten | Keine Daten | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 8,5 % | Keine Daten | Keine Daten | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 8.135 Personen | Keine Daten | Keine Daten | 31.12.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 37,5 je 1.000 EW | Keine Daten | Keine Daten | 31.12.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) |
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12111 Zensus 2011
Deutsche/Ausländer Das Merkmal Staatsangehörigkeit unterscheidet zwischen Personen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit gelten als Deutsche, unabhängig vom Vorliegen weiterer Staatsangehörigkeiten. Unter Ausländer werden auch Staatenlose sowie Personen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit gefasst.
Die Wanderungsstatistik wird einheitlich für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Sie erstreckt sich auf die Wanderungen über die Gemeinde- und Kreisgrenzen innerhalb des Bundesgebiets (Bundesbinnenwanderung) sowie über die Grenzen des Bundesgebiets (Bundesaußenwanderung). Unberücksichtigt bleiben die Umzüge innerhalb der Gemeinden (Ortsumzüge). Als Wanderung im vorstehenden Sinne gilt jedes Beziehen einer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und jeder Auszug aus einer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung einschließlich der Umwandlung einer Nebenwohnung zu einer Haupt- oder alleinigen Wohnung (Wohnungsstatuswechsel). Die entsprechenden melderechtlichen Vorschriften sowie deren Ausnahmen werden durch das Bundesmeldegesetz geregelt. Mit berücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet ungeklärten Fälle und Fälle ohne Angabe. Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/wanderungsstatistik-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Zuzüge über die Kreisgrenzen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12711 Wanderungsstatistik
Begriffsinhalt: Zu- und Fortzüge über die Kreisgrenzen
Zu- und Fortzüge werden überwiegend mittels der Anmelde- scheine festgestellt. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Regionaleinheit gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Regionaleinheit gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Die in die- sen Tabellen dargestellten Werte sind niedriger als die Zu- und Fortzüge über die Gemeindegrenzen, weil hier nicht die Wanderungen innerhalb eines Kreises berücksichtigt werden.
Als Zuzug über die Kreisgrenze gilt, wenn eine Person in einem Kreis, in dem sie nicht bereits mit einer Hauptwohnung an- gemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort an- meldet.
Als Fortzug über die Kresigrenze gilt, wenn eine Person innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in dem Kreis, in dem sie sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einem Kreis im Bundesgebiet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weiteren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.
Fortzüge über die Kreisgrenzen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12711 Wanderungsstatistik
Begriffsinhalt: Zu- und Fortzüge über die Kreisgrenzen
Zu- und Fortzüge werden überwiegend mittels der Anmelde- scheine festgestellt. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Regionaleinheit gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Regionaleinheit gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Die in die- sen Tabellen dargestellten Werte sind niedriger als die Zu- und Fortzüge über die Gemeindegrenzen, weil hier nicht die Wanderungen innerhalb eines Kreises berücksichtigt werden.
Als Zuzug über die Kreisgrenze gilt, wenn eine Person in einem Kreis, in dem sie nicht bereits mit einer Hauptwohnung an- gemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort an- meldet.
Als Fortzug über die Kreisgrenze gilt, wenn eine Person innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in dem Kreis, in dem sie sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einem Kreis im Bundesgebiet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weiteren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Bis zum BJ 2024 weichen die Bestandszahlen über Ausländerinnen und Ausländer aus der Bevölkerungsfortschreibung und der Ausländerstatistik infolge unterschiedlicher Abgrenzungen und Methoden voneinander ab. Die Abgrenzung der Bevölkerung in der Bevölkerungsfortschreibung ergibt sich aus den Melderechtsbestimmungen, die Abgrenzung in der Ausländerstatistik aus den ausländerrechtlichen Bestimmungen. Durch den Zensus werden zudem die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung regelmäßig justiert. Diese Korrektur findet in der Ausländerstatistik nicht statt. Die Ergebnisse der aus diesen beiden Quellen nachgewiesenen ausländischen Bevölkerungszahlen sind demnach nicht unmittelbar vergleichbar.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einbuergerungsstatistik.pdf? __blob=publicationFile&v=3
Einbürgerungen von Ausländern
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12511 Einbürgerungsstatistik
Begriffsinhalt: Einbürgerungen Einbürgerungen umfassen die Gesamtzahl der im Laufe des Berichtsjahres durch deutsche Behörden im In- und Ausland vollzogenen Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern. Bei der Einbürgerung wird einer Ausländerin bzw. einem Ausländer durch die Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden und die betreffende ausländische Person muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Einbürgerungen erfolgen in der Mehrzahl aufgrund des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), daneben aber auch durch andere Rechtsgrundlagen, die zumeist Alt- und Wiedergutmachungsfälle regeln. Die Einbürgerungsstatistik berichtet über die im In- und Ausland durch deutsche Behörden im Laufe des Berichtsjahres vollzogenen Einbürgerungen nach der bisherigen Staatsangehörigkeit, Rechtsgrund der Einbürgerung, Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet, Geschlecht, Alter, Familienstand und nach fortbestehender bzw. nicht fortbestehender bisheriger Staatsangehörigkeit. Der regionale Nachweis der Einbürgerungsfälle bezieht sich auf den Wohnort der eingebürgerten Person zum Zeitpunkt der Einbürgerung. Demnach beziehen sich die hier ausgewiesenen Fallzahlen auch nur auf Einbürgerungen im Inland. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt von im Inland geborenen Kindern ausländischer Eltern (nach § 4 Abs. 3 StAG) ist in den Daten nicht enthalten.
Begriffsinhalt: Ausländer
Als Ausländer zählen alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, also nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sind. Auch Staatenlose und Personen mit ungeklärten Staatsangehörigkeiten gehören zu diesem Personenkreis.
Einbürgerungen von Ausländern
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12511 Einbürgerungsstatistik
Begriffsinhalt: Einbürgerungen Einbürgerungen umfassen die Gesamtzahl der im Laufe des Berichtsjahres durch deutsche Behörden im In- und Ausland vollzogenen Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern. Bei der Einbürgerung wird einer Ausländerin bzw. einem Ausländer durch die Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden und die betreffende ausländische Person muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Einbürgerungen erfolgen in der Mehrzahl aufgrund des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), daneben aber auch durch andere Rechtsgrundlagen, die zumeist Alt- und Wiedergutmachungsfälle regeln. Die Einbürgerungsstatistik berichtet über die im In- und Ausland durch deutsche Behörden im Laufe des Berichtsjahres vollzogenen Einbürgerungen nach der bisherigen Staatsangehörigkeit, Rechtsgrund der Einbürgerung, Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet, Geschlecht, Alter, Familienstand und nach fortbestehender bzw. nicht fortbestehender bisheriger Staatsangehörigkeit. Der regionale Nachweis der Einbürgerungsfälle bezieht sich auf den Wohnort der eingebürgerten Person zum Zeitpunkt der Einbürgerung. Demnach beziehen sich die hier ausgewiesenen Fallzahlen auch nur auf Einbürgerungen im Inland. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt von im Inland geborenen Kindern ausländischer Eltern (nach § 4 Abs. 3 StAG) ist in den Daten nicht enthalten.
Begriffsinhalt: Ausländer
Als Ausländer zählen alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, also nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sind. Auch Staatenlose und Personen mit ungeklärten Staatsangehörigkeiten gehören zu diesem Personenkreis.
Einbürgerungsquote
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12511 Einbürgerungsstatistik
Begriffsinhalt: Einbürgerungsquote Die Einbürgerungsquote setzt die Zahl der Einbürgerungen im jeweiligen Jahr in das Verhältnis zur Zahl der Ausländerinnen und Ausländer nach der Bevölkerungsfortschreibung zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung. Für das Berichtsjahr 2011 wird als Bezugsgröße die auf Basis des Zensus 2011 zurückgerechnete Zahl der Ausländerinnen und Ausländer zum Stichtag 31.12.2010 genutzt. Mit dem Berichtsjahr 2023 wechselt die Bezugsgröße: statt der Zahl der Ausländerinnen und Ausländer nach Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011, werden die Zahlen nach Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 verwendet. Die Vergleichbarkeit der Einbürgerungsquoten im Zeitverlauf ist daher eingeschränkt.
Ausgeschöpftes Einbürgerungspotential:
Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotential setzt die Zahl der Einbürgerungen im jeweiligen Jahr in das Verhältnis zur Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die sich laut dem Ausländerzentralregister zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung seit mindestens 10 Jahren in Deutschland aufgehalten haben. Die Abgrenzung der Bevölkerung in der Ausländerstatistik ergibt sich aus den ausländerrechtlichen Bestimmungen, die Abgrenzung in der Bevölkerungsfortschreibung aus den melderechtlichen Bestimmungen. Durch den Zensus werden zudem die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung regelmäßig justiert.
Die Statistik zu Schutzsuchenden nach dem Ausländerzentralregister (AZR) setzt für die Geheimhaltung das sogenannte Verfahren der „Fünfer-Rundung“ ein, bei dem alle Fallzahlen auf das nächste Vielfache von 5 gerundet werden. In dieser Tabelle nehmen die letzten Stellen aller Fallzahlen ausschließlich die Werte 5 oder 0 ein. Dabei werden die Fallzahlen 0, 1 und 2 auf 0 gerundet, die Fallzahlen 3 bis 7 auf 5, 8 bis 12 auf 10 etc. Weitere methodische Hinweise zum AZR finden Sie in dem Qualitätsbericht zu Schutzsuchenden in Deutschland unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/_inhalt.html#416924
Schutzsuchende Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen
Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus befinden sich entweder im oder noch vor dem Asylverfahren, weshalb über ihren Schutzstatus noch nicht entschieden wurde. Bei ihrer Ersterfassung werden sie erkennungsdienstlich erfasst und bei Äußerung eines Asylgesuchs wird ihnen ein Ankunftsnachweis als erstes offizielles Ausweisdokument zur weiteren Identifizierung ausgestellt. Sobald die Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus ihren Asylantrag offiziell gestellt haben, wird ihnen eine Aufenthaltsgestattung für die Dauer der Durchführung des Verfahrens ausgestellt.
Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus halten sich mit einem befristeten (Aufenthaltserlaubnis) oder unbefristetem (Niederlassungserlaubnis) humanitären Aufenthaltstitel in Deutschland auf. Eine mögliche Grundlage für die Erteilung einer befristeten humanitären Aufenthaltserlaubnis ist die Anerkennung einer der vier Schutzformen im Asylverfahren:
Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus Zu den Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus zählen Ausländerinnen und Ausländer, denen im Laufe des Asylverfahrens kein Schutzstatus anerkannt wurde und denen damit die Grundlage für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels fehlt. Weiterhin gehören zu dieser Kategorie auch Schutzsuchende, deren Aufenthaltserlaubnis aus gesetzlichen Gründen erloschen ist oder bei denen eine aufenthaltsbeendende Maßnahme durchgeführt wurde. Generell sind alle Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus ausreisepflichtig. Bei einer Duldung wird eine Abschiebung temporär ausgesetzt, Geduldete bleiben aber weiterhin ausreisepflichtig.
Vergleichbarkeit des offenen Schutzstatus 2023 mit den Vorjahren(insbesondere 2022)ist aufgrund methodischer Veränderungen nur eingeschränkt gegeben. Weitere Informationen finden sich im Qualitätsbericht der Statistik über Schutzsuchende unter Punkt 6.2 "Zeitliche Vergleichbarkeit": https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/_inhalt.html#416924
Die Statistik zu Schutzsuchenden nach dem Ausländerzentralregister (AZR) setzt für die Geheimhaltung das sogenannte Verfahren der „Fünfer-Rundung“ ein, bei dem alle Fallzahlen auf das nächste Vielfache von 5 gerundet werden. In dieser Tabelle nehmen die letzten Stellen aller Fallzahlen ausschließlich die Werte 5 oder 0 ein. Dabei werden die Fallzahlen 0, 1 und 2 auf 0 gerundet, die Fallzahlen 3 bis 7 auf 5, 8 bis 12 auf 10 etc. Weitere methodische Hinweise zum AZR finden Sie in dem Qualitätsbericht zu Schutzsuchenden in Deutschland unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/_inhalt.html#416924
Schutzsuchende Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen
Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus befinden sich entweder im oder noch vor dem Asylverfahren, weshalb über ihren Schutzstatus noch nicht entschieden wurde. Bei ihrer Ersterfassung werden sie erkennungsdienstlich erfasst und bei Äußerung eines Asylgesuchs wird ihnen ein Ankunftsnachweis als erstes offizielles Ausweisdokument zur weiteren Identifizierung ausgestellt. Sobald die Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus ihren Asylantrag offiziell gestellt haben, wird ihnen eine Aufenthaltsgestattung für die Dauer der Durchführung des Verfahrens ausgestellt.
Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus halten sich mit einem befristeten (Aufenthaltserlaubnis) oder unbefristetem (Niederlassungserlaubnis) humanitären Aufenthaltstitel in Deutschland auf. Eine mögliche Grundlage für die Erteilung einer befristeten humanitären Aufenthaltserlaubnis ist die Anerkennung einer der vier Schutzformen im Asylverfahren:
Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus Zu den Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus zählen Ausländerinnen und Ausländer, denen im Laufe des Asylverfahrens kein Schutzstatus anerkannt wurde und denen damit die Grundlage für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels fehlt. Weiterhin gehören zu dieser Kategorie auch Schutzsuchende, deren Aufenthaltserlaubnis aus gesetzlichen Gründen erloschen ist oder bei denen eine aufenthaltsbeendende Maßnahme durchgeführt wurde. Generell sind alle Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus ausreisepflichtig. Bei einer Duldung wird eine Abschiebung temporär ausgesetzt, Geduldete bleiben aber weiterhin ausreisepflichtig.
Vergleichbarkeit des offenen Schutzstatus 2023 mit den Vorjahren(insbesondere 2022)ist aufgrund methodischer Veränderungen nur eingeschränkt gegeben. Weitere Informationen finden sich im Qualitätsbericht der Statistik über Schutzsuchende unter Punkt 6.2 "Zeitliche Vergleichbarkeit": https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/_inhalt.html#416924
Kennzahlen & Entwicklung
Das Diagramm wird beim Scrollen geladen.
Die Tabelle zeigt die neuesten verfügbaren Werte mit ihrem jeweiligen Bezugszeitraum. Wähle eine Kennzahl, um sie oben mit Verlauf, Aufschlüsselung und Quellen anzusehen.
| Kennzahl | Mayen-Koblenz | Rheinland-Pfalz | Deutschland | Wertstand & Historie |
|---|---|---|---|---|
| 38.809 € | 43.808 € | 51.834 € | 2024 Zeitreihe: 2000–2024 (25 Beobachtungen) | |
| 86.227 € | 87.775 € | 94.135 € | 2024 Zeitreihe: 2000–2024 (25 Beobachtungen) | |
| 26.981 € | 29.534 € | 29.000 € | 2023 Zeitreihe: 2000–2023 (24 Beobachtungen) | |
| 26,6 % | 24,2 % | 23,4 % | 2024 Zeitreihe: 2000–2024 (25 Beobachtungen) | |
| 6,1 % | 5,7 % | 4,9 % | 2024 Zeitreihe: 2000–2024 (25 Beobachtungen) | |
| 66,5 % | 68,5 % | 70,7 % | 2024 Zeitreihe: 2000–2024 (25 Beobachtungen) | |
| 7.630 Mio. € | 163.785 Mio. € | 3.921.311 Mio. € | 2024 Zeitreihe: 2000–2024 (25 Beobachtungen) | |
| 4,1 % | Keine Daten | Keine Daten | 2025 (Jahresdurchschnitt) Zeitreihe: 2009–2025 (17 Beobachtungen) | |
| -13.651 Personen | Keine Daten | Keine Daten | 30.06.2025 Zeitreihe: 2008–2025 (18 Beobachtungen) | |
| 45.095 € | 45.134 € | 45.835 € | 2021 Zeitreihe: 2010–2021 (10 Beobachtungen) | |
| 7.541 € | 7.914 € | 8.284 € | 2021 Zeitreihe: 2010–2021 (10 Beobachtungen) | |
| 72.751 Personen | 1.487.255 Personen | 34.885.488 Personen | 30.06.2025 Zeitreihe: 2013–2025 (13 Beobachtungen) | |
| 11,4 % | 15,6 % | 20,5 % | 30.06.2025 Zeitreihe: 2013–2025 (13 Beobachtungen) | |
| 65,7 % | 61,8 % | 58,1 % | 30.06.2025 Zeitreihe: 2013–2025 (13 Beobachtungen) | |
| 14,8 % | 14,5 % | 13,0 % | 30.06.2025 Zeitreihe: 2013–2025 (13 Beobachtungen) | |
| 109.510 Steuerpflichtige | 2.087.522 Steuerpflichtige | 43.047.968 Steuerpflichtige | 2021 Zeitreihe: 2013–2021 (9 Beobachtungen) | |
| 29,6 % | 32,5 % | 32,3 % | 2021 Zeitreihe: 2013–2021 (9 Beobachtungen) | |
| 4,0 % | 4,3 % | 4,8 % | 2021 Zeitreihe: 2013–2021 (9 Beobachtungen) | |
| 138 Betriebe | 2.198 Betriebe | 46.476 Betriebe | 30.09.2024 Zeitreihe: 2009–2024 (16 Beobachtungen) | |
| 14.705 Personen | 296.073 Personen | 6.252.853 Personen | 30.09.2024 Zeitreihe: 2009–2024 (16 Beobachtungen) | |
| 5.225.152.000 € | 103.043.236.000 € | 2.287.449.033.000 € | 2024 Zeitreihe: 2009–2024 (16 Beobachtungen) | |
| 2.930.351.000 € | 54.707.133.000 € | 1.154.150.552.000 € | 2024 Zeitreihe: 2009–2024 (16 Beobachtungen) | |
| 56,1 % | 53,1 % | 50,5 % | 2024 Zeitreihe: 2009–2024 (16 Beobachtungen) | |
| 4.266,349 Mio. € | 96.931,004 Mio. € | 2.351.990,000 Mio. € | 2024 Zeitreihe: 2000–2024 (25 Beobachtungen) | |
| 3.519,818 Mio. € | 79.623,288 Mio. € | 1.942.175,000 Mio. € | 2024 Zeitreihe: 2000–2024 (25 Beobachtungen) | |
| 48.118 €/Arbeitnehmer | 51.463 €/Arbeitnehmer | 55.625 €/Arbeitnehmer | 2024 Zeitreihe: 2000–2024 (25 Beobachtungen) | |
| 39.698 €/Arbeitnehmer | 42.274 €/Arbeitnehmer | 45.933 €/Arbeitnehmer | 2024 Zeitreihe: 2000–2024 (25 Beobachtungen) |
Bruttoinlandsprodukt
Erläuterung für folgende Statistik(en): 82000 VGR der Länder
Begriffsinhalt: Bruttoinlandsprodukt (BIP)/Bruttowertschöpfung (BWS)
Das BIP bzw. die BWS ist ein Maß für die in einer Region erbrachte wirtschaftliche Leistung. Die BWS je Wirtschaftsbereich wird berechnet, indem vom Wert aller produzierten Waren und Dienstleistungen die bei der Produktion verbrauchten Vorleistungen (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Mieten und Pachten, Kosten für durch andere Unternehmen durchgeführte Lohnarbeiten etc.) abgezogen werden. Die Bewertung der BWS erfolgt zu Herstellungspreisen. Dieses Bewertungskonzept bedeutet, dass die auf die produzierten oder verkauften Waren und Dienstleistungen gewährten Gütersubventionen einbezogen sind, nicht aber die auf die produzierten Waren und Dienstleistungen zu zahlenden Gütersteuern (Mehrwertsteuer, Importabgaben, Mineralöl- und Tabaksteuer etc.). Das BIP wird zu Marktpreisen bewertet. Es wird berechnet, indem zur gesamten BWS zu Herstellungspreisen der auf die Kreise pauschal verteilte Saldo aus Gütersteuern-Gütersubventionen hinzuaddiert wird. Die Finanzserviceleistung indirekte Messung (FISIM) ist implizit in den Wirtschaftsbereichen bereits berücksichtigt.
Das BIP und die BWS können für die Kreise nur in jeweiligen Preisen angegeben werden, da in der hier betrachteten regionalen Tiefe keine gesicherten gesamtwirtschaftlichen Preisindizes zur Deflationierung dieser Wertgrößen vorliegen.
Bruttoinlandsprodukt je erwerbstätige Person
Erläuterung für folgende Statistik(en): 82111 VGR der Länder - Entstehungsrechnung
Begriffsinhalt: Bruttoinlandsprodukt je erwerbstätige Person
Für die Berechnung des Indikators "Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen je erwerbstätige Person (am Arbeitsort) in EUR" wird der Wert des Bruttoinlandsprodukts in jeweiligen Preisen im Jahr durch die Zahl der Erwerbstätigen (am Arbeitsort) im Jahresdurchschnitt dividiert.
Bruttoinlandsprodukt pro Kopf
Erläuterung für folgende Statistik(en): 82000 VGR der Länder - Entstehungsrechnung
Begriffsinhalt: Bruttoinlandsprodukt pro Kopf
Für die Berechnung des Indikators „Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen pro Kopf in EUR“ wird der Wert des Bruttoinlandsprodukts in jeweiligen Preisen im Jahr durch die Bevölkerungszahl im Jahresdurchschnitt auf Basis des Zensus 2011 dividiert. [Quelle: Ab 2011: Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Vor 2011: Länderergebnisse: Statistisches Bundesamt, Rückrechnung des Bevölkerungsstandes; Kreisergebnisse: Rückrechnung der regionalen VGR.]
verfügbares Einkommen der privaten Haushalte
Erläuterung für folgende Statistik(en): 82411 VGR der Länder - Umverteilungsrechnung
Begriffsinhalt: Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck
Das Verfügbare Einkommen steht den privaten Haushalten für Konsumzwecke oder zum Sparen zur Verfügung. Es ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen die monetären Sozialleistungen sowie die sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden und die Sozialbeiträge, die sonstigen laufenden Transfers sowie die Einkommensteuer und andere Steuern, die von den privaten Haushalten zu leisten sind, abgezogen werden. Das Primäreinkommen der privaten Haushalte enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit (wie Arbeitnehmerentgelt, Selbstständigeneinkommen) und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind.
verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner/-in
Erläuterung für folgende Statistik(en): 82411 VGR der Länder - Umverteilungsrechnung
Begriffsinhalt: Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) je Einwohner/-in
Für die Berechnung des Indikators „Verfügbares Einkommen pro Kopf“ wird der Wert des Verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck durch die Bevölkerungszahl im Jahresdurchschnitt auf Basis des Zensus 2011 dividiert. [Quelle: Ab 2011: Statistisches Bundesamt, Fortschreibu
BWS zu Herstellungspreisen in jeweiligen Preisen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 82000 VGR der Länder
Begriffsinhalt: Bruttoinlandsprodukt (BIP)/Bruttowertschöpfung (BWS)
Das BIP bzw. die BWS ist ein Maß für die in einer Region erbrachte wirtschaftliche Leistung. Die BWS je Wirtschaftsbereich wird berechnet, indem vom Wert aller produzierten Waren und Dienstleistungen die bei der Produktion verbrauchten Vorleistungen (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Mieten und Pachten, Kosten für durch andere Unternehmen durchgeführte Lohnarbeiten etc.) abgezogen werden. Die Bewertung der BWS erfolgt zu Herstellungspreisen. Dieses Bewertungskonzept bedeutet, dass die auf die produzierten oder verkauften Waren und Dienstleistungen gewährten Gütersubventionen einbezogen sind, nicht aber die auf die produzierten Waren und Dienstleistungen zu zahlenden Gütersteuern (Mehrwertsteuer, Importabgaben, Mineralöl- und Tabaksteuer etc.). Das BIP wird zu Marktpreisen bewertet. Es wird berechnet, indem zur gesamten BWS zu Herstellungspreisen der auf die Kreise pauschal verteilte Saldo aus Gütersteuern-Gütersubventionen hinzuaddiert wird. Die Finanzserviceleistung indirekte Messung (FISIM) ist implizit in den Wirtschaftsbereichen bereits berücksichtigt. Das BIP und die BWS können für die Kreise nur in jeweiligen Preisen angegeben werden, da in der hier betrachteten regionalen Tiefe keine gesicherten gesamtwirtschaftlichen Preisindizes zur Deflationierung dieser Wertgrößen vorliegen.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Die statistischen Daten der Arbeitslosenstatistik werden als Sekundärstatistik aus Verwaltungsprozessdaten gewonnen. Es handelt sich um eine Vollerhebung auf Basis der Daten der bei den regionalen Arbeitsagenturen und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Jobcenter) registrierten Personen. Im Zeitablauf haben Änderungen im Sozialrecht sowie in der Organisation der Sozialverwaltung Einfluss auf die Höhe der Arbeitslosenzahlen. Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/ Fachstatistiken/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html
Arbeitslose
Erläuterung für folgende Statistik(en): 13211 Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Begriffsinhalt: Arbeitslose
Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind, in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung.
Arbeitslose
Erläuterung für folgende Statistik(en): 13211 Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Begriffsinhalt: Arbeitslose
Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind, in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung.
Arbeitslosenquote bezogen auf abhängige zivile Erwerbsper- sonen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 13211 Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Begriffsinhalt: Arbeitslosenquote
Die Arbeitslosenquote zeigt die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (Erwerbstätige + Arbeitslose) als Quoten in Beziehung setzt. Der Kreis der Erwerbspersonen bzw. der Erwerbstätigen kann unterschiedlich abgegrenzt werden:
Es werden folgende Arbeitslosenquoten berechnet:
Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 13211 Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Begriffsinhalt: Arbeitslosenquote
Die Arbeitslosenquote zeigt die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (Erwerbstätige + Arbeitslose) als Quoten in Beziehung setzt. Der Kreis der Erwerbspersonen bzw. der Erwerbstätigen kann unterschiedlich abgegrenzt werden:
Es werden folgende Arbeitslosenquoten berechnet:
Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 13211 Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Begriffsinhalt: Arbeitslosenquote
Die Arbeitslosenquote zeigt die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (Erwerbstätige + Arbeitslose) als Quoten in Beziehung setzt. Der Kreis der Erwerbspersonen bzw. der Erwerbstätigen kann unterschiedlich abgegrenzt werden:
Es werden folgende Arbeitslosenquoten berechnet:
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Tabelle 13111-07-05: Maßgebend für die Verschlüsselung der Wirtschaftszweige ist ab 2008 die ?Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)?.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Gr undlagen/Methodik-Qualitaet/Qualitaetsberichte/Generische-Pu blikationen/Qualitaetsbericht-Statistik-Beschaeftigung.pdf?_ _blob=publicationFile&v=8
Beschäftigte am Arbeitsort
Erläuterung für folgende Statistik(en): 13111 Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Begriffsinhalt: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Personen gelten Personen, die alle folgenden Kriterien erfüllen:
Eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung liegt vor.
Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig in mindes- tens einem der Zweige der Sozialversicherung (Rentenver- sicherung, Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Ar- beitslosenversicherung).
Es handelt sich um abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird (Aus- nahmen sind Unterbrechungstatbestände wie z. B. Eltern- zeit).
Es wird mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet - so- weit aus der Personengruppendefinition erkennbar.
Dazu gehören auch Personen, die aus einem sozialversiche- rungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) ein- berufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamtinnen und Beamte, Selb- ständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldatinnen und Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme).
Geringfügig Beschäftigte (Personen mit Minijob) und kurzfristig Beschäftigte werden hier nicht nachgewiesen.
Fälle ohne Angaben zu weiteren Untergliederungsmerkmalen werden nur in den jeweiligen Insgesamt-Positionen ausge- wiesen.
Die Ergebnisse der nachgewiesenen Tabelle beruhen auf Aus- wertungen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BA: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/ Grundlagen/Grundlagen-Nav.html.
Begriffsinhalt: Beschäftigte am Arbeitsort
Beim Nachweis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach dem Arbeitsortprinzip werden die Beschäftigten der Ge- meinde zugeordnet, in der der Betrieb liegt, in dem sie be- schäftigt sind.
Einpendler/-innen über Kreisgrenzen (Arbeitsort)
Erläuterung für folgende Statistik(en): 13111 Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Begriffsinhalt: Einpendler, Auspendler
Die Einpendler über die Kreisgrenzen bzw. die Auspendler über die Kreisgrenzen werden einschließlich der Pendler über die Landesgrenzen ausgewiesen.
Begriffsinhalt: Pendler
Pendler sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftig- ten, deren Arbeitsgemeinde sich von der Wohngemeinde unter- scheidet. Ob und wie häufig gependelt wird, ist unerheblich. Die Wohnortgemeinde kann auch im Ausland liegen.
Pendler werden nach Ein- und Auspendlern unterschieden:
Einpendler sind Personen, die in ihrer Arbeitsgemeinde nicht wohnen
Auspendler sind Personen, die in ihrer Wohngemeinde nicht arbeiten
Aufgrund des Inlandskonzepts der Beschäftigungsstatistik können nur Einpendler aus dem Ausland nachgewiesen werden; Auspendler in das Ausland jedoch nicht. Bei den Pendlern handelt es sich um eine Untermenge des Bestands der sozial- versicherungspflichtig Beschäftigten zum jeweiligen Stich- tag.
Für jede Region gilt:
Beschäftigte mit identischem Wohn- und Arbeitsort + Ein- pendler + Beschäftigte ohne Angabe zum Arbeitsort bzw. zum Wohnort = Anzahl der Beschäftigten nach dem Arbeitsort- prinzip
Beschäftigte mit identischem Wohn- und Arbeitsort + Aus- pendler + Beschäftigte ohne Angabe zum Arbeitsort bzw. zum Wohnort = Anzahl der Beschäftigten nach dem Wohnortprinzip
Beschäftigte am Wohnort
Erläuterung für folgende Statistik(en): 13111 Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Begriffsinhalt: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen gel- ten Personen, die alle folgenden Kriterien erfüllen:
Eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung liegt vor.
Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig in mindes- tens einem der Zweige der Sozialversicherung (Rentenver- sicherung, Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Ar- beitslosenversicherung).
Es handelt sich um abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird (Aus- nahmen sind Unterbrechungstatbestände wie z. B. Eltern- zeit).
Es wird mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet - so- weit aus der Personengruppendefinition erkennbar.
Dazu gehören auch Personen, die aus einem sozialversiche- rungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) ein- berufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamtinnen und Beamte, Selb- ständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldatinnen und Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme).
Geringfügig Beschäftigte (Personen mit Minijob) und kurzfristig Beschäftigte werden hier nicht nachgewiesen.
Fälle ohne Angaben zu weiteren Untergliederungsmerkmalen werden nur in den jeweiligen Insgesamt-Positionen ausge- wiesen.
Die Ergebnisse der nachgewiesenen Tabelle beruhen auf Aus- wertungen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BA: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/ Grundlagen/Grundlagen-Nav.html
Begriffsinhalt: Beschäftigte am Wohnort
Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach dem Wohnort erfolgt auf Basis der Angaben von Arbeit- gebern bzw. Meldebehörden.
Auspendler/-innen über Kreisgrenzen (Wohnort)
Erläuterung für folgende Statistik(en): 13111 Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Begriffsinhalt: Einpendler, Auspendler
Die Einpendler über die Kreisgrenzen bzw. die Auspendler über die Kreisgrenzen werden einschließlich der Pendler über die Landesgrenzen ausgewiesen.
Begriffsinhalt: Pendler
Pendler sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftig- ten, deren Arbeitsgemeinde sich von der Wohngemeinde unter- scheidet. Ob und wie häufig gependelt wird, ist unerheblich. Die Wohnortgemeinde kann auch im Ausland liegen.
Pendler werden nach Ein- und Auspendlern unterschieden:
Einpendler sind Personen, die in ihrer Arbeitsgemeinde nicht wohnen
Auspendler sind Personen, die in ihrer Wohngemeinde nicht arbeiten
Aufgrund des Inlandskonzepts der Beschäftigungsstatistik können nur Einpendler aus dem Ausland nachgewiesen werden; Auspendler in das Ausland jedoch nicht. Bei den Pendlern handelt es sich um eine Untermenge des Bestands der sozial- versicherungspflichtig Beschäftigten zum jeweiligen Stich- tag.
Für jede Region gilt:
Beschäftigte mit identischem Wohn- und Arbeitsort + Ein- pendler + Beschäftigte ohne Angabe zum Arbeitsort bzw. zum Wohnort = Anzahl der Beschäftigten nach dem Arbeitsort- prinzip
Beschäftigte mit identischem Wohn- und Arbeitsort + Aus- pendler + Beschäftigte ohne Angabe zum Arbeitsort bzw. zum Wohnort = Anzahl der Beschäftigten nach dem Wohnortprinzip
Pendelsaldo
Erläuterung für folgende Statistik(en): 13111 Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Begriffsinhalt: Pendelsaldo
Die Differenz aus Einpendelden zu Auspendelden ergibt den Pendelsaldo.
Abweichungen in den Summen (Spalte 2 und 3) sind auf das Runden der Zahlen zurückzuführen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Steuern/lohn-und-einkommensteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Lohn- und Einkommensteuerpflichtige
Erläuterung für folgende Statistik(en): 73111 Lohn- und Einkommensteuerstatistik
Begriffsinhalt: Lohn- und Einkommensteuerpflichtige
Bei den Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen handelt es sich um unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Perso- nen. Neben veranlagten Steuerpflichtigen sind auch nicht veranlagte Lohnsteuerfälle enthalten. Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurden, zählen als ein Steuerpflichtiger.
Verlustfälle, d. h. veranlagte Lohn- und Einkommensteuer- pflichtige mit negativem Einkommen (bis 1995) bzw. mit einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte (ab 1998) sind nicht berücksichtigt.
Grenzpendelnde, d. h. Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland, die sich auf eigenen Antrag als unbeschränkt Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagen lassen, werden in dieser Tabelle nicht nachgewiesen.
Gesamtbetrag der Einkünfte
Erläuterung für folgende Statistik(en): 73111 Lohn- und Einkommensteuerstatistik
Begriffsinhalt: Gesamtbetrag der Einkünfte
Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetzlich vor- gegebenen sieben Einkunftsarten unter Berücksichtigung be- stimmter Hinzurechnungs- und Abzugsposten.
Lohn- und Einkommensteuer
Erläuterung für folgende Statistik(en): 73111 Lohn- und Einkommensteuerstatistik
Begriffsinhalt: Lohn- und Einkommensteuer
Hierbei handelt es sich um die Jahreslohnsteuer (bei den Lohnsteuerpflichtigen, die weder zur Einkommensteuer-Ver- anlagung verpflichtet waren, noch einen Antrag zur Veran- lagung zur Einkommensteuer (Antragsveranlagung) gestellt haben) bzw. um die festgesetzte Einkommensteuer (bei ver- anlagten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen).
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Tabelle 13111-07-05: Maßgebend für die Verschlüsselung der Wirtschaftszweige ist ab 2008 die ?Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)?.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Gr undlagen/Methodik-Qualitaet/Qualitaetsberichte/Generische-Pu blikationen/Qualitaetsbericht-Statistik-Beschaeftigung.pdf?_ _blob=publicationFile&v=8
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12111 Zensus 2011
Deutsche/Ausländer Das Merkmal Staatsangehörigkeit unterscheidet zwischen Personen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit gelten als Deutsche, unabhängig vom Vorliegen weiterer Staatsangehörigkeiten. Unter Ausländer werden auch Staatenlose sowie Personen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit gefasst.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Tabelle 13111-07-05: Maßgebend für die Verschlüsselung der Wirtschaftszweige ist ab 2008 die ?Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)?.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Gr undlagen/Methodik-Qualitaet/Qualitaetsberichte/Generische-Pu blikationen/Qualitaetsbericht-Statistik-Beschaeftigung.pdf?_ _blob=publicationFile&v=8
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12111 Zensus 2011
Deutsche/Ausländer Das Merkmal Staatsangehörigkeit unterscheidet zwischen Personen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit gelten als Deutsche, unabhängig vom Vorliegen weiterer Staatsangehörigkeiten. Unter Ausländer werden auch Staatenlose sowie Personen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit gefasst.
Abweichungen in den Summen (Spalte 2 und 3) sind auf das Runden der Zahlen zurückzuführen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Steuern/lohn-und-einkommensteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Lohn- und Einkommensteuerpflichtige
Erläuterung für folgende Statistik(en): 73111 Lohn- und Einkommensteuerstatistik
Begriffsinhalt: Lohn- und Einkommensteuerpflichtige
Bei den Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen handelt es sich um unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Perso- nen. Neben veranlagten Steuerpflichtigen sind auch nicht veranlagte Lohnsteuerfälle enthalten. Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurden, zählen als ein Steuerpflichtiger.
Verlustfälle, d. h. veranlagte Lohn- und Einkommensteuer- pflichtige mit negativem Einkommen (bis 1995) bzw. mit einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte (ab 1998) sind nicht berücksichtigt.
Grenzpendelnde, d. h. Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland, die sich auf eigenen Antrag als unbeschränkt Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagen lassen, werden in dieser Tabelle nicht nachgewiesen.
Gesamtbetrag der Einkünfte
Erläuterung für folgende Statistik(en): 73111 Lohn- und Einkommensteuerstatistik
Begriffsinhalt: Gesamtbetrag der Einkünfte
Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetzlich vor- gegebenen sieben Einkunftsarten unter Berücksichtigung be- stimmter Hinzurechnungs- und Abzugsposten.
Lohn- und Einkommensteuer
Erläuterung für folgende Statistik(en): 73111 Lohn- und Einkommensteuerstatistik
Begriffsinhalt: Lohn- und Einkommensteuer
Hierbei handelt es sich um die Jahreslohnsteuer (bei den Lohnsteuerpflichtigen, die weder zur Einkommensteuer-Ver- anlagung verpflichtet waren, noch einen Antrag zur Veran- lagung zur Einkommensteuer (Antragsveranlagung) gestellt haben) bzw. um die festgesetzte Einkommensteuer (bei ver- anlagten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen).
Berichtskreis
Der Berichtskreis des Monatsberichts für Betriebe umfasst Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 50 und mehr tätigen Personen. Der zusammengefasste Berichtskreis des Monats- und Jahresberichtes für Betriebe umfasst:
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Industrie-Verarbeitendes-Gewerbe/monatsbericht-verarbeitendes-gewerbe.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Betriebe
Erläuterung für folgende Statistik(en): 32231 Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung im Verarbeitenden Gewerbe 42111/42271 Monats- und Jahresbericht für Betriebe im Be- reich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewin- nung von Steinen und Erden
Begriffsinhalt: Betriebe
Die Betriebe stellen örtliche Einheiten dar; sie sind zu unterscheiden von den Unternehmen als kleinste rechtlich selbständige Einheiten.
Erläuterung für folgende Statistik(en): 42231 Investitionserhebung im Bereich Verarbeitendes Gewer- be, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Begriffsinhalt: Betriebe
Die Betriebe stellen örtliche Einheiten dar; sie sind zu unterscheiden von den Unternehmen als kleinste rechtlich selbständige Einheiten. Nachgewiesen werden alle Betriebe zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres, unabhängig davon, ob im Geschäftsjahr Investitionen getätigt wurden oder nicht.
Erläuterung für folgende Statistik(en): 44231 Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe
Begriffsinhalt: Betriebe
Als Betriebe im Bereich Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau (Bauhauptgewerbe) gelten alle
Einbetriebsunternehmen,
örtliche Einheiten (in der Regel nicht Baustellen) mit Schwerpunkt im Bauhauptgewerbe, die zu Unternehmen des Bauhauptgewerbes gehören,
örtliche Einheiten mit Schwerpunkt im Bauhauptgewerbe, die zu Unternehmen mit Schwerpunkt im übrigen Produzierenden Gewerbe oder in sonstigen Wirtschaftszweigen gehören, so- fern sie Bauleistungen für den Markt erbringen,
örtlich getrennte Hauptverwaltungen von Unternehmen des Bauhauptgewerbes,
Erläuterung für folgende Statistik(en): 44241 Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern
Begriffsinhalt: Betriebe
Als Betriebe im Bereich Ausbaugewerbe gelten alle
Einbetriebsunternehmen,
Haupt- und Zweigniederlassungen eines mehrere Betriebe um- fassenden Unternezhmens, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Ausbauarbeiten und entspre- chende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten vorzunehmen,
örtlich getrennte Hauptverwaltungen von Unternehmen des Ausbaugewerbes.
Im Rahmen der Erhebung werden nur Betriebe von Unternehmen mit mindestens 10 tätigen Personen befragt.
Erläuterung für folgende Statistik(en): 52111 Unternehmensregister
Begriffsinhalt: Betriebe
Aus dem Unternehmensregister werden Tabellen für die sta- tistischen Einheiten Unternehmen und Betriebe erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klas- sifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen.
Ein Unternehmen wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss das Unternehmen eine jährliche Feststel- lung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirt- schaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Ein- richtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.
Ein Betrieb ist eine Niederlassung an einem bestimmten Ort, einschließlich örtlich und organisatorisch angegliederter Betriebsteile.
Der steuerbare Umsatz im Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Unternehmen. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beru- hen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteu- er-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Un- ternehmen abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungs- gesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder wer- den für Auswertungszwecke geschätzt.
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, ren- ten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsför- derung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermit- telt wurden.
Damit eine Einheit (Unternehmen bzw. Betrieb) des statis- tischen Unternehmensregisters in die Tabellen einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten.
Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Be- trieben (Betriebstabellen):
Es werden auch sog. Einbetriebsunternehmen erfasst, die keine Beschäftigten haben, jedoch über Umsätze für das Berichtsjahr verfügen. Ein Einbetriebsunternehmen liegt vor, wenn das Unternehmen lediglich aus einem einzigen Betrieb mit Standort am Sitz des Unternehmens besteht.
Durch das Vorhandensein von Masterbetrieben in den Datei- en der Bundesagentur für Arbeit, bei denen die Beschäf- tigten mehrerer Betriebe unter einer Meldung zusammenge- fasst werden, ist die tatsächliche Anzahl der Betriebe unterrepräsentiert. Dies kann Auswirkungen auf die Ein- gruppierung nach Größenklassen der Beschäftigten haben.
Erläuterung für folgende Statistik(en): 42111/42271 Monats- und Jahresbericht für Betriebe im Be- reich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewin- nung von Steinen und Erden
Begriffsinhalt: Tätige Personen
Als tätige Personen gelten Personen, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis zum Betrieb stehen (einschließlich der Auszubildenden), sowie tätige Inhaber(innen) und Mitinhaber(innen), ferner unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind.
Erläuterung für folgende Statistik(en): 42231 Investitionserhebung im Bereich Verarbeitendes Gewer- be, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Begriffsinhalt: Beschäftigte
Als Beschäftigte gelten Personen, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis zum Betrieb stehen (einschließlich der Auszubildenden), sowie tätige Inhaber (innen) und Mitinhaber(innen), ferner unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind.
Nachgewiesen werden die Beschäftigten aller Betriebe zum Stichtag 30. September des Berichtsjahres, unabhängig davon, ob im Geschäftsjahr Investitionen getätigt wurden oder nicht.
Erläuterung für folgende Statistik(en): 44231 Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe
Begriffsinhalt: Tätige Personen
Tätige Personen sind tätige Inhaberinnen und Inhaber und tätige Mitinhaberinnen und -inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens 55 Stunden im Monat im Betrieb tätig sind, Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen (z.B. im Vorstand, Direktorium, Volontariat, in Heimarbeit, im Praktikum und in Ausbildung) sowie Personen mit Altersteilzeitregelungen.
Zu den tätigen Personen zählen auch: Erkrankte, im Urlaub, im Mutterschutz oder im Erziehungsurlaub befindliche Personen und alle sonstigen vorübergehend Abwesenden, Streikende und von der Aussperrung Betroffene, solange das Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist und Personen in Saison- und Aushilfsarbeit, Teilzeit, Kurzarbeit mit Empfang von Winterausfallgeld sowie betriebseigene Reinigungskräfte.
Erläuterung für folgende Statistik(en): 52411 Statistik über beantragte Insolvenzverfahren
Begriffsinhalt: Arbeitnehmer/-innen
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ab 2002 einschließlich des Kleingewerbes.
Bruttoentgelte
Erläuterung für folgende Statistik(en): 42111/42271 Monats- und Jahresbericht für Betriebe im Be- reich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewin- nung von Steinen und Erden
Begriffsinhalt: Bruttoentgelte
Bruttosumme Entgelte, ohne Pflichtanteile des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Einbezogen sind Entgeltfortzahlung- en, Zuschläge einschließlich der Gratifikationen.
Berichtskreis
Der Berichtskreis des Monatsberichts für Betriebe umfasst Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 50 und mehr tätigen Personen. Der zusammengefasste Berichtskreis des Monats- und Jahresberichtes für Betriebe umfasst:
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Industrie-Verarbeitendes-Gewerbe/monatsbericht-verarbeitendes-gewerbe.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Umsatz
Erläuterung für folgende Statistik(en): 42111/42271 Monats- und Jahresbericht für Betriebe im Be- reich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewin- nung von Steinen und Erden
Begriffsinhalt: Umsatz
Als Umsatz gelten die Rechnungsbeträge (ohne Umsatzsteuer) einschließlich der Verbrauchssteuern und Kosten für Fracht, Transportversicherung, Porto und Verpackung.
Als Auslandsumsatz gelten die Erlöse für alle Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie an inländische Unternehmen, die die bestellte Ware ohne weitere Be- oder Verarbeitung ins Ausland ausführen (Exporteure).
Auslandsumsatz
Erläuterung für folgende Statistik(en): 42111/42271 Monats- und Jahresbericht für Betriebe im Be- reich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewin- nung von Steinen und Erden
Begriffsinhalt: Umsatz
Als Umsatz gelten die Rechnungsbeträge (ohne Umsatzsteuer) einschließlich der Verbrauchssteuern und Kosten für Fracht, Transportversicherung, Porto und Verpackung.
Als Auslandsumsatz gelten die Erlöse für alle Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie an inländische Unternehmen, die die bestellte Ware ohne weitere Be- oder Verarbeitung ins Ausland ausführen (Exporteure).
Direkte Länder-/Bundeswerte, Revision 2024; Berechnungsstand August 2025/Februar 2026. Keine Kreissummen. Kreisreihen können andere Endjahre und Berechnungsstände haben.
Direkte Länder-/Bundeswerte, Revision 2024; Berechnungsstand August 2025/Februar 2026. Keine Kreissummen. Kreisreihen können andere Endjahre und Berechnungsstände haben.
BA-Originalwerte für Länder/Deutschland und ausdrücklich veröffentlichte unbekannte Ausbildungsabschlüsse der Kreise. Arbeitsort, 30.06.2025; keine Restberechnung.
Original-SVB-Tabelle, WZ 2008. Wirtschaftsabteilungen sind disjunkt; Untergruppen werden nicht zusätzlich summiert.
Abweichungen in den Summen (Spalte 2 und 3) sind auf das Runden der Zahlen zurückzuführen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Steuern/lohn-und-einkommensteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Lohn- und Einkommensteuerpflichtige
Erläuterung für folgende Statistik(en): 73111 Lohn- und Einkommensteuerstatistik
Begriffsinhalt: Lohn- und Einkommensteuerpflichtige
Bei den Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen handelt es sich um unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Perso- nen. Neben veranlagten Steuerpflichtigen sind auch nicht veranlagte Lohnsteuerfälle enthalten. Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurden, zählen als ein Steuerpflichtiger.
Verlustfälle, d. h. veranlagte Lohn- und Einkommensteuer- pflichtige mit negativem Einkommen (bis 1995) bzw. mit einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte (ab 1998) sind nicht berücksichtigt.
Grenzpendelnde, d. h. Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland, die sich auf eigenen Antrag als unbeschränkt Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagen lassen, werden in dieser Tabelle nicht nachgewiesen.
Gesamtbetrag der Einkünfte
Erläuterung für folgende Statistik(en): 73111 Lohn- und Einkommensteuerstatistik
Begriffsinhalt: Gesamtbetrag der Einkünfte
Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetzlich vor- gegebenen sieben Einkunftsarten unter Berücksichtigung be- stimmter Hinzurechnungs- und Abzugsposten.
Lohn- und Einkommensteuer
Erläuterung für folgende Statistik(en): 73111 Lohn- und Einkommensteuerstatistik
Begriffsinhalt: Lohn- und Einkommensteuer
Hierbei handelt es sich um die Jahreslohnsteuer (bei den Lohnsteuerpflichtigen, die weder zur Einkommensteuer-Ver- anlagung verpflichtet waren, noch einen Antrag zur Veran- lagung zur Einkommensteuer (Antragsveranlagung) gestellt haben) bzw. um die festgesetzte Einkommensteuer (bei ver- anlagten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen).
Revision 2024, ESVG 2010/WZ 2008; Berechnungsstand August 2025/Februar 2026. Inlandskonzept/Arbeitsort, nominal. Je Arbeitnehmer: direkt veröffentlichter Quotient mit VGR-Arbeitnehmernenner, kein Vollzeitgehalt/Median. Entgelt einschließlich Arbeitgeber-Sozialbeiträgen. Keine Veröffentlichung hochpräziser ETR-Absolutzahlen.
Revision 2024, ESVG 2010/WZ 2008; Berechnungsstand August 2025. Inlandskonzept/Arbeitsort, nominal. Je Arbeitnehmer: direkt veröffentlichter Quotient mit VGR-Arbeitnehmernenner, kein Vollzeitgehalt/Median. Entgelt einschließlich Arbeitgeber-Sozialbeiträgen. Keine Veröffentlichung hochpräziser ETR-Absolutzahlen.
Kennzahlen & Entwicklung
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Die Tabelle zeigt die neuesten verfügbaren Werte mit ihrem jeweiligen Bezugszeitraum. Wähle eine Kennzahl, um sie oben mit Verlauf, Aufschlüsselung und Quellen anzusehen.
| Kennzahl | Mayen-Koblenz | Rheinland-Pfalz | Deutschland | Wertstand & Historie |
|---|---|---|---|---|
| 13,1 je 10.000 EW | 13,0 je 10.000 EW | 14,4 je 10.000 EW | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 285 Anzahl | 5.365 Anzahl | 120.199 Anzahl | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 39 Anzahl | 840 Anzahl | 21.484 Anzahl | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 87,3 je 10.000 EW | 87,3 je 10.000 EW | 91,3 je 10.000 EW | 2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 1.894 Anzahl | 36.027 Anzahl | 762.391 Anzahl | 2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 1.665 Anzahl | 32.563 Anzahl | 612.906 Anzahl | 2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 229 Anzahl | 3.464 Anzahl | 149.485 Anzahl | 2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 9.258 Anzahl | 177.808 Anzahl | 3.844.055 Anzahl | 2024 Zeitreihe: 2019–2024 (6 Beobachtungen) | |
| 8.456 Anzahl | 163.400 Anzahl | 3.543.865 Anzahl | 2024 Zeitreihe: 2019–2024 (6 Beobachtungen) | |
| 7.800 Unternehmen | 149.685 Unternehmen | 3.240.939 Unternehmen | 2024 Zeitreihe: 2021–2024 (4 Beobachtungen) | |
| 585 Unternehmen | 11.382 Unternehmen | 252.090 Unternehmen | 2024 Zeitreihe: 2021–2024 (4 Beobachtungen) | |
| 756 Unternehmen | 14.889 Unternehmen | 331.590 Unternehmen | 2024 Zeitreihe: 2021–2024 (4 Beobachtungen) | |
| 343 Unternehmen | 6.966 Unternehmen | 142.115 Unternehmen | 2024 Zeitreihe: 2021–2024 (4 Beobachtungen) | |
| 7,5 % | 7,6 % | 7,8 % | 2024 Zeitreihe: 2021–2024 (4 Beobachtungen) | |
| 9,7 % | 9,9 % | 10,2 % | 2024 Zeitreihe: 2021–2024 (4 Beobachtungen) |
In den Ergebnissen der einzelnen Bundesländer können Insol- venzverfahren von Schulderinnen und Schuldner enthalten sein, die ihren Sitz bzw. Wohnsitz nicht im Nachweisland haben, aber deren Insolvenzabwicklung im Nachweisland erfolgt.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Unternehmen/insolvenzen.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Beantragte Insolvenzverfahren
Erläuterung für folgende Statistik(en): 52411 Statistik über beantragte Insolvenzverfahren
Begriffsinhalt: Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubigerinner und Gläubiger einer Schulderin oder eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen einer Schulderin oder eines Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird.
Erläuterung für folgende Statistik(en): 42111/42271 Monats- und Jahresbericht für Betriebe im Be- reich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewin- nung von Steinen und Erden
Begriffsinhalt: Tätige Personen
Als tätige Personen gelten Personen, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis zum Betrieb stehen (einschließlich der Auszubildenden), sowie tätige Inhaber(innen) und Mitinhaber(innen), ferner unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind.
Erläuterung für folgende Statistik(en): 42231 Investitionserhebung im Bereich Verarbeitendes Gewer- be, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Begriffsinhalt: Beschäftigte
Als Beschäftigte gelten Personen, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis zum Betrieb stehen (einschließlich der Auszubildenden), sowie tätige Inhaber (innen) und Mitinhaber(innen), ferner unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind.
Nachgewiesen werden die Beschäftigten aller Betriebe zum Stichtag 30. September des Berichtsjahres, unabhängig davon, ob im Geschäftsjahr Investitionen getätigt wurden oder nicht.
Erläuterung für folgende Statistik(en): 44231 Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe
Begriffsinhalt: Tätige Personen
Tätige Personen sind tätige Inhaberinnen und Inhaber und tätige Mitinhaberinnen und -inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens 55 Stunden im Monat im Betrieb tätig sind, Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen (z.B. im Vorstand, Direktorium, Volontariat, in Heimarbeit, im Praktikum und in Ausbildung) sowie Personen mit Altersteilzeitregelungen.
Zu den tätigen Personen zählen auch: Erkrankte, im Urlaub, im Mutterschutz oder im Erziehungsurlaub befindliche Personen und alle sonstigen vorübergehend Abwesenden, Streikende und von der Aussperrung Betroffene, solange das Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist und Personen in Saison- und Aushilfsarbeit, Teilzeit, Kurzarbeit mit Empfang von Winterausfallgeld sowie betriebseigene Reinigungskräfte.
Erläuterung für folgende Statistik(en): 52411 Statistik über beantragte Insolvenzverfahren
Begriffsinhalt: Arbeitnehmer/-innen
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ab 2002 einschließlich des Kleingewerbes.
vorraussichtliche Forderungen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 52411 Statistik über beantragte Insolvenzverfahren
Begriffsinhalt: Vorraussichtliche Forderungen
Summe der ggf. von den Gerichten geschätzten Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger zum Zeitpunkt der Antragstellung.
In den Ergebnissen der einzelnen Bundesländer können Insol- venzverfahren von Schulderinnen und Schuldner enthalten sein, die ihren Sitz bzw. Wohnsitz nicht im Nachweisland haben, aber deren Insolvenzabwicklung im Nachweisland erfolgt.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Unternehmen/insolvenzen.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Beantragte Insolvenzverfahren (Unternehmen)
Erläuterung für folgende Statistik(en): 52411 Statistik über beantragte Insolvenzverfahren
Begriffsinhalt: Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubigerinnen und Gläubiger einer Schuldnerin oder eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen der Schuldnerin oder des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird.
Arbeitnehmer/-innen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 52411 Statistik über beantragte Insolvenzverfahren
Begriffsinhalt: Arbeitnehmer/-innen
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ab 2002 einschließlich des Kleingewerbes.
voraussichtliche Forderungen (Unternehmen)
Erläuterung für folgende Statistik(en): 52411 Statistik über beantragte Insolvenzverfahren
Begriffsinhalt: Voraussichtliche Forderungen
Summe der ggf. von den Gerichten geschätzten Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Unternehmen/gewerbeanzeigen.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Gewerbeanmeldungen (ohne Automatenaufsteller)
Erläuterung für folgende Statistik(en): 52311 Gewerbeanzeigenstatistik
Begriffsinhalt: Gewerbeanmeldungen
Nachgewiesen wird die Zahl der Gewerbeanmeldungen (ohne Reisegewerbe, bis 2016 ohne Reise- und Automatenaufstellgewerbe). Eine Anmeldung ist abzugeben bei
Betriebsgründungen: Gründung eines Betriebes (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) durch eine juristische Person, eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) oder eine natürliche Person. Bei einer natürlichen Person, die eine Hauptniederlassung anmeldet, ist Voraussetzung, dass sie entweder in das Handelsregister eingetragen ist oder aber eine Handwerkskarte besitzt oder mindestens eine Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer beschäftigt.
Gewerbeanmeldungen (ohne Automatenaufsteller)
Erläuterung für folgende Statistik(en): 52311 Gewerbeanzeigenstatistik
Begriffsinhalt: Gewerbeanmeldungen
Nachgewiesen wird die Zahl der Gewerbeanmeldungen (ohne Reisegewerbe, bis 2016 ohne Reise- und Automatenaufstellgewerbe). Eine Anmeldung ist abzugeben bei
Betriebsgründungen: Gründung eines Betriebes (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) durch eine juristische Person, eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) oder eine natürliche Person. Bei einer natürlichen Person, die eine Hauptniederlassung anmeldet, ist Voraussetzung, dass sie entweder in das Handelsregister eingetragen ist oder aber eine Handwerkskarte besitzt oder mindestens eine Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer beschäftigt.
Gewerbeabmeldungen (ohne Automatenaufsteller)
Erläuterung für folgende Statistik(en): 52311 Gewerbeanzeigenstatistik
Begriffsinhalt: Gewerbeabmeldungen
Nachgewiesen wird die Zahl der Gewerbeabmeldungen (ohne Reisegewerbe, bis 2016 ohne Reise- und Automatenaufstellgewerbe). Eine Abmeldung ist abzugeben bei
Betriebsaufgaben: Vollständige Aufgabe eines Betriebes (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle), der von einer natürlichen Person oder einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) geführt wurde. Bei einer natürlichen Person ist Voraussetzung, dass sie ins Handelsregister eingetragen war oder zuletzt mindestens eine Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer beschäftigt hat.
Gewerbeabmeldungen (ohne Automatenaufsteller)
Erläuterung für folgende Statistik(en): 52311 Gewerbeanzeigenstatistik
Begriffsinhalt: Gewerbeabmeldungen
Nachgewiesen wird die Zahl der Gewerbeabmeldungen (ohne Reisegewerbe, bis 2016 ohne Reise- und Automatenaufstellgewerbe). Eine Abmeldung ist abzugeben bei
Betriebsaufgaben: Vollständige Aufgabe eines Betriebes (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle), der von einer natürlichen Person oder einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) geführt wurde. Bei einer natürlichen Person ist Voraussetzung, dass sie ins Handelsregister eingetragen war oder zuletzt mindestens eine Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer beschäftigt hat.
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2018: Ab dem Berichtsjahr 2018 gibt es bei den Auswertungen aus dem statistischen Unternehmensregister geringfügige Anpassungen: Tabellen zu „Unternehmen“ werden künftig als Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ bezeichnet, Tabellen zu „Betrieben“ werden in Tabellen zu „Niederlassungen“ umbenannt. Hintergrund ist die Umsetzung des EU-Unternehmensbegriffs. Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt“. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen. Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition müssen diese Begriffe künftig klar voneinander unterschieden werden. Aus dem statistischen Unternehmensregister werden (wie in der Vergangenheit auch) Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ sowie Tabellen zu „Niederlassungen“ veröffentlicht. Die Änderung betrifft also lediglich die Bezeichnungen und nicht das Datenangebot.
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2019: Bis einschließlich Berichtsjahr 2018 wurde aus dem Unternehmensregister ausschließlich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten veröffentlicht. Ab Berichtsjahr 2019 wird die Anzahl der abhängig Beschäftigten ausgewiesen. Diese setzt sich aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den geringfügig entlohnt Beschäftigten zusammen. Die Anzahl der Beschäftigten wird künftig nicht mehr als Stichtagswert für den Monat Dezember (Zahl der Beschäftigten am 31.12. eines Berichtsjahres) abgebildet, sondern als Durchschnittswert: Es wird der Mittelwert der zwölf Monatsstichtagswerte eines Jahres gebildet und veröffentlicht (Summe der Stichtagswerte 31.01. bis 31.12. eines Berichtsjahres, dividiert durch zwölf). Auch die Größenklassen werden nach dem Durchschnittswert der abhängig Beschäftigten abgegrenzt.
Niederlassungen Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten.
Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen: Es werden auch Rechtliche Einheiten erfasst, die lediglich aus einer Niederlassung am Standort der Rechtlichen Einheit bestehen, die keine Beschäftigten hat, jedoch über Umsätze für das Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungs- und Statistikdaten verfügt.
Rechtliche Einheiten Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen abgegeben und gemäß Verwal-tungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Rechtlichen Einheiten:
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Unternehmen/unternehmensregister.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Niederlassungen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 52111 Unternehmensregister
Begriffsinhalt: Niederlassungen
Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit in der deutschen amtlichen Statistik ist eine natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung. Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und das Halten von Beteiligungen an anderen Rechtlichen Einheiten. Betrachtet werden also beispielsweise eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder ein Einzelunternehmen. (Definition bis 2018: Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.) Eine Niederlassung ist eine örtlich abgegrenzte Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Sie ist rechtlich unselbständig. In den Statistiken des Produzierenden Gewerbes wird der Begriff „Betrieb“ anstelle von „Niederlassung“ verwendet. Die Hauptquelle für den Umsatz im Unternehmensregister sind die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen aus den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß VwDVG von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden (steuerbare und nicht steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen). Umsätze für die Mitglieder umsatzsteuerlicher Organkreise werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt. In bestimmten Fällen erfolgt das auch außerhalb von Organkreisen, bspw. bei Banken, Versicherungen und Krankenhäusern. Die so gewonnen Umsätze im Unternehmensregister stellen einen guten Näherungswertgemäß den europäischen Rechtsgrundlagen dar. (Durchführungsverordnung 2020/1197, Anhang IV: Definitionen der Konzepte und der Variablen).
(Definition bis 2018: Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt.) Die abhängig Beschäftigten umfassen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die geringfügig Beschäftigten (bis BJ 2023 wurden die kurzfristig Beschäftigten nicht nachgewiesen). Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten- , pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Die geringfügig Beschäftigten umfassen die geringfügig entlohnt Beschäftigten sowie die kurzfristig Beschäftigten (bis BJ 2023 wurden die kurzfristig Beschäftigten nicht nachgewiesen). Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) sind bei Auswertungen aus dem Unternehmensregister beginnend ab dem Berichtsjahr 2024 enthalten. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen:
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2018: Ab dem Berichtsjahr 2018 gibt es bei den Auswertungen aus dem statistischen Unternehmensregister geringfügige Anpassungen: Tabellen zu „Unternehmen“ werden künftig als Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ bezeichnet, Tabellen zu „Betrieben“ werden in Tabellen zu „Niederlassungen“ umbenannt. Hintergrund ist die Umsetzung des EU-Unternehmensbegriffs. Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt“. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen. Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition müssen diese Begriffe künftig klar voneinander unterschieden werden. Aus dem statistischen Unternehmensregister werden (wie in der Vergangenheit auch) Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ sowie Tabellen zu „Niederlassungen“ veröffentlicht. Die Änderung betrifft also lediglich die Bezeichnungen und nicht das Datenangebot.
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2019: Bis einschließlich Berichtsjahr 2018 wurde aus dem Unternehmensregister ausschließlich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten veröffentlicht. Ab Berichtsjahr 2019 wird die Anzahl der abhängig Beschäftigten ausgewiesen. Diese setzt sich aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den geringfügig entlohnt Beschäftigten zusammen. Die Anzahl der Beschäftigten wird künftig nicht mehr als Stichtagswert für den Monat Dezember (Zahl der Beschäftigten am 31.12. eines Berichtsjahres) abgebildet, sondern als Durchschnittswert: Es wird der Mittelwert der zwölf Monatsstichtagswerte eines Jahres gebildet und veröffentlicht (Summe der Stichtagswerte 31.01. bis 31.12. eines Berichtsjahres, dividiert durch zwölf). Auch die Größenklassen werden nach dem Durchschnittswert der abhängig Beschäftigten abgegrenzt.
Niederlassungen Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten.
Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen: Es werden auch Rechtliche Einheiten erfasst, die lediglich aus einer Niederlassung am Standort der Rechtlichen Einheit bestehen, die keine Beschäftigten hat, jedoch über Umsätze für das Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungs- und Statistikdaten verfügt.
Rechtliche Einheiten Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen abgegeben und gemäß Verwal-tungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Rechtlichen Einheiten:
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Unternehmen/unternehmensregister.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Niederlassungen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 52111 Unternehmensregister
Begriffsinhalt: Niederlassungen
Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit in der deutschen amtlichen Statistik ist eine natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung. Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und das Halten von Beteiligungen an anderen Rechtlichen Einheiten. Betrachtet werden also beispielsweise eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder ein Einzelunternehmen. (Definition bis 2018: Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.) Eine Niederlassung ist eine örtlich abgegrenzte Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Sie ist rechtlich unselbständig. In den Statistiken des Produzierenden Gewerbes wird der Begriff „Betrieb“ anstelle von „Niederlassung“ verwendet. Die Hauptquelle für den Umsatz im Unternehmensregister sind die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen aus den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß VwDVG von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden (steuerbare und nicht steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen). Umsätze für die Mitglieder umsatzsteuerlicher Organkreise werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt. In bestimmten Fällen erfolgt das auch außerhalb von Organkreisen, bspw. bei Banken, Versicherungen und Krankenhäusern. Die so gewonnen Umsätze im Unternehmensregister stellen einen guten Näherungswertgemäß den europäischen Rechtsgrundlagen dar. (Durchführungsverordnung 2020/1197, Anhang IV: Definitionen der Konzepte und der Variablen).
(Definition bis 2018: Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt.) Die abhängig Beschäftigten umfassen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die geringfügig Beschäftigten (bis BJ 2023 wurden die kurzfristig Beschäftigten nicht nachgewiesen). Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten- , pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Die geringfügig Beschäftigten umfassen die geringfügig entlohnt Beschäftigten sowie die kurzfristig Beschäftigten (bis BJ 2023 wurden die kurzfristig Beschäftigten nicht nachgewiesen). Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) sind bei Auswertungen aus dem Unternehmensregister beginnend ab dem Berichtsjahr 2024 enthalten. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen:
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2018: Ab dem Berichtsjahr 2018 gibt es bei den Auswertungen aus dem statistischen Unternehmensregister geringfügige Anpassungen: Tabellen zu „Unternehmen“ werden künftig als Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ bezeichnet, Tabellen zu „Betrieben“ werden in Tabellen zu „Niederlassungen“ umbenannt. Hintergrund ist die Umsetzung des EU-Unternehmensbegriffs. Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt“. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen. Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition müssen diese Begriffe künftig klar voneinander unterschieden werden. Aus dem statistischen Unternehmensregister werden (wie in der Vergangenheit auch) Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ sowie Tabellen zu „Niederlassungen“ veröffentlicht. Die Änderung betrifft also lediglich die Bezeichnungen und nicht das Datenangebot.
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2019: Bis einschließlich Berichtsjahr 2018 wurde aus dem Unternehmensregister ausschließlich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten veröffentlicht. Ab Berichtsjahr 2019 wird die Anzahl der abhängig Beschäftigten ausgewiesen. Diese setzt sich aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den geringfügig entlohnt Beschäftigten zusammen. Die Anzahl der Beschäftigten wird künftig nicht mehr als Stichtagswert für den Monat Dezember (Zahl der Beschäftigten am 31.12. eines Berichtsjahres) abgebildet, sondern als Durchschnittswert: Es wird der Mittelwert der zwölf Monatsstichtagswerte eines Jahres gebildet und veröffentlicht (Summe der Stichtagswerte 31.01. bis 31.12. eines Berichtsjahres, dividiert durch zwölf). Auch die Größenklassen werden nach dem Durchschnittswert der abhängig Beschäftigten abgegrenzt.
Niederlassungen Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten.
Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen: Es werden auch Rechtliche Einheiten erfasst, die lediglich aus einer Niederlassung am Standort der Rechtlichen Einheit bestehen, die keine Beschäftigten hat, jedoch über Umsätze für das Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungs- und Statistikdaten verfügt.
Rechtliche Einheiten Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen abgegeben und gemäß Verwal-tungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Rechtlichen Einheiten:
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Unternehmen/unternehmensregister.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Rechtliche Einheiten
Erläuterung für folgende Statistik(en):
52111 Unternehmensregister
Begriffsinhalt:
Rechtliche Einheiten Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit in der deutschen amtlichen Statistik ist eine natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung. Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und das Halten von Beteiligungen an anderen Rechtlichen Einheiten. Betrachtet werden also beispielsweise eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder ein Einzelunternehmen. (Definition bis BJ 2018: Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.) Eine Niederlassung ist eine örtliche abgegrenzte Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Sie ist rechtlich unselbständig. In den Statistiken des Produzierenden Gewerbes wird der Begriff „Betrieb“ anstelle von „Niederlassung“ verwendet. Die Hauptquelle für den Umsatz im Unternehmensregister sind die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen aus den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß VwDVG von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden (steuerbare und nicht steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen). Umsätze für die Mitglieder umsatzsteuerlicher Organkreise werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt. In bestimmten Fällen erfolgt das auch außerhalb von Organkreisen, bspw. bei Banken, Versicherungen und Krankenhäusern. Die so gewonnenen Umsätze im Unternehmensregister stellen einen guten Näherungswert zur Umsatzdefinition gemäß den europäischen Rechtsgrundlagen dar. (Durchführungsverordnung 2020/1197, Anhang IV: Definitionen der Konzepte und der Variablen).
(Definition bis BJ 2018: Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt.) Die abhängig Beschäftigten umfassen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die ausschließlich geringfügig Beschäftigten (bis BJ 2023 wurden die kurzfristig Beschäftigten nicht nachgewiesen). Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten- , pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Die geringfügig Beschäftigten umfassen die geringfügig entlohnt Beschäftigten sowie die kurzfristig Beschäftigten (bis BJ 2023 wurden die kurzfristig Beschäftigten nicht nachgewiesen). Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) sind bei Auswertungen aus dem Unternehmensregister beginnend mit dem Berichtsjahr 2024 enthalten. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Rechtlichen Einheiten:
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2018: Ab dem Berichtsjahr 2018 gibt es bei den Auswertungen aus dem statistischen Unternehmensregister geringfügige Anpassungen: Tabellen zu „Unternehmen“ werden künftig als Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ bezeichnet, Tabellen zu „Betrieben“ werden in Tabellen zu „Niederlassungen“ umbenannt. Hintergrund ist die Umsetzung des EU-Unternehmensbegriffs. Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt“. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen. Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition müssen diese Begriffe künftig klar voneinander unterschieden werden. Aus dem statistischen Unternehmensregister werden (wie in der Vergangenheit auch) Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ sowie Tabellen zu „Niederlassungen“ veröffentlicht. Die Änderung betrifft also lediglich die Bezeichnungen und nicht das Datenangebot.
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2019: Bis einschließlich Berichtsjahr 2018 wurde aus dem Unternehmensregister ausschließlich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten veröffentlicht. Ab Berichtsjahr 2019 wird die Anzahl der abhängig Beschäftigten ausgewiesen. Diese setzt sich aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den geringfügig entlohnt Beschäftigten zusammen. Die Anzahl der Beschäftigten wird künftig nicht mehr als Stichtagswert für den Monat Dezember (Zahl der Beschäftigten am 31.12. eines Berichtsjahres) abgebildet, sondern als Durchschnittswert: Es wird der Mittelwert der zwölf Monatsstichtagswerte eines Jahres gebildet und veröffentlicht (Summe der Stichtagswerte 31.01. bis 31.12. eines Berichtsjahres, dividiert durch zwölf). Auch die Größenklassen werden nach dem Durchschnittswert der abhängig Beschäftigten abgegrenzt.
Niederlassungen Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten.
Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen: Es werden auch Rechtliche Einheiten erfasst, die lediglich aus einer Niederlassung am Standort der Rechtlichen Einheit bestehen, die keine Beschäftigten hat, jedoch über Umsätze für das Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungs- und Statistikdaten verfügt.
Rechtliche Einheiten Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen abgegeben und gemäß Verwal-tungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Rechtlichen Einheiten:
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Unternehmen/unternehmensregister.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Rechtliche Einheiten
Erläuterung für folgende Statistik(en):
52111 Unternehmensregister
Begriffsinhalt:
Rechtliche Einheiten Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit in der deutschen amtlichen Statistik ist eine natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung. Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und das Halten von Beteiligungen an anderen Rechtlichen Einheiten. Betrachtet werden also beispielsweise eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder ein Einzelunternehmen. (Definition bis BJ 2018: Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.) Eine Niederlassung ist eine örtliche abgegrenzte Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Sie ist rechtlich unselbständig. In den Statistiken des Produzierenden Gewerbes wird der Begriff „Betrieb“ anstelle von „Niederlassung“ verwendet. Die Hauptquelle für den Umsatz im Unternehmensregister sind die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen aus den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß VwDVG von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden (steuerbare und nicht steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen). Umsätze für die Mitglieder umsatzsteuerlicher Organkreise werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt. In bestimmten Fällen erfolgt das auch außerhalb von Organkreisen, bspw. bei Banken, Versicherungen und Krankenhäusern. Die so gewonnenen Umsätze im Unternehmensregister stellen einen guten Näherungswert zur Umsatzdefinition gemäß den europäischen Rechtsgrundlagen dar. (Durchführungsverordnung 2020/1197, Anhang IV: Definitionen der Konzepte und der Variablen).
(Definition bis BJ 2018: Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt.) Die abhängig Beschäftigten umfassen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die ausschließlich geringfügig Beschäftigten (bis BJ 2023 wurden die kurzfristig Beschäftigten nicht nachgewiesen). Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten- , pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Die geringfügig Beschäftigten umfassen die geringfügig entlohnt Beschäftigten sowie die kurzfristig Beschäftigten (bis BJ 2023 wurden die kurzfristig Beschäftigten nicht nachgewiesen). Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) sind bei Auswertungen aus dem Unternehmensregister beginnend mit dem Berichtsjahr 2024 enthalten. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Rechtlichen Einheiten:
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2018: Ab dem Berichtsjahr 2018 gibt es bei den Auswertungen aus dem statistischen Unternehmensregister geringfügige Anpassungen: Tabellen zu „Unternehmen“ werden künftig als Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ bezeichnet, Tabellen zu „Betrieben“ werden in Tabellen zu „Niederlassungen“ umbenannt. Hintergrund ist die Umsetzung des EU-Unternehmensbegriffs. Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt“. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen. Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition müssen diese Begriffe künftig klar voneinander unterschieden werden. Aus dem statistischen Unternehmensregister werden (wie in der Vergangenheit auch) Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ sowie Tabellen zu „Niederlassungen“ veröffentlicht. Die Änderung betrifft also lediglich die Bezeichnungen und nicht das Datenangebot.
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2019: Bis einschließlich Berichtsjahr 2018 wurde aus dem Unternehmensregister ausschließlich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten veröffentlicht. Ab Berichtsjahr 2019 wird die Anzahl der abhängig Beschäftigten ausgewiesen. Diese setzt sich aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den geringfügig entlohnt Beschäftigten zusammen. Die Anzahl der Beschäftigten wird künftig nicht mehr als Stichtagswert für den Monat Dezember (Zahl der Beschäftigten am 31.12. eines Berichtsjahres) abgebildet, sondern als Durchschnittswert: Es wird der Mittelwert der zwölf Monatsstichtagswerte eines Jahres gebildet und veröffentlicht (Summe der Stichtagswerte 31.01. bis 31.12. eines Berichtsjahres, dividiert durch zwölf). Auch die Größenklassen werden nach dem Durchschnittswert der abhängig Beschäftigten abgegrenzt.
Niederlassungen Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten.
Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen: Es werden auch Rechtliche Einheiten erfasst, die lediglich aus einer Niederlassung am Standort der Rechtlichen Einheit bestehen, die keine Beschäftigten hat, jedoch über Umsätze für das Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungs- und Statistikdaten verfügt.
Rechtliche Einheiten Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen abgegeben und gemäß Verwal-tungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Rechtlichen Einheiten:
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Unternehmen/unternehmensregister.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2018: Ab dem Berichtsjahr 2018 gibt es bei den Auswertungen aus dem statistischen Unternehmensregister geringfügige Anpassungen: Tabellen zu „Unternehmen“ werden künftig als Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ bezeichnet, Tabellen zu „Betrieben“ werden in Tabellen zu „Niederlassungen“ umbenannt. Hintergrund ist die Umsetzung des EU-Unternehmensbegriffs. Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt“. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen. Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition müssen diese Begriffe künftig klar voneinander unterschieden werden. Aus dem statistischen Unternehmensregister werden (wie in der Vergangenheit auch) Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ sowie Tabellen zu „Niederlassungen“ veröffentlicht. Die Änderung betrifft also lediglich die Bezeichnungen und nicht das Datenangebot.
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2019: Bis einschließlich Berichtsjahr 2018 wurde aus dem Unternehmensregister ausschließlich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten veröffentlicht. Ab Berichtsjahr 2019 wird die Anzahl der abhängig Beschäftigten ausgewiesen. Diese setzt sich aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den geringfügig entlohnt Beschäftigten zusammen. Die Anzahl der Beschäftigten wird künftig nicht mehr als Stichtagswert für den Monat Dezember (Zahl der Beschäftigten am 31.12. eines Berichtsjahres) abgebildet, sondern als Durchschnittswert: Es wird der Mittelwert der zwölf Monatsstichtagswerte eines Jahres gebildet und veröffentlicht (Summe der Stichtagswerte 31.01. bis 31.12. eines Berichtsjahres, dividiert durch zwölf). Auch die Größenklassen werden nach dem Durchschnittswert der abhängig Beschäftigten abgegrenzt.
Niederlassungen Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten.
Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen: Es werden auch Rechtliche Einheiten erfasst, die lediglich aus einer Niederlassung am Standort der Rechtlichen Einheit bestehen, die keine Beschäftigten hat, jedoch über Umsätze für das Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungs- und Statistikdaten verfügt.
Rechtliche Einheiten Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen abgegeben und gemäß Verwal-tungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Rechtlichen Einheiten:
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Unternehmen/unternehmensregister.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Direkt veröffentlichte Länder-/Bundeswerte, WZ 2008 B–N und P–S. Keine Rekonstruktion gesperrter Kreiswerte.
Kennzahlen & Entwicklung
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Die Tabelle zeigt die neuesten verfügbaren Werte mit ihrem jeweiligen Bezugszeitraum. Wähle eine Kennzahl, um sie oben mit Verlauf, Aufschlüsselung und Quellen anzusehen.
| Kennzahl | Mayen-Koblenz | Rheinland-Pfalz | Deutschland | Wertstand & Historie |
|---|---|---|---|---|
| 4,4 je EW | 5,5 je EW | 6,0 je EW | 2025 Zeitreihe: 2012–2025 (14 Beobachtungen) | |
| 959.116 Übernachtungen | 22.621.922 Übernachtungen | 497.411.242 Übernachtungen | 2025 Zeitreihe: 2012–2025 (14 Beobachtungen) | |
| 406.190 Ankünfte | 8.845.203 Ankünfte | 192.023.353 Ankünfte | 2025 Zeitreihe: 2012–2025 (13 Beobachtungen) | |
| 19,0 % | 20,8 % | 16,8 % | 2025 Zeitreihe: 2012–2025 (14 Beobachtungen) |
Erläuterung für folgende Statistik: 45412 Monatserhebung im Tourismus
Begriffsinhalt:
Berichtskreis
Es handelt sich hierbei um die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsbetrieben (ohne Campingplätze) ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten. Auskunftspflichtig sind Beherbergungsbetriebe, die mindestens 10 Gäste (im Reiseverkehr) gleichzeitig vorübergehend beherbergen. Hierzu zählen auch Beherbergungsstätten, die die Gästebeherbergung nichtgewerblich und/oder nur als Nebentätigkeit betreiben. Zu den Beherbergungsbetrieben zählen gemäß Beherbergungsstatistikgesetz Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Erholungs- und Ferienheime, Schulungsheime, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Ferienzentren, Hütten, Jugendherbergen und jugendherbergsähnliche Einrichtungen, Campingplätze sowie ferner Vorsorge- und Rehabilitationskliniken. Die dargestellten Ergebnisse weichen gegebenenfalls von denen in Eurostat-Veröffentlichungen ab. Anders als im Beherbergungsstatistikgesetz sind dort, gemäß Verordnung (EU) 692/2011 über die europäische Tourismusstatistik, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sowie Schulungsheime nicht als Beherbergungsstätten definiert.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Gastgewerbe-Tourismus/tourismus-monatserhebung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Geöffnete Beherbergungsbetriebe
Erläuterung für folgende Statistik(en): 45412 Monatserhebung im Tourismus
Begriffsinhalt: Beherbergungsbetriebe
Ausgewiesen werden die im Juli geöffneten Beherbergungsbe- triebe.
Angebotene Gästebetten
Erläuterungen für folgende Statistik(en): 45412 Monatserhebung im Tourismus
Begriffsinhalt: Gästebetten
Als Gästebetten wird die Anzahl der angebotenen Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten in den geöffneten Beherber- gungsbetrieben (ohne Campingplätze) ausgewiesen. Das Betten- angebot bezieht sich auf die Beherbergungsmöglichkeiten nach dem Stand von Ende Juli.
Gästeübernachtungen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 45412 Monatserhebung im Tourismus
Begriffsinhalt: Gästeübernachtungen
Es handelt sich hierbei um die Zahl der Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungs- betrieben (ohne Campingplätze) übernachteten, d. h. zum vor- übergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
Gästeankünfte
Erläuterung für folgende Statistik(en): 45412 Monatserhebung im Tourismus
Begriffsinhalt: Gästeankünfte
Es handelt sich hierbei um die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsbetrieben (ohne Camping- plätze) ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gäs- tebett belegten.
Erläuterung für folgende Statistik: 45412 Monatserhebung im Tourismus
Begriffsinhalt:
Berichtskreis
Es handelt sich hierbei um die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsbetrieben (ohne Campingplätze) ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten. Auskunftspflichtig sind Beherbergungsbetriebe, die mindestens 10 Gäste (im Reiseverkehr) gleichzeitig vorübergehend beherbergen. Hierzu zählen auch Beherbergungsstätten, die die Gästebeherbergung nichtgewerblich und/oder nur als Nebentätigkeit betreiben. Zu den Beherbergungsbetrieben zählen gemäß Beherbergungsstatistikgesetz Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Erholungs- und Ferienheime, Schulungsheime, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Ferienzentren, Hütten, Jugendherbergen und jugendherbergsähnliche Einrichtungen, Campingplätze sowie ferner Vorsorge- und Rehabilitationskliniken. Die dargestellten Ergebnisse weichen gegebenenfalls von denen in Eurostat-Veröffentlichungen ab. Anders als im Beherbergungsstatistikgesetz sind dort, gemäß Verordnung (EU) 692/2011 über die europäische Tourismusstatistik, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sowie Schulungsheime nicht als Beherbergungsstätten definiert.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Gastgewerbe-Tourismus/tourismus-monatserhebung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Gästeankünfte
Erläuterung für folgende Statistik(en): 45412 Monatserhebung im Tourismus
Begriffsinhalt: Gästeankünfte
Es handelt sich hierbei um die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsbetrieben (ohne Camping- plätze) ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gäs- tebett belegten.
Gästeübernachtungen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 45412 Monatserhebung im Tourismus
Begriffsinhalt: Gästeübernachtungen
Es handelt sich hierbei um die Zahl der Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungs- betrieben (ohne Campingplätze) übernachteten, d. h. zum vor- übergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Kennzahlen & Entwicklung
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| Kennzahl | Mayen-Koblenz | Rheinland-Pfalz | Deutschland | Wertstand & Historie |
|---|---|---|---|---|
| 102 €/m² | 135 €/m² | Keine Daten | 2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 246 Fälle | 3.510 Fälle | 42.600 Fälle | 2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 319 Wohnungen | 8.008 Wohnungen | 171.627 Wohnungen | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 1,5 je 1.000 EW | 1,9 je 1.000 EW | 2,1 je 1.000 EW | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 449 Wohnungen | 9.082 Wohnungen | 215.891 Wohnungen | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 2,1 je 1.000 EW | 2,2 je 1.000 EW | 2,6 je 1.000 EW | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 111.489 Wohnungen | 2.157.406 Wohnungen | 43.755.726 Wohnungen | 31.12.2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 513 je 1.000 EW | 522 je 1.000 EW | 524 je 1.000 EW | 31.12.2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 55,0 m² | 54,8 m² | 48,2 m² | 31.12.2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 1,83 €/m³ | 2,13 €/m³ | Keine Daten | 01.01.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 110.012 Wohnungen | 2.125.493 Wohnungen | 43.106.589 Wohnungen | 15.05.2022 Einzelwert: 2022 | |
| 68.357 Gebäude | 1.232.101 Gebäude | 19.957.268 Gebäude | 15.05.2022 Einzelwert: 2022 | |
| 4,7 % | 4,9 % | 4,5 % | 15.05.2022 Einzelwert: 2022 | |
| 12,4 % | 15,4 % | 23,2 % | 15.05.2022 Einzelwert: 2022 | |
| 23,5 % | 24,1 % | 24,8 % | 15.05.2022 Einzelwert: 2022 | |
| 5,0 % | 5,0 % | 4,2 % | 15.05.2022 Einzelwert: 2022 |
Die Statistik wurde zum Berichtsjahr 2021 neu konzipiert. Methodische Erläuterungen enthält der Aufsatz "Neukonzeption der Bodenmarktstatistiken" in der Ausgabe 4/2021 der Zeitschrift "Wirtschaft und Statistik.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Preise/kaufwerte-bauland.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Unter Baugenehmigungen werden ?genehmigungs- oder zustim- mungsbedürftige sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtige oder einem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegende Baumaßnahmen? verstanden.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Bauen/baugenehmigungen.pdf? __blob=publicationFile&v=4
Gebäude
Erläuterung für folgende Statistik(en): 31111 Statistik der Baugenehmigungen
Begriffsinhalt: Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (zu mehr als der Hälfte der Gesamtnutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsge- bäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Be- triebsgebäude (z. B. Fabrikgebäude, Hotels).
Wohnungen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 31111 Statistik der Baugenehmigungen
Begriffsinhalt: Wohnungen
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohn- zwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermög- lichen. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen ab- schließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, vom Treppen- haus oder von einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Aus- guss und Toilette. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohn- zwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansar- den) gehören.
Beginnend mit dem Berichtsjahr 2012 gelten auch "sonstige Wohneinheiten" (d. h. Wohneinheiten ohne Küche oder fest installierte Kochgelegenheit) als "Wohnung".
Während in den Tabellen 31111-01-02, 31111-02-02, 31111-04- 01, 31111-05-01 und 31111-06-01 bei den ausgewiesenen Woh- nungen Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden nicht enthalten sind, gehen in die Zahl der in Tabelle 31111-03-02 ausge- wiesenen genehmigten Wohnungen auch alle Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ein. Deswegen können in Tabelle 31111- 03-02 eventuell auch negative Zahlen auftreten.
Erläuterung für folgende Statistik(en): 31121 Statistik der Baufertigstellungen
Begriffsinhalt: Wohnungen
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohn- zwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermög- lichen. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen ab- schließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, vom Treppen- haus oder von einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Aus- guss und Toilette. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohn- zwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansar- den) gehören.
Beginnend mit dem Berichtsjahr 2012 gelten auch "sonstige Wohneinheiten" (d. h. Wohneinheiten ohne Küche oder fest installierte Kochgelegenheit) als "Wohnung".
Während in den Tabellen 31121-01-02, 31121-02-02, 31121-04- 01, 31121-05-01 und 31121-06-01 bei den ausgewiesenen Woh- nungen Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden nicht enthalten sind, gehen in die Zahl der in Tabelle 31121-03-02 ausge- wiesenen fertig gestellten Wohnungen auch alle Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ein. Deswegen können in Tabelle 31121-03-02 eventuell auch negative Zahlen auftreten.
Erläuterung für folgende Statistik(en): 31231 Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes
Begriffsinhalt: Wohnungen
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohn- zwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermög- lichen. Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder von einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Woh- nungsabschlusses liegende, zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören. Die Wohnungen in Wohnheimen werden ab 2011 wieder in die Fortschreibung ein- bezogen, in der Zeit von 1987 bis 2010 wurden sie nicht be- rücksichtigt.
Unter Baufertigstellungen werden die Fertigstellungen von ?genehmigungs- oder zustimmungsbedürftigen sowie kennt- nisgabe- oder anzeigepflichtigen oder einem Genehmigungs- freistellungsverfahren unterliegenden Baumaßnahmen? verstanden.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Bauen/baufertigstellungen.pdf? __blob=publicationFile&v=4
Gebäude
Erläuterung für folgende Statistik(en): 31111 Statistik der Baugenehmigungen
Begriffsinhalt: Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (zu mehr als der Hälfte der Gesamtnutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsge- bäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Be- triebsgebäude (z. B. Fabrikgebäude, Hotels).
Wohnungen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 31111 Statistik der Baugenehmigungen
Begriffsinhalt: Wohnungen
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohn- zwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermög- lichen. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen ab- schließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, vom Treppen- haus oder von einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Aus- guss und Toilette. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohn- zwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansar- den) gehören.
Beginnend mit dem Berichtsjahr 2012 gelten auch "sonstige Wohneinheiten" (d. h. Wohneinheiten ohne Küche oder fest installierte Kochgelegenheit) als "Wohnung".
Während in den Tabellen 31111-01-02, 31111-02-02, 31111-04- 01, 31111-05-01 und 31111-06-01 bei den ausgewiesenen Woh- nungen Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden nicht enthalten sind, gehen in die Zahl der in Tabelle 31111-03-02 ausge- wiesenen genehmigten Wohnungen auch alle Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ein. Deswegen können in Tabelle 31111- 03-02 eventuell auch negative Zahlen auftreten.
Erläuterung für folgende Statistik(en): 31121 Statistik der Baufertigstellungen
Begriffsinhalt: Wohnungen
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohn- zwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermög- lichen. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen ab- schließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, vom Treppen- haus oder von einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Aus- guss und Toilette. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohn- zwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansar- den) gehören.
Beginnend mit dem Berichtsjahr 2012 gelten auch "sonstige Wohneinheiten" (d. h. Wohneinheiten ohne Küche oder fest installierte Kochgelegenheit) als "Wohnung".
Während in den Tabellen 31121-01-02, 31121-02-02, 31121-04- 01, 31121-05-01 und 31121-06-01 bei den ausgewiesenen Woh- nungen Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden nicht enthalten sind, gehen in die Zahl der in Tabelle 31121-03-02 ausge- wiesenen fertig gestellten Wohnungen auch alle Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ein. Deswegen können in Tabelle 31121-03-02 eventuell auch negative Zahlen auftreten.
Erläuterung für folgende Statistik(en): 31231 Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes
Begriffsinhalt: Wohnungen
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohn- zwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermög- lichen. Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder von einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Woh- nungsabschlusses liegende, zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören. Die Wohnungen in Wohnheimen werden ab 2011 wieder in die Fortschreibung ein- bezogen, in der Zeit von 1987 bis 2010 wurden sie nicht be- rücksichtigt.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Wohnen/Wohnungsbestand.pdf? __blob=publicationFile&v=4
Wohngebäude
Erläuterung für folgende Statistik(en): 31231 Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes
Begriffsinhalt: Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemes- sen am Anteil der Wohnfläche an der Gesamtnutzfläche) Wohn- zwecken dienen. Zu den Wohngebäuden zählen auch Wohnheime.
Begriffsinhalt: Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (zu mehr als der Hälfte der Gesamtnutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsge- bäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Be- triebsgebäude (z. B. Fabrikgebäude, Hotels).
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden
Erläuterung für folgende Statistik(en): 31231 Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes
Begriffsinhalt: Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemes- sen am Anteil der Wohnfläche an der Gesamtnutzfläche) Wohn- zwecken dienen. Zu den Wohngebäuden zählen auch Wohnheime.
Begriffsinhalt: Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (zu mehr als der Hälfte der Gesamtnutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungs- gebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (z. B. Fabrikgebäude, Hotels).
Begriffsinhalt: Wohnungen
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohn- zwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermög- lichen. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen ab- schließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, vom Treppenhaus oder von einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außer- halb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohn- zwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.
Die Wohnungen in Wohnheimen werden ab 2011 wieder in die Fortschreibung einbezogen. In der Zeit von 1987 bis 2010 wurden sie nicht berücksichtigt.
Beginnend mit dem Berichtsjahr 2012 gelten auch "sonstige Wohneinheiten" (d. h. Wohneinheiten ohne Küche oder fest installierte Kochgelegenheit) als "Wohnung".
Räume
Erläuterung für folgende Statistik(en): 31231 Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes
Begriffsinhalt: Wohnungen
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohn- zwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermög- lichen. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen ab- schließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, vom Treppenhaus oder von einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außer- halb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohn- zwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.
Die Wohnungen in Wohnheimen werden ab 2011 wieder in die Fortschreibung einbezogen. In der Zeit von 1987 bis 2010 wurden sie nicht berücksichtigt.
Beginnend mit dem Berichtsjahr 2012 gelten auch "sonstige Wohneinheiten" (d. h. Wohneinheiten ohne Küche oder fest installierte Kochgelegenheit) als "Wohnung".
Begriffsinhalt: Räume
Räume sind alle zu Wohnzwecken bestimmte Zimmer wie Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und andere separate Räume (z. B. be- wohnbare Keller- und Bodenräume) von mindestens 6 m² Wohn- fläche sowie abgeschlossene Küchen unabhängig von deren Grö- ße. Ein Wohnzimmer mit einer Essecke, Schlaf- oder Kochni- sche wird als ein Raum gezählt.
Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätz- lich nicht mitgezählt.
In den Fällen, in denen pro Gemeinde mehrere Unternehmen mit unterschiedlichen Entgelten tätig sind, wird ein gewichtetes Durchschnittsentgelt auf Gemeindeebene berechnet. Dabei werden die Entgelte mit der Anzahl der angeschlossenen Ein- wohner gewichtet. Oberhalb der Gemeindeebene wird das Durch- schnittsentgelt als gewichtetes Mittel auf der Grundlage der Einwohnerzahl insgesamt ermittelt. Bei der Gewichtung werden generell alle Einwohner einbezogen, d.h. auch die Einwohner, die kein verbrauchsabhängiges bzw. -unabhängiges Entgelt bezahlen. Es handelt sich um Brutto-Angaben (einschließlich Mehrwertsteuer, soweit erhoben).
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Umwelt/erhebung-wasser- abwasserentgelte.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Entgelt für die Trinkwasserversorgung privater Haushalte
In den Fällen, in denen pro Gemeinde mehrere Unternehmen mit unterschiedlichen Entgelten tätig sind, wird ein gewichtetes Durchschnittsentgelt auf Gemeindeebene berechnet. Dabei werden die Entgelte mit der Anzahl der angeschlossenen Einwohner gewichtet. Oberhalb der Gemeindeebene wird das Durchschnittsentgelt als gewichtetes Mittel auf der Grundlage der Einwohnerzahl insgesamt ermittelt. Bei der Gewichtung werden generell alle Einwohner einbezogen, d.h. auch die Einwohner, die kein verbrauchsabhängiges bzw. -unabhängiges Entgelt bezahlen. Es handelt sich um Brutto-Angaben.
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12111 Zensus 2011
Deutsche/Ausländer Das Merkmal Staatsangehörigkeit unterscheidet zwischen Personen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit gelten als Deutsche, unabhängig vom Vorliegen weiterer Staatsangehörigkeiten. Unter Ausländer werden auch Staatenlose sowie Personen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit gefasst.
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Zensus 2022, Stichtag und Gebietsstand 15.05.2022; ein Erhebungspunkt, keine jährliche Fortschreibung. Gebäude mit Wohnraum und Wohnungen darin, einschließlich Nichtwohngebäuden und Wohnheimen. Cell-Key-Geheimhaltung verändert einzelne veröffentlichte Zahlen leicht; Kategorien und Kreise müssen deshalb nicht exakt zum Gesamtwert addieren. Balken beziehen sich auf den veröffentlichten Gesamtwert, ohne Normierung auf 100 % oder berechnete Restkategorie. Länder/Deutschland sind direkte Zensuswerte, keine Kreissummen.
Zensus 2022, Stichtag und Gebietsstand 15.05.2022; ein Erhebungspunkt, keine jährliche Fortschreibung. Gebäude mit Wohnraum und Wohnungen darin, einschließlich Nichtwohngebäuden und Wohnheimen. Cell-Key-Geheimhaltung verändert einzelne veröffentlichte Zahlen leicht; Kategorien und Kreise müssen deshalb nicht exakt zum Gesamtwert addieren. Balken beziehen sich auf den veröffentlichten Gesamtwert, ohne Normierung auf 100 % oder berechnete Restkategorie. Länder/Deutschland sind direkte Zensuswerte, keine Kreissummen.
Zensus 2022, Stichtag und Gebietsstand 15.05.2022; ein Erhebungspunkt, keine jährliche Fortschreibung. Gebäude mit Wohnraum und Wohnungen darin, einschließlich Nichtwohngebäuden und Wohnheimen. Cell-Key-Geheimhaltung verändert einzelne veröffentlichte Zahlen leicht; Kategorien und Kreise müssen deshalb nicht exakt zum Gesamtwert addieren. Balken beziehen sich auf den veröffentlichten Gesamtwert, ohne Normierung auf 100 % oder berechnete Restkategorie. Länder/Deutschland sind direkte Zensuswerte, keine Kreissummen.
Zensus 2022, Stichtag und Gebietsstand 15.05.2022; ein Erhebungspunkt, keine jährliche Fortschreibung. Gebäude mit Wohnraum und Wohnungen darin, einschließlich Nichtwohngebäuden und Wohnheimen. Cell-Key-Geheimhaltung verändert einzelne veröffentlichte Zahlen leicht; Kategorien und Kreise müssen deshalb nicht exakt zum Gesamtwert addieren. Balken beziehen sich auf den veröffentlichten Gesamtwert, ohne Normierung auf 100 % oder berechnete Restkategorie. Länder/Deutschland sind direkte Zensuswerte, keine Kreissummen.
Zensus 2022, Stichtag und Gebietsstand 15.05.2022; ein Erhebungspunkt, keine jährliche Fortschreibung. Gebäude mit Wohnraum und Wohnungen darin, einschließlich Nichtwohngebäuden und Wohnheimen. Cell-Key-Geheimhaltung verändert einzelne veröffentlichte Zahlen leicht; Kategorien und Kreise müssen deshalb nicht exakt zum Gesamtwert addieren. Balken beziehen sich auf den veröffentlichten Gesamtwert, ohne Normierung auf 100 % oder berechnete Restkategorie. Länder/Deutschland sind direkte Zensuswerte, keine Kreissummen.
Kennzahlen & Entwicklung
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Die Tabelle zeigt die neuesten verfügbaren Werte mit ihrem jeweiligen Bezugszeitraum. Wähle eine Kennzahl, um sie oben mit Verlauf, Aufschlüsselung und Quellen anzusehen.
| Kennzahl | Mayen-Koblenz | Rheinland-Pfalz | Deutschland | Wertstand & Historie |
|---|---|---|---|---|
| 1.999 Kinder | 34.780 Kinder | 801.281 Kinder | 01.03.2025 Einzelwert: 2025 | |
| 6.032 Kinder | 113.015 Kinder | 2.254.506 Kinder | 01.03.2025 Einzelwert: 2025 | |
| 1.525 Kinder | 27.461 Kinder | 1.003.587 Kinder | 01.03.2025 Einzelwert: 2025 | |
| 9.556 Kinder | 175.256 Kinder | 4.059.374 Kinder | 01.03.2025 Einzelwert: 2025 | |
| 35,9 % | 32,6 % | 37,8 % | 01.03.2025 Zeitreihe: 2017–2025 (9 Beobachtungen) | |
| 21,0 % | 20,2 % | 19,6 % | 01.03.2025 Zeitreihe: 2017–2025 (9 Beobachtungen) | |
| 96,0 % | 95,4 % | 95,0 % | 01.03.2025 Zeitreihe: 2017–2025 (9 Beobachtungen) | |
| 54,9 % | 59,3 % | 48,6 % | 01.03.2025 Zeitreihe: 2017–2025 (9 Beobachtungen) | |
| 144 Einrichtungen | 2.782 Einrichtungen | 61.031 Einrichtungen | 01.03.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 11.073 Plätze | 196.914 Plätze | 4.466.585 Plätze | 01.03.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 1.656,0 Vollzeitäquivalente | 29.229,0 Vollzeitäquivalente | 588.613,0 Vollzeitäquivalente | 01.03.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 1.910 Personen | 38.554 Personen | 798.514 Personen | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 7,3 % | 8,8 % | 7,8 % | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 19,9 % | 17,0 % | 16,7 % | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 45,4 % | 40,9 % | 43,1 % | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 27,4 % | 33,4 % | 32,4 % | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) |
Als Kindertagesbetreuung wird die öffentlich organisierte und finanzierte Form der Kinderbetreuung bezeichnet. Sie gehört zur Kinder- und Jugendhilfe. Ihre rechtliche Grund- lage findet sie im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Kinder- tagesbetreuung umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in öffentlich geför- derter Kindertagespflege.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Soziales/kinder-personen- tageseinrichtungen-teil3_1.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Kinder, Herkunft mindestens 1 Elternteil ausländisch
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22541/22543 Statistik der Kinder und tätigen Personen in Ta- geseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege
Begriffsinhalt: Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils
Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils liegt vor, wenn ein Elternteil aus dem Ausland stammt. Hierbei ist die aktuelle Staatsangehörigkeit der Eltern nicht maßgeblich.
Kinder, Herkunft mindestens 1 Elternteil ausländisch
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22541/22543 Statistik der Kinder und tätigen Personen in Ta- geseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege
Begriffsinhalt: Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils
Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils liegt vor, wenn ein Elternteil aus dem Ausland stammt. Hierbei ist die aktuelle Staatsangehörigkeit der Eltern nicht maßgeblich.
Kinder mit Mittagsverpflegung
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22541/22543 Statistik der Kinder und tätigen Personen in Ta- geseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege
Begriffsinhalt: Kinder mit Mittagsverpflegung
Ein Kind erhält Mittagsverpflegung, wenn das Mittagessen über die Einrichtung oder die Tagespflegeperson organisiert wird. Dazu zählt u. a. Mittagessen, das in der Einrichtung selbst gekocht oder über einen Anbieter geliefert bzw. in der Tagespflegestelle selbst gekocht oder anderweitig be- reitgestellt wird. Nicht dazu zählt von zu Hause selbst mit- gebrachtes Essen (Lunch-Paket).
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Soziales/kinder-personen- tageseinrichtungen-teil3_1.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Tageseinrichtungen für Kinder
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22541 Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tagesein- richtungen
Begriffsinhalt: Tageseinrichtungen für Kinder
Dies sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie erzieherisch und pflegerisch betreut werden, die über haupt- oder nebenberuf- liches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vor- liegen. Bei den Tageseinrichtungen für Kinder wird nach Ein- richtungsarten unterschieden, wobei sich die Unterscheidung danach richtet, ob in der betreffenden Einrichtung lediglich Kinder von bestimmten Altersklassen in so genannten "alters- homogenen" Gruppen betreut werden oder ob es sich um eine näher zu kennzeichnende Mischform handelt.
Um eine Einrichtung für Kinder im Alter unter 3 Jahren handelt es sich, wenn in dieser Einrichtung in einer oder mehreren Gruppen ausschließlich Kinder im Alter unter 3 Jahren betreut werden.
Eine Einrichtung für Kinder im Alter von 2 bis unter 8
Jahren - ohne Schulkinder - ist eine Einrichtung, in der
in einer oder mehreren Gruppen ausschließlich Kinder im
Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt betreut
werden.
Eine Einrichtung für Kinder im Alter von 5 bis unter 14
Jahren - nur Schulkinder - ist eine Einrichtung, in der
die vorhandenen Plätze ausschließlich der Betreuung von
Schulkindern dienen.
Bei den Einrichtungen mit Kindern aller Altersgruppen han- delt es sich um
a) Tageseinrichtungen mit alterseinheitlichen Gruppen Hier werden Kinder unterschiedlicher Altersklassen in verschiedenen altershomogenen Gruppen parallel betreut.
b) Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen In diesen Einrichtungen werden Kinder verschiedener Al- tersklassen, d.h. Kinder im Krippenalter, Kindergarten- alter und/oder Hortalter gemeinsam in altersübergreifen- den Gruppen betreut.
c) Tageseinrichtungen mit alterseinheitlichen und altersge-
mischten Gruppen
Hier sind sowohl altersübergreifende als auch altershomo-
gene Gruppen vorhanden.
Die Klassifikation der Einrichtungsarten ist ausschließlich abhängig vom Alter der betreuten Kinder zum Stichtag. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Einrichtung es sich lt. Betriebserlaubnis oder vergleichbaren Regelungen han- delt.
Tageseinrichtungen für Kinder
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22541 Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tagesein- richtungen
Begriffsinhalt: Tageseinrichtungen für Kinder
Dies sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie erzieherisch und pflegerisch betreut werden, die über haupt- oder nebenberuf- liches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vor- liegen. Bei den Tageseinrichtungen für Kinder wird nach Ein- richtungsarten unterschieden, wobei sich die Unterscheidung danach richtet, ob in der betreffenden Einrichtung lediglich Kinder von bestimmten Altersklassen in so genannten "alters- homogenen" Gruppen betreut werden oder ob es sich um eine näher zu kennzeichnende Mischform handelt.
Um eine Einrichtung für Kinder im Alter unter 3 Jahren handelt es sich, wenn in dieser Einrichtung in einer oder mehreren Gruppen ausschließlich Kinder im Alter unter 3 Jahren betreut werden.
Eine Einrichtung für Kinder im Alter von 2 bis unter 8
Jahren - ohne Schulkinder - ist eine Einrichtung, in der
in einer oder mehreren Gruppen ausschließlich Kinder im
Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt betreut
werden.
Eine Einrichtung für Kinder im Alter von 5 bis unter 14
Jahren - nur Schulkinder - ist eine Einrichtung, in der
die vorhandenen Plätze ausschließlich der Betreuung von
Schulkindern dienen.
Bei den Einrichtungen mit Kindern aller Altersgruppen han- delt es sich um
a) Tageseinrichtungen mit alterseinheitlichen Gruppen Hier werden Kinder unterschiedlicher Altersklassen in verschiedenen altershomogenen Gruppen parallel betreut.
b) Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen In diesen Einrichtungen werden Kinder verschiedener Al- tersklassen, d.h. Kinder im Krippenalter, Kindergarten- alter und/oder Hortalter gemeinsam in altersübergreifen- den Gruppen betreut.
c) Tageseinrichtungen mit alterseinheitlichen und altersge-
mischten Gruppen
Hier sind sowohl altersübergreifende als auch altershomo-
gene Gruppen vorhanden.
Die Klassifikation der Einrichtungsarten ist ausschließlich abhängig vom Alter der betreuten Kinder zum Stichtag. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Einrichtung es sich lt. Betriebserlaubnis oder vergleichbaren Regelungen han- delt.
Einrichtungen mit integrativer Kinderbetreuung
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22541 Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tagesein- richtungen
Begriffsinhalt: Einrichtungen, in denen Kinder integrativ betreut werden
Darunter versteht man Integrative Fördereinrichtungen und Regeleinrichtungen, in denen mindestens ein Kind Eingliederungshilfe nach SGB IX (bis 31.12.2019 SGB XII) oder SGB VIII wegen körperlicher, geistiger oder wegen drohender oder seelischer Behinderung erhält. Maßgeblich für die Erfassung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfestatistik sind das Vorliegen eines durch Bescheid der zuständigen Behörde festgestellten Förderbedarfs und die Erbringung der Eingliederungshilfe in der Einrichtung selbst durch dort tätiges Personal.
Genehmigte Plätze
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22541 Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tagesein- richtungen
Begriffsinhalt: Genehmigte Plätze
Es ist die Zahl der laut Betriebserlaubnis genehmigten Plät- ze. Dieses Erhebungsmerkmal erlaubt keine Differenzierung nach Art der Plätze.
Tätige Personen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22541 Statistik der Kinder und tätige Personen in Tagesein- richtungen
Begriffsinhalt: Tätige Personen
Das sind Personen, die in Voll-, Teilzeit oder nebenberuf- lich beschäftigt sind. Enthalten ist neben dem pädagogischen Personal auch das Leitungs- und Verwaltungspersonal sowie das hauswirtschaftliche und technische Personal. Ehrenamt- lich Tätige sind in dieser Statistik nicht enthalten.
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22542 Statistik der Einrichtungen und tätigen Personen - ohne Tageseinrichtungen
Begriffsinhalt: Tätige Personen
In Einrichtungen der Jugendhilfe Tätige sind Personen, die im erzieherischen und pädagogischen sowie im verwaltungs- und hauswirtschaftlich-technischen Bereich beschäftigt sind.
Bis zum Berichtsjahr 2010 wurden beim pädagogischen und Ver- waltungspersonal Personen, die in unterschiedlichen Berei- chen tätig waren, nur gemeldet, wenn sie mehr als 50% der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit mit Aufgaben nach dem SGB VIII und entsprechenden Landesausführungsge- setzen beschäftigt waren. Ab dem Berichtsjahr 2014 wird für diesen Personenkreis der tatsächlich verwendete Stunden- anteil der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII und entsprechenden Landesausführungsgesetzen gemeldet. Die Ver- gleichbarkeit mit den Vorjahren ist daher eingeschränkt.
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22541 Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tagesein- richtungen
Begriffsinhalt: Rechnerische Zahl der Vollzeitstellen im pädagogischen Be- reich
Dabei handelt es sich um eine rechnerische Größe, in deren Berechnung - im Unterschied zur Darstellung nach Personen - alle für die Arbeitsbereiche des pädagogischen Personals aufgewendeten Stunden eingehen, auch wenn sie individuell nicht den Hauptteil der vertraglich vereinbarten Wochenar- beitszeit ausmachen. Sie gibt die Zahl der Beschäftigten an, die sich fiktiv ergibt, wenn dieses gesamte Arbeitsvolumen ausschließlich auf Vollzeitarbeitskräfte verteilt würde. Nebenberuflich Tätige werden beginnend ab Stichtag 1.3.2010 in die Berechnung einbezogen. Für eine Vollzeitstelle werden in dieser Statistik 39 Wochenstunden angesetzt. Rundungsdifferenzen bei der rechnerischen Zahl der Vollzeitstellen im pädagogischen Bereich sind möglich.
Als Kindertagesbetreuung wird die öffentlich organisierte und finanzierte Form der Kinderbetreuung bezeichnet. Sie gehört zur Kinder- und Jugendhilfe. Ihre rechtliche Grund- lage findet sie im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Kinder- tagesbetreuung umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in öffentlich geför- derter Kindertagespflege.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Soziales/kinder-personen- tageseinrichtungen-teil3_1.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Wegen der Kulturhoheit der Länder sind die Schularten z.T. unterschiedlich abgegrenzt. Es wird deshalb ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Daten einerseits zu unterschied- lichen Stichtagen erhoben werden und andererseits durch die unterschiedliche Abgrenzung teilweise nicht vergleichbar sind.
Differenzen zwischen den aggregierten Kreiszahlen und den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen für das Bundesgebiet beruhen einerseits auf den in den Kreiszahlen enthaltenen länderspezifischen Besonderheiten entsprechend dem jeweiligen Schulrecht, die bei der Erstellung des Bundesergebnisses weitgehend vereinheitlicht werden, und andererseits auf der fehlenden Möglichkeit, bestimmte Angaben auf Kreisebene nachzuweisen.
In der Schulverwaltung wird der Begriff Schule mit verschiedenen Inhalten belegt. Im Rahmen dieser Tabelle wird die Schulart/Schulform als Schule bezeichnet.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bildung/allgembildende-schulen.pdf?__blob=publicationFile
Absolvierende/Abgehende insgesamt
Dargestellt ist für allgemeinbildende Schulen in der Regel die Anzahl der Absolvierenden/Abgehenden nach Ableistung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht. Mit ausgewiesen werden auch Schülerinnen und Schüler, die den typischen Abschluss einer Schulart (z.B. den Mittleren Schulabschluss) erreicht haben, auch wenn sie anschließend auf eine andere Schulart (z.B. das Gymnasium) überwechseln und damit im allgemeinbildenden Schulwesen verbleiben. Nicht nachgewiesen sind die externen Prüfungsteilnehmenden (Schulfremdenprüfungen).
Kennzahlen & Entwicklung
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| Kennzahl | Mayen-Koblenz | Rheinland-Pfalz | Deutschland | Wertstand & Historie |
|---|---|---|---|---|
| 9.325 Personen | 212.924 Personen | 5.186.019 Personen | 31.12.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 4,3 je 100 EW | 5,2 je 100 EW | 6,2 je 100 EW | 31.12.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 2.441 Personen | 57.031 Personen | 1.334.382 Personen | 31.12.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 2.785 Haushalte | 47.910 Haushalte | 1.216.780 Haushalte | 31.12.2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 12,8 je 1.000 EW | 11,6 je 1.000 EW | 14,6 je 1.000 EW | 31.12.2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 284 €/Monat | Keine Daten | Keine Daten | 31.12.2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 15.001 Personen | 271.519 Personen | 5.688.473 Personen | 31.12.2023 Zeitreihe: 2011–2023 (7 Beobachtungen) | |
| 69,2 je 1.000 EW | 65,8 je 1.000 EW | 68,2 je 1.000 EW | 31.12.2023 Zeitreihe: 2011–2023 (7 Beobachtungen) | |
| 32 Einrichtungen | 582 Einrichtungen | 16.505 Einrichtungen | 15.12.2023 Zeitreihe: 2011–2023 (7 Beobachtungen) | |
| 35 Einrichtungen | 591 Einrichtungen | 15.549 Einrichtungen | 15.12.2023 Zeitreihe: 2011–2023 (7 Beobachtungen) | |
| 2.537 Plätze | 46.559 Plätze | 988.951 Plätze | 15.12.2023 Zeitreihe: 2011–2023 (7 Beobachtungen) | |
| 2.212 Plätze | 42.791 Plätze | 874.562 Plätze | 15.12.2023 Zeitreihe: 2011–2023 (7 Beobachtungen) | |
| 2.524 Personen | 49.670 Personen | 1.100.672 Personen | 15.12.2023 Zeitreihe: 2019–2023 (3 Beobachtungen) | |
| 1.949 Personen | 37.073 Personen | 799.591 Personen | 15.12.2023 Zeitreihe: 2019–2023 (3 Beobachtungen) | |
| 8.498 Personen | 150.402 Personen | 3.103.007 Personen | 31.12.2023 Zeitreihe: 2019–2023 (3 Beobachtungen) | |
| 2.071 Personen | 35.729 Personen | 817.711 Personen | 15.12.2023 Zeitreihe: 2011–2023 (7 Beobachtungen) | |
| 915 Personen | 17.391 Personen | 446.425 Personen | 15.12.2023 Zeitreihe: 2011–2023 (7 Beobachtungen) |
Informationen zur Statistik EVAS 22811 - Sozialberichterstattung in der amtlichen Statistik
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistische Ämter des Bundes und der Länder. Die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen werden nach ihrem Hauptwohnsitz (Wohnsitzprinzip) nachgewiesen. Abweichend hiervon werden in den Spalten 5, 6 und 7 (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberregelleistungen) auf Ebene der Bundesländer die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Ort des Trägers der Leistung (Trägerprinzip) nachgewiesen. Dabei können der Sitz des Trägers und der Hauptwohnsitz der Leistungsberechtigten voneinander abweichen. In diesen Fällen werden Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen für die Merkmale in den Spalten 5, 6 und 7 auf Ebene der Bundesländer nach dem Ort des Trägers der Leistung gezählt und auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte nach deren Hauptwohnsitz. Die Summe der Kreisergebnisse für die Spalten 5, 6, und 7 sowie für die Spalte 1 ergibt deswegen in der Regel nicht das Landesergebnis. Die Summe der Landesergebnisse stimmt jedoch mit dem Bundesergebnis überein. In den Spalten 5 und 7 sowie bis Berichtsjahr 2014 in Spalte 6 erfolgt darüber hinaus keine regionale Zuordnung der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, bei denen sich der Träger der Leistung und der Wohnort der Leistungsempfängerin bzw. des Leistungsempfängers nicht im selben Bundesland befinden. Ab dem Berichtsjahr 2015 ist in Spalte 6 eine vollständige regionale Zuordnung der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen Leistungsempfänger nach Wohnort durch die zentrale Form der Erhebung gegeben. Ab BJ 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistiken der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte einer Tabelle, die sich auf die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger beziehen, auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt in den Spalten für diese Leistungen dadurch für jeden Wert höchstens 2. Die Spalte "Insgesamt" entspricht der Summe der Spalten 5 - 7 (mit 5er-Rundung geheim gehaltene Werte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Asylbewerberregelleistungen) und der Spalte 2 (ohne 5er-Rundung, Originalwerte: Gesamtregelleistungen nach dem SGB II). Die maximale Abweichung in der Spalte "Insgesamt" zur Summe der jeweiligen Originalwerte beträgt dadurch höchstens 6.
Beschreibung der Statistik: Mindestsicherung
Kurzbeschreibung:
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die – zumindest ergänzend zu eventuell vorhandenen anderen Einkünften – zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts an leistungsberechtigte Personen ausgezahlt werden.
Zu den sozialen Mindestsicherungsleistungen zählen folgende Hilfen:
• Gesamtregelleistung (ALG II/Sozialgeld, ab 2023: Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“),
• Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“),
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“),
• Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Mindestsicherungsquote ist ein zusammengefasster Indikator, der den prozentualen Anteil der Empfänger/-innen von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung darstellt.
Qualitätsbericht
Qualitätsberichte informiert über Methoden und Definitionen sowie die Qualität der Ergebnisse einer Statistik. Sie stehen auf der Online-Seite des Statistischen Bundesamtes zum kostenlosen Download bereit. Hier finden Sie die Links zu den Qualitätsberichten der in den Mindestsicherungsleistungen verwendeten Statistiken: https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/mindestsicherung#methoden
zu "Armutsgefährdung und Einkommensverteilung (MZ-Kern)":
Kurzbeschreibung
Die Armutsgefährdungsquote bezeichnet den Anteil der Personen mit einem bedarfsgewichteten Haushaltsnettoeinkommen (Äquivalenzeinkommen) von weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Haushaltsnettoeinkommens in einem Land bzw. einer Region.
Die hier präsentierten Armutsgefährdungsquoten werden für eine tiefe fachliche und regionale Gliederung auf der Grundlage des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens aus dem Mikrozensus-Kernprogramm (MZ-Kern) ermittelt. Dieses wird als klassierte und pauschale Selbsteinstufung des Einkommens für den Monat vor der Berichtswoche erhoben. Mit dem Mikrozensus-Kernprogramm werden rund 1 Prozent der Bevölkerung in Deutschland zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen befragt. Aufgrund des großen Stichprobenumfangs bieten Auswertungen auf Basis des MZ-Kernprogramms die Möglichkeit einer tiefen fachlichen und regionalen Untergliederung. Die Ergebnisse sind nicht unmittelbar mit Quoten aus EU-SILC auf Bundesebene oder europäischer Ebene vergleichbar.
Weitere methodische Informationen finden sie hier: https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und#methoden
Qualitätsbericht
Der Qualitätsbericht informiert über Methoden und Definitionen sowie die Qualität der Ergebnisse einer Statistik. Er steht auf der Online-Seite des Statistischen Bundesamtes zum kostenlosen Download bereit. Hier finden Sie den Qualitätsbericht (i.d.R. im PDF-Format) für diese Statistik:
http://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.html [Link auf die Liste der Qualitätsberichte im PDF-Format (Dateigröße ca. 0,5 MB)]
Personen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22811 Sozialberichterstattung
Begriffsinhalt: Bedarfsgemeinschaft
Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsge- meinschaft einsetzt (Ausnahme: Kinder). Es besteht eine sog. bedingte Einstandspflicht.
Eine Bedarfsgemeinschaft (gem. § 7 SGB II) hat mindestens einen Leistungsberechtigten. Des Weiteren zählen dazu:
die im Haushalt lebenden Eltern, der im Haushalt lebende Elternteil und/oder die im Haushalt lebende Patnerin bzw. der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils der leistungberechtigten Person, sofern die leistungsberechtigte Person das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
als Partnerin bzw. Partner der leistungsberechtigten Person die nicht dauernd getrennt lebende Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. der nicht dauernd getrennt lebende Ehe- oder Lebenspartner oder
eine Person, die mit der leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der
leistungsberechtigten Person, wenn sie das 25. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur
Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem
Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Begriffsinhalt: Personen in Bedarfsgemeinschaften
Personen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II bilden eine Gemeinschaft, die füreinander einsteht. Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II lassen sie sich in "Leis- tungsberechtigte" und "nicht Leistungsberechtigte" diffe- renzieren. Zu den Leistungsberechtigten zählen die Regel- leistungsberechtigten sowie die sonstigen Leistungsberech- tigten. Die nicht Leistungsberechtigten umfassen die vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen sowie Kinder ohne Leistungsanspruch.
Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22811 Sozialberichterstattung
Begriffsinhalt: Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II
Regelleistungsberechtigte sind Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Dazu zählen Personen, die Anspruch auf folgende Leistungs- arten haben:
Regelbedarf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (§§ 20, 23 SGB II)
Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)
laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Hei- zung einschließlich Nachzahlung von Heiz- und Betriebs- kosten sowie Heizmittelbevorratung, Wohnbeschaffungs- kosten, Mietschulden und Instandhaltungs- und Reparatur- kosten bei selbst bewohntem Wohneigentum (§ 22 SGB II) und
efristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld (§ 24 SGB II a.F., entfallen ab 1. Januar 2011).
Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) um- fasst den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, sowie bis zum 31.12.2010 den befristeten Zuschlag nach Bezug von Ar- beitslosengeld gemäß § 24 SGB II (alte Fassung). Die Gesamt- regelleistung setzt sich aus Arbeitslosengeld II für er- werbsfähige Leistungsberechtigte und Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte zusammen.
Definitionen zur Tabelle Die Empfängerinnen und Empfänger werden nach ihrem Hauptwohnsitz nachgewiesen. Ab Berichtsjahr 2020 werden die Ergebnisse der Statistik mittels 5er-Rundung geheim gehalten. Bei der 5er-Rundung werden alle Werte einer Tabelle mit Wohngeldhaushalten auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Durchschnittswerte werden aus Geheimhaltungsgründen auf Basis der gerundeten Fallzahlen ermittelt. Dadurch sind bei niedrigen Fallzahlen Verzerrungen gegenüber den Originalergebnissen möglich. Durchschnittswerte werden nicht veröffentlicht, sofern diese nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Empfängern basieren. Durch Artikel 25 des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 24. Dezember 2003 wurde auch das Wohngeldgesetz grundlegend geändert. Weitere Änderungen und Ergänzungen folgten u. a. mit dem zweiten Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2004 und durch das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) vom 21. März 2005. Diese Änderungen traten im Wesentlichen zum 1. Januar 2005 in Kraft und hatten einen erheblich verminderten Kreis an Wohngeldberechtigten zur Folge, da die Wohngeldberechtigung der so genannten Transferleistungsempfängerinnen und Transferleistungsempfänger entfällt. Dadurch sind u. a. Empfängerinnen und Empfänger von
- Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld),
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem SGB XII, - Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
grundsätzlich von Wohngeldleistungen ausgeschlossen. Sie erhalten die Kosten der Unterkunft im Rahmen der o.g. Transferleistungen. Auf Grund des Ausschlusses der Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen vom Wohngeld entstehen neben den reinen Wohngeldhaushalten die so genannten Mischhaushalte. Dabei handelt es sich um solche Haushalte, in denen ein Teil der Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt ist (wohngeldrechtlicher Teilhaushalt) und andere Haushaltsmitglieder keinen Wohngeldanspruch haben. Die Mieten und Wohnflächen der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte werden kopfteilig ermittelt und dargestellt. Damit es deshalb zu keinen Verzerrungen bei statistischen Auswertungen kommt, werden die wohngeldrechtlichen Teilhaushalte und die reinen Wohngeldhaushalte in der Wohngeldstatistik grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Die wohngeldrechtlichen Teilhaushalte sind somit kein Bestandteil dieser Tabelle. Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009 wurde das Wohngeld deutlich erhöht und ein Zuschlag für Heizkosten in die Berechnung des Wohngeldes der Jahre 2009 und 2010 einbezogen. Im Zuge der Wohngeldreformen zum 1. Januar 2016 und zum 1. Januar 2020 wurden die Wohngeldleistungen (Tabellenwerte) erhöht. Durch die Festlegung neuer Mietenstufen, der Anhebung der Miethöchstbeträge und der Einkommensgrenzen vergrößerte sich jeweils der Kreis der Wohngeldberechtigten. Mit der Wohngeldreform 2020 wurde zudem eine regelmäßige Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Diese sieht vor, dass die Höhe der Leistungen und Einkommensgrenzen im Zwei-Jahres-Rhythmus an die Mieten- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst werden. Die erste Wohngeld-Dynamisierung zum 1. Januar 2022 hatte einen weiteren Anstieg der Anzahl der Wohngeldhaushalte und Höhe der Wohngeldleistungen zur Folge. In Folge der Wohngeld-Plus Reform, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, erhöhten sich die Anzahl der wohngeldbeziehenden Haushalte und die Wohngeldleistungen deutlich. Neben einer allgemeinen Leistungsverbesserung beinhaltete die Wohngeld-Plus-Reform die Einführung einer Heizkosten- und einer Klimapauschale.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Soziales/wohngeld.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22311 Statistik über das Wohngeld
Begriffsinhalt: Wohngeld
Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird Mietern und Eigentümern gezahlt, wenn die Höhe ihrer Miete oder Belastung für angemessen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihres Haus- halts überfordert. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich nach der Haushaltsgröße, dem Ge- samteinkommen und den Wohnkosten. Letztere werden bis zu be- stimmten Höchstbeträgen berücksichtigt. Die Höchstbeträge werden durch die Zahl der Haushaltsmitglieder und die Zuord- nung des Wohnortes zu einer Mietenstufe bestimmt.
Das Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Haus- und Wohnungseigentümer geleis- tet.
Tabelle 22411-02-05: Die Vergleichbarkeit der Daten zu den Vorjahren ist eingeschränkt. Ab dem Berichtsjahr 2017 liegt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff zugrunde. Fünf für alle Pflegebedürftigen einheitlich geltende Pflegegrade ersetzen das bisherige System der drei Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Für den ersten Pflegegrad gilt nach § 28a SGB XI ein abweichendes Leistungsrecht. Mit diesem Pflegegrad besteht insbesondere kein Anspruch auf Pflegegeld, sondern auf einen Entlastungsbetrag gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 SGB XI. Im Berichtsjahr 2017 liegen über Pflegebedürftige des Pflegegrades 1, ohne Leistungen der ambulanten Pflegedienste oder Pflegeheime bzw. mit ausschließlich landesrechtlichen Leistungen, keine Daten vor. Sie können 2019 erstmals erfasst werden.
Zum Stichtag 15.12.2017 werden Personen mit der Signierung des Geschlechts ?ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)? dem weiblichen Geschlecht zugeordnet. Ab der Erhebung 2019 werden Personen mit der Ausprägung ?ohne Angabe? bzw. "divers? zufällig auf das weibliche bzw. das männliche Geschlecht verteilt.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Gesundheit/pflegeeinrichtungen- ambulant-stationaer.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Pflegebedürftige
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22411/22412/22421 Pflege
Begriffsinhalt: Pflegebedürftige
Nach § 14 Abs. 1 SGB XI sind Personen pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen. In die Erhebung werden Pflegebedürftige einbezogen, die entweder Pflegegeld erhalten oder die von einem Pflege- oder Betreuungsdienst ambulant oder in einem Pflegeheim stationär versorgt werden und Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Ausschlaggebend ist die Entscheidung der Pflegekasse bzw. des privaten Versicherungsunternehmens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegegraden 1 bis 5 (einschließlich der Härtefälle). Für den Pflegegrad 1 besteht ein abweichendes Leistungsrecht nach § 28a SGB XI. Neben den Empfängern von Pflegegeldleistungen nach § 37 oder § 38 des SGB XI werden nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 der Pflegestatistikverordnung daher auch Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die keine Leistungen der Pflegeversicherung im Kostenerstattungsverfahren nach § 45b des SGB XI in Anspruch nehmen, erhoben. Abweichend hiervon werden im stationären Bereich auch die Pflegebedürftigen in die Erhebung einbezogen, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt direkt in die Pflegeeinrichtung aufgenommen wurden und Leistungen nach SGB XI erhalten, für die jedoch noch keine Zuordnung zu einem bestimmten Pflegegrad vorliegt. Da in diesen Fällen die Zuordnung des Pflegegrades oftmals erst rückwirkend erfolgt, wird dieser Personenkreis bereits zum Erhebungsstichtag mitberücksichtigt. Bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen werden ab der Erhebung zum 15.12.2009 die teilstationär Versorgten nicht mehr einbezogen. Diese erhalten – vor allem seit der Reform der Pflegeversicherung im Sommer 2008 – in der Regel parallel auch Pflegegeld und/oder ambulante Sachleistungen und werden somit bereits dort als Leistungsempfängerin bzw. Leistungsempfänger gezählt. Um Mehrfachzählungen zu vermeiden, werden deshalb die Empfänger teilstationärer Pflege nur nachrichtlich ausgewiesen. Dies umfasst ab 2021 auch wieder die Teilgruppe der teilstationären Pflegebedürftigen ohne Zuordnung zu einem Pflegegrad. Die zeitliche Vergleichbarkeit der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen ab 2009 mit den vorherigen Erhebungen ist durch diese Veränderung etwas eingeschränkt. Der Dämpfungseffekt für die Veränderungsrate wird bundesweit auf einen Prozentpunkt geschätzt. Eine Ausnahme sind ab 2017 die teilstationär versorgten Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1. Diese erhalten kein Pflegegeld und werden daher in der Summierung der Pflegebedürftigen insgesamt berücksichtigt. Vergleiche mit Statistiken des Bundesministeriums für Gesundheit über die durchschnittlich im Jahr erfassten Leistungstage in der sozialen Pflegeversicherung deuten darauf hin, dass der Anstieg gegenüber 2009 im bundesweiten Mittel für die reinen Pflegegeldempfängerinnen bzw. Pflegegeldempfänger um bis zu 9 Prozentpunkte überzeichnet sein kann (somit wäre der Anstieg bei den Pflegebedürftigen insgesamt um bis zu 4 Prozentpunkte zu hoch). Eine regionalisierte Beschreibung des zu Grunde liegenden Effekts ist dabei nicht möglich. Ab dem Berichtsjahr 2013 ist die Einbeziehung von Personen ohne Pflegestufe mit festgestellter erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI neu aufgenommen worden. Diese werden nur nachrichtlich ausgewiesen, damit die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen und deren Untergliederungen mit den Vorjahren vergleichbar bleiben. Eine Erfassung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz erfolgte aufgrund der Änderungen des Leistungsrechts nur bis 2015.
ambulante Pflege
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22411/22412/22421 Pflege
Begriffsinhalt: Ambulante Pflege
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe) durch ambulante Pflegedienste. Ab 2019 wird hier auch die Leistungserbringung durch ambulante Betreuungsdienste erfasst. Ambulante Betreuungsdienste erbringen für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung (§ 71 Abs. 1a SGB XI), jedoch keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen nach § 36 SGB XI. Sofern ein Pflegebedürftiger Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes und z. B. parallel eines ambulanten Betreuungsdienstes nutzt, kann es hier zu Doppelerfassungen kommen.
Pflegebedürftige der Pflegeheime, vollstationär
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22411/22412/22421 Pflege
Begriffsinhalt: Stationäre Pflege
Es wird unterschieden zwischen vollstationärer Dauerpflege, Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung (be- schränkt auf vier Wochen im Kalenderjahr) und teilstatio- närer Pflege in Form von Tages- und/oder Nachtpflege.
Pflegebedürftige der Pflegeheime Dauerpflege, vollstationär
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22411/22412/22421 Pflege
Begriffsinhalt: Stationäre Pflege
Es wird unterschieden zwischen vollstationärer Dauerpflege, Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung (be- schränkt auf vier Wochen im Kalenderjahr) und teilstatio- närer Pflege in Form von Tages- und/oder Nachtpflege.
Pflegebedürftige der Pflegeheime vollstationäre Kurzzeit- pflege
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22411/22412/22421 Pflege
Begriffsinhalt: Stationäre Pflege
Es wird unterschieden zwischen vollstationärer Dauerpflege, Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung (be- schränkt auf vier Wochen im Kalenderjahr) und teilstatio- närer Pflege in Form von Tages- und/oder Nachtpflege.
Pflegegeldempfänger
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22411/22412/22421 Pflege
Begriffsinhalt: Pflegegeld
Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Pflegeperson in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Ausge- wiesen werden hier nur Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld, die nicht bereits bei der ambulanten Pflege, bzw. vollstationären Dauerpflege bzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt worden sind. Stichtag ist hier der 31.12. des Jahres.
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12111 Zensus 2011
Deutsche/Ausländer Das Merkmal Staatsangehörigkeit unterscheidet zwischen Personen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit gelten als Deutsche, unabhängig vom Vorliegen weiterer Staatsangehörigkeiten. Unter Ausländer werden auch Staatenlose sowie Personen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit gefasst.
Tabelle 22411-02-05: Die Vergleichbarkeit der Daten zu den Vorjahren ist eingeschränkt. Ab dem Berichtsjahr 2017 liegt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff zugrunde. Fünf für alle Pflegebedürftigen einheitlich geltende Pflegegrade ersetzen das bisherige System der drei Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Für den ersten Pflegegrad gilt nach § 28a SGB XI ein abweichendes Leistungsrecht. Mit diesem Pflegegrad besteht insbesondere kein Anspruch auf Pflegegeld, sondern auf einen Entlastungsbetrag gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 SGB XI. Im Berichtsjahr 2017 liegen über Pflegebedürftige des Pflegegrades 1, ohne Leistungen der ambulanten Pflegedienste oder Pflegeheime bzw. mit ausschließlich landesrechtlichen Leistungen, keine Daten vor. Sie können 2019 erstmals erfasst werden.
Zum Stichtag 15.12.2017 werden Personen mit der Signierung des Geschlechts ?ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)? dem weiblichen Geschlecht zugeordnet. Ab der Erhebung 2019 werden Personen mit der Ausprägung ?ohne Angabe? bzw. "divers? zufällig auf das weibliche bzw. das männliche Geschlecht verteilt.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Gesundheit/pflegeeinrichtungen- ambulant-stationaer.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Tabelle 22411-02-05: Die Vergleichbarkeit der Daten zu den Vorjahren ist eingeschränkt. Ab dem Berichtsjahr 2017 liegt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff zugrunde. Fünf für alle Pflegebedürftigen einheitlich geltende Pflegegrade ersetzen das bisherige System der drei Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Für den ersten Pflegegrad gilt nach § 28a SGB XI ein abweichendes Leistungsrecht. Mit diesem Pflegegrad besteht insbesondere kein Anspruch auf Pflegegeld, sondern auf einen Entlastungsbetrag gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 SGB XI. Im Berichtsjahr 2017 liegen über Pflegebedürftige des Pflegegrades 1, ohne Leistungen der ambulanten Pflegedienste oder Pflegeheime bzw. mit ausschließlich landesrechtlichen Leistungen, keine Daten vor. Sie können 2019 erstmals erfasst werden.
Zum Stichtag 15.12.2017 werden Personen mit der Signierung des Geschlechts ?ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)? dem weiblichen Geschlecht zugeordnet. Ab der Erhebung 2019 werden Personen mit der Ausprägung ?ohne Angabe? bzw. "divers? zufällig auf das weibliche bzw. das männliche Geschlecht verteilt.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Gesundheit/pflegeeinrichtungen- ambulant-stationaer.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Pflegebedürftige
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22411/22412/22421 Pflege
Begriffsinhalt: Pflegebedürftige
Nach § 14 Abs. 1 SGB XI sind Personen pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen. In die Erhebung werden Pflegebedürftige einbezogen, die entweder Pflegegeld erhalten oder die von einem Pflege- oder Betreuungsdienst ambulant oder in einem Pflegeheim stationär versorgt werden und Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Ausschlaggebend ist die Entscheidung der Pflegekasse bzw. des privaten Versicherungsunternehmens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegegraden 1 bis 5 (einschließlich der Härtefälle). Für den Pflegegrad 1 besteht ein abweichendes Leistungsrecht nach § 28a SGB XI. Neben den Empfängern von Pflegegeldleistungen nach § 37 oder § 38 des SGB XI werden nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 der Pflegestatistikverordnung daher auch Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die keine Leistungen der Pflegeversicherung im Kostenerstattungsverfahren nach § 45b des SGB XI in Anspruch nehmen, erhoben. Abweichend hiervon werden im stationären Bereich auch die Pflegebedürftigen in die Erhebung einbezogen, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt direkt in die Pflegeeinrichtung aufgenommen wurden und Leistungen nach SGB XI erhalten, für die jedoch noch keine Zuordnung zu einem bestimmten Pflegegrad vorliegt. Da in diesen Fällen die Zuordnung des Pflegegrades oftmals erst rückwirkend erfolgt, wird dieser Personenkreis bereits zum Erhebungsstichtag mitberücksichtigt. Bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen werden ab der Erhebung zum 15.12.2009 die teilstationär Versorgten nicht mehr einbezogen. Diese erhalten – vor allem seit der Reform der Pflegeversicherung im Sommer 2008 – in der Regel parallel auch Pflegegeld und/oder ambulante Sachleistungen und werden somit bereits dort als Leistungsempfängerin bzw. Leistungsempfänger gezählt. Um Mehrfachzählungen zu vermeiden, werden deshalb die Empfänger teilstationärer Pflege nur nachrichtlich ausgewiesen. Dies umfasst ab 2021 auch wieder die Teilgruppe der teilstationären Pflegebedürftigen ohne Zuordnung zu einem Pflegegrad. Die zeitliche Vergleichbarkeit der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen ab 2009 mit den vorherigen Erhebungen ist durch diese Veränderung etwas eingeschränkt. Der Dämpfungseffekt für die Veränderungsrate wird bundesweit auf einen Prozentpunkt geschätzt. Eine Ausnahme sind ab 2017 die teilstationär versorgten Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1. Diese erhalten kein Pflegegeld und werden daher in der Summierung der Pflegebedürftigen insgesamt berücksichtigt. Vergleiche mit Statistiken des Bundesministeriums für Gesundheit über die durchschnittlich im Jahr erfassten Leistungstage in der sozialen Pflegeversicherung deuten darauf hin, dass der Anstieg gegenüber 2009 im bundesweiten Mittel für die reinen Pflegegeldempfängerinnen bzw. Pflegegeldempfänger um bis zu 9 Prozentpunkte überzeichnet sein kann (somit wäre der Anstieg bei den Pflegebedürftigen insgesamt um bis zu 4 Prozentpunkte zu hoch). Eine regionalisierte Beschreibung des zu Grunde liegenden Effekts ist dabei nicht möglich. Ab dem Berichtsjahr 2013 ist die Einbeziehung von Personen ohne Pflegestufe mit festgestellter erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI neu aufgenommen worden. Diese werden nur nachrichtlich ausgewiesen, damit die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen und deren Untergliederungen mit den Vorjahren vergleichbar bleiben. Eine Erfassung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz erfolgte aufgrund der Änderungen des Leistungsrechts nur bis 2015.
ambulante Pflege
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22411/22412/22421 Pflege
Begriffsinhalt: Ambulante Pflege
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe) durch ambulante Pflegedienste. Ab 2019 wird hier auch die Leistungserbringung durch ambulante Betreuungsdienste erfasst. Ambulante Betreuungsdienste erbringen für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung (§ 71 Abs. 1a SGB XI), jedoch keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen nach § 36 SGB XI. Sofern ein Pflegebedürftiger Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes und z. B. parallel eines ambulanten Betreuungsdienstes nutzt, kann es hier zu Doppelerfassungen kommen.
Pflegebedürftige der Pflegeheime, vollstationär
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22411/22412/22421 Pflege
Begriffsinhalt: Stationäre Pflege
Es wird unterschieden zwischen vollstationärer Dauerpflege, Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung (be- schränkt auf vier Wochen im Kalenderjahr) und teilstatio- närer Pflege in Form von Tages- und/oder Nachtpflege.
Pflegebedürftige der Pflegeheime Dauerpflege, vollstationär
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22411/22412/22421 Pflege
Begriffsinhalt: Stationäre Pflege
Es wird unterschieden zwischen vollstationärer Dauerpflege, Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung (be- schränkt auf vier Wochen im Kalenderjahr) und teilstatio- närer Pflege in Form von Tages- und/oder Nachtpflege.
Pflegebedürftige der Pflegeheime vollstationäre Kurzzeit- pflege
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22411/22412/22421 Pflege
Begriffsinhalt: Stationäre Pflege
Es wird unterschieden zwischen vollstationärer Dauerpflege, Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung (be- schränkt auf vier Wochen im Kalenderjahr) und teilstatio- närer Pflege in Form von Tages- und/oder Nachtpflege.
Pflegegeldempfänger
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22411/22412/22421 Pflege
Begriffsinhalt: Pflegegeld
Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Pflegeperson in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Ausge- wiesen werden hier nur Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld, die nicht bereits bei der ambulanten Pflege, bzw. vollstationären Dauerpflege bzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt worden sind. Stichtag ist hier der 31.12. des Jahres.
Pflegebedürftige insgesamt, Geschlecht Insgesamt: direkt veröffentlichte Länder-/Deutschlandwerte am 31.12., keine Kreissummen.
Kennzahlen & Entwicklung
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Die Tabelle zeigt die neuesten verfügbaren Werte mit ihrem jeweiligen Bezugszeitraum. Wähle eine Kennzahl, um sie oben mit Verlauf, Aufschlüsselung und Quellen anzusehen.
| Kennzahl | Mayen-Koblenz | Rheinland-Pfalz | Deutschland | Wertstand & Historie |
|---|---|---|---|---|
| 3,4 je 1.000 EW | Keine Daten | Keine Daten | 2024 (Jahresdurchschnitt) Zeitreihe: 2015–2024 (10 Beobachtungen) | |
| 744 Betten | Keine Daten | Keine Daten | 2024 (Jahresdurchschnitt) Zeitreihe: 2015–2024 (10 Beobachtungen) | |
| 4 Einrichtungen | Keine Daten | Keine Daten | 2024 Zeitreihe: 2015–2024 (10 Beobachtungen) | |
| 49.157 Fälle | 931.368 Fälle | 17.865.015 Fälle | 2024 Zeitreihe: 2016–2024 (9 Beobachtungen) | |
| 22.647,7 je 100.000 EW | Keine Daten | Keine Daten | 2024 Zeitreihe: 2016–2024 (9 Beobachtungen) | |
| 60,8 je 100.000 EW | 64,2 je 100.000 EW | Keine Daten | 2025 Zeitreihe: 2019–2025 (7 Beobachtungen) | |
| 12,9 je 100.000 EW | 14,2 je 100.000 EW | Keine Daten | 2025 Zeitreihe: 2019–2025 (7 Beobachtungen) | |
| 4,6 je 100.000 EW | 4,8 je 100.000 EW | Keine Daten | 2025 Zeitreihe: 2019–2025 (7 Beobachtungen) |
Gemäß §7 der Krankenhausstatistikverordnung können mit schriftlichem Einverständnis der Einrichtungen Angaben zu Anschrift, Träger und Betten nach Fachabteilungen veröffent- licht werden. Diese Angaben münden grundsätzlich in einem Krankenhausverzeichnis. In der vorliegenden Tabelle wurden diese Daten neu gruppiert und in einer anderen Form darge- stellt. Zu bereits vorliegenden Veröffentlichungen auf Kreisebene kann es auf Grund eines nicht gegebenen Einver- ständnisses zu Abweichungen kommen.
In dieser Tabelle erfolgt der Nachweis aller Angaben ohne Bundeswehrkrankenhäuser.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Gesundheit/grunddaten- krankenhaueser.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Krankenhäuser
Erläuterung für folgende Statistik(en): 23111 Grunddaten der Krankenhäuser
Begriffsinhalt: Krankenhäuser
Krankenhäuser im Sinne dieser Erhebung sind Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V. Buch (SGB V)
der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen,
fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag ent- sprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten,
mit Hilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichen Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischen Personal darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflege- rische Hilfeleistung Krankheiten der behandelten Personen zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krank- heitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, und in denen
die behandelten Personen untergebracht und verpflegt werden können.
aufgestellte Betten (JD) in Krankenhäusern
Erläuterung für folgende Statistik(en): 23111 Grunddaten der Krankenhäuser
Begriffsinhalt: Aufgestellte Betten
Alle Betten, die in der Einrichtung betriebsbereit aufge- stellt sind, unabhängig von der Förderung. Die Bettenaus- stattung ist als Jahresdurchschnittswert angegeben. Im Allgemeinen ergibt sich der Jahresdurchschnitt als Durch- schnittswert der an den Monatsenden vorhandenen Bettenzahl.
aufgestellte Betten im Jahresdurchschnitt
Erläuterung für folgende Statistik(en): 23111 Grunddaten der Krankenhäuser 23112 Grunddaten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrich- tungen
Begriffsinhalt: Aufgestellte Betten
Alle Betten, die in der Einrichtung betriebsbereit aufge- stellt sind, unabhängig von der Förderung. Die Bettenaus- stattung ist als Jahresdurchschnittswert angegeben. Im Allgemeinen ergibt sich der Jahresdurchschnitt als Durch- schnittswert der an den Monatsenden vorhandenen Bettenzahl.
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Die regionale Zuordnung der Daten erfolgt nach dem Wohnsitz der behandelten Person (Basis ist der Datenbestand nach dem Länderaustausch). Personen, die mehrfach im Jahr aus der vollstationären Behandlung entlassen werden, sind auch mehrfach gezählt.
Vollstationär behandelte Personen in Krankenhäusern
Erläuterung für folgende Statistik(en): 23131 Diagnosestatistik
Begriffsinhalt: Vollstationär behandelte Personen
Entlassungen aus der vollstationären Behandlung (einschließ- lich Sterbe- und Stundenfälle).
Begriffsinhalt: Krankenhäuser
Krankenhäuser im Sinne dieser Erhebung sind Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V. Buch (SGB V)
und in denen
Vertragsärztliche Versorgung, Personen ohne Gewichtung des Teilnahmeumfangs; Hauptleistungsort, Zweigstellen nicht berücksichtigt. Direkte KBV-Dichten (Bundesarztregister), keine Rückrechnung aus gerundeten Quoten. Landeswerte nur für geographisch deckungsgleiche KV-Gebiete; NRW und Deutschland fehlen in diesem Originalexport und bleiben fehlend.
Kennzahlen & Entwicklung
Das Diagramm wird beim Scrollen geladen.
Die Tabelle zeigt die neuesten verfügbaren Werte mit ihrem jeweiligen Bezugszeitraum. Wähle eine Kennzahl, um sie oben mit Verlauf, Aufschlüsselung und Quellen anzusehen.
| Kennzahl | Mayen-Koblenz | Rheinland-Pfalz | Deutschland | Wertstand & Historie |
|---|---|---|---|---|
| 404 % | 377 % | 409 % | 2024 Zeitreihe: 2016–2024 (9 Beobachtungen) | |
| 507 % | 497 % | 506 % | 2024 Zeitreihe: 2016–2024 (9 Beobachtungen) | |
| 1.405 € | 1.552 € | 1.724 € | 2024 Zeitreihe: 2016–2024 (9 Beobachtungen) | |
| 2.738 € | Keine Daten | Keine Daten | 31.12.2018 Zeitreihe: 2010–2018 (9 Beobachtungen) |
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Steuern/realsteuervergleich.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Grundsteuer A Grundbetrag
Erläuterung für folgende Statistik(en): 71231 Realsteuervergleich
Begriffsinhalt: Grundbetrag
Für jede Realsteuerart und für jede Gemeinde wird der Grund- betrag nach folgender Formel berechnet:
Istaufkommen ------------ * 100 Hebesatz
Grundsteuer B Grundbetrag
Erläuterung für folgende Statistik(en): 71231 Realsteuervergleich
Begriffsinhalt: Grundbetrag
Für jede Realsteuerart und für jede Gemeinde wird der Grund- betrag nach folgender Formel berechnet:
Istaufkommen ------------ * 100 Hebesatz
Gewerbesteuer Grundbetrag
Erläuterung für folgende Statistik(en): 71231 Realsteuervergleich
Begriffsinhalt: Grundbetrag
Für jede Realsteuerart und für jede Gemeinde wird der Grund- betrag nach folgender Formel berechnet:
Istaufkommen ------------ * 100 Hebesatz
Realsteueraufbringungskraft
Erläuterung für folgende Statistik(en): 71231 Realsteuervergleich
Begriffsinhalt: Realsteueraufbringungskraft
Die Realsteueraufbringungskraft errechnet sich durch Multi- plikation der Grundbeträge mit den gewogenen bundesdurch- schnittlichen Hebesätzen.
Steuereinnahmekraft
Erläuterung für folgende Statistik(en): 71231 Realsteuervergleich
Begriffsinhalt: Steuereinnahmekraft
Realsteueraufbringungskraft zuzüglich Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ab- züglich Gewerbesteuerumlage.
Statistik:
Code: 71327
Inhalt:
Schulden der Kernhaushalte Gemeinden und Gemeindeverbände (KH) und der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU), an denen ein KH unmittelbar mit 100 % beteiligt ist und Weitere Verpflichtungen der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Erläuterung:
Die Tabelle "Schulden der Kernhaushalte Gemeinden und Gemeindeverbände (KH) und der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU), an denen ein KH unmittelbar mit 100 % beteiligt ist" enthält Angaben aus den Statistiken 71327 (Jährliche Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände), 71328 (Jährliche Schulden der Extrahaushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Sozialversicherung sowie der Kernhaushalte der Sozialversicherung) und 71329 (Jährliche Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen). Dargestellt sind die Ergebnisse der Schuldenstatistik der kommunalen Kernhaushalte und der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen ein einziger kommunaler Kernhaushalt unmittelbar mit 100 % beteiligt ist. Die Schulden werden nach Arten (Kredite, Kassenkredite, Wertpapierschulden) und dem Bereich der Gläubiger (nicht-öffentliche, öffentliche) differenziert. Darüber hinaus werden in der Tabelle "Weitere Verpflichtungen der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände" für die kommunalen Kernhaushalte weitere Verpflichtungen abgebildet. Sie werden in der Schuldenstatistik zusätzlich erfasst und können je nach länderspezifischer Anforderung dem amtlichen Schuldenstand zugerechnet werden. In der Schuldenstatistik werden Eigenbestände von Wertpapieren, Innere Darlehen (Inanspruchnahme von Mitteln, die für einen anderen Zweck vorgesehen waren), Gelder, die von Dritten hinterlegt sind (z. B. Kautionen) und von Dritten erhaltene Beträge, für die keine Verpflichtung zur Rückzahlung entstanden ist, nicht berücksichtigt.
Periodizität und Revision
Die Periodizität ist jährlich. Nach einem Jahr können routinemäßige oder anlassbezogene Revisionen durchgeführt werden. Revidierte Ergebnisse werden mit einem "r" gekennzeichnet.
Gebietsgliederung
In diesen Tabellen sind die Gemeinden und Gemeindeverbände der Flächenländer nach dem Amtlichen Regionalschlüssel gegliedert. Die Stadtstaaten werden wegen ihrer vorrangigen Eigenschaft als Bundesländer nicht einbezogen. In Ländern mit kommunalen Zusammenschlüssen unterhalb der Kreisebene (z. B. Ämter, Samtgemeinden und Verbandsgemeinden) sind Aufgaben der verbandsangehörigen Gemeinden auf die Verbandshaushalte übertragen worden. Da in diesen Fällen die Haushalte der einzelnen verbandsangehörigen Gemeinden nur eingeschränkt für überregionale Vergleiche geeignet sind, werden die Ergebnisse der beiden untersten Verwaltungsstufen auch zusammengefasst dargestellt. Bei Gemeindeverbänden ab Landkreisebene werden der einzelne Verwaltungshaushalt des Verbandes sowie die Summe aller dem jeweiligen Gemeindeverband angehörigen Einheiten inklusive des Verwaltungshaushalts des Verbands dargestellt. Die Verwaltungshaushalte der Verbände sind im Amtlichen Regionalschlüssel durch den Buchstaben "V" gekennzeichnet. Die Zwischensummen der Körperschaftsgruppen "kreisfreie Städte", "Landkreise", "kreisangehörige Gemeinden", "Bezirksverbände und Ämter", "Samtgemeinden", "Verbandsgemeinden" sind in den Tabellen nicht dargestellt. Die Tabellen enthalten eventuell auch Gebiete, die wegen Gebietsänderungen im jeweiligen Berichtsjahr nicht mehr oder noch nicht bestanden. Für diese Gebiete liegen im jeweiligen Berichtsjahr keine Angaben vor. Einen Überblick über Gebietsänderungen finden Sie hier: www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Namens-Grenz-Aenderung/namens-grenz-aenderung.html.
Fußnoten Fußnoten der Abruftabelle "Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (KH) und der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU), an denen ein KH unmittelbar mit 100 % beteiligt ist".
Die Tabelle enthält eventuell auch Gebiete, die wegen Gebietsänderungen im jeweiligen Berichtsjahr nicht mehr oder noch nicht bestanden. Für diese Gebiete liegen im jeweiligen Berichtsjahr keine Angaben vor. Einen Überblick über Gebietsänderungen finden Sie hier. https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Namens-Grenz-Aenderung/namens-grenz-aenderung.html
Die Gemeinde Bosau (010550007) ist eine amtsangehörige Gemeinde im Amt Großer Plöner See (010575739) im Kreis Plön (01057). Sie wird wegen der regionalen Zugehörigkeit zum Kreis Ostholstein (01055) nur dort als amtsfreie Gemeinde dargestellt
Die Gemeinde Tangstedt (010620076) ist eine amtsangehörige Gemeinde im Amt Itzstedt (010605034) im Kreis Segeberg (01060). Sie wird wegen der regionalen Zugehörigkeit zum Kreis Stormarn (01062) nur dort als amtsfreie Gemeinde dargestellt.
Bayern: In Bayern sind die Verwaltungsgemeinschaften (Verwaltungsform 55) ohne Werte, da die Zuordnung der Verwaltungsgemeinschaften in Bayern für die Schuldenstatistik zu den Zweckverbänden und nicht zu den Gemeindeverbänden vorgenommen wird.
Öffentlicher Bereich: Unkonsolidiert, enthält Doppelzählungen. Die Erläuterung steht am Merkmal "öffentlicher Bereich".
Fußnoten der Abruftabelle "Weitere Verpflichtungen der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände"
Die Tabelle enthält eventuell auch Gebiete, die wegen Gebietsänderungen im jeweiligen Berichtsjahr nicht mehr oder noch nicht bestanden. Für diese Gebiete liegen im jeweiligen Berichtsjahr keine Angaben vor.
Einen Überblick über Gebietsänderungen finden Sie hier. https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Namens-Grenz-Aenderung/namens-grenz-aenderung.html
Die Gemeinde Bosau (010550007) ist eine amtsangehörige Gemeinde im Amt Großer Plöner See (010575739) im Kreis Plön (01057). Sie wird wegen der regionalen Zugehörigkeit zum Kreis Ostholstein (01055) nur dort als amtsfreie Gemeinde dargestellt
Die Gemeinde Tangstedt (010620076) ist eine amtsangehörige Gemeinde im Amt Itzstedt (010605034) im Kreis Segeberg (01060). Sie wird wegen der regionalen Zugehörigkeit zum Kreis Stormarn (01062) nur dort als amtsfreie Gemeinde dargestellt.
Bayern: In Bayern sind die Verwaltungsgemeinschaften (Verwaltungsform 55) ohne Werte, da die Zuordnung der Verwaltungsgemeinschaften in Bayern für die Schuldenstatistik zu den Zweckverbänden und nicht zu den Gemeindeverbänden vorgenommen wird.
Zu den Spalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltene Anzahlungen sowie Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen:
Die Werte für die Zeile "Flächenländer insgesamt" entsprechen der Addition der einzelnen Länderergebnisse der Statistischen Ämter der Länder und können aufgrund unterschiedlicher Revisionspraktiken von den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes abweichen. Das Statistische Bundesamt führt standardmäßig jährlich eine Revision der Vorjahresergebnisse durch.
Hier werden nur die Schulden der Gemeinde bzw. des Gemeindeverbandes nachgewiesen, die im eigenen Haushalt geführt werden. Schulden von Eigenbetrieben oder anderen verbundenen Einrichtungen mit eigenem Rechnungswesen sind nicht berücksichtigt.
Schuldenstand der Kernhaushalte der Gemeinden und -verbände
Erläuterung für folgende Statistik(en): 71327 Statistik über Schulden
Begriffsinhalt: Schuldenstand der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeinde- verbände
Hier werden nur die Schulden der Gemeinde bzw. des Gemeinde- verbandes nachgewiesen, die im eigenen Haushalt geführt wer- den. Schulden von Eigenbetrieben oder anderen verbundenen Einrichtungen mit eigenem Rechnungswesen sind nicht berück- sichtigt.
Schuldenstand der Kernhaushalte der Gemeinden und -verbände
Erläuterung für folgende Statistik(en): 71327 Statistik über Schulden
Begriffsinhalt: Schuldenstand der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeinde- verbände
Hier werden nur die Schulden der Gemeinde bzw. des Gemeinde- verbandes nachgewiesen, die im eigenen Haushalt geführt wer- den. Schulden von Eigenbetrieben oder anderen verbundenen Einrichtungen mit eigenem Rechnungswesen sind nicht berück- sichtigt.
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Kennzahlen & Entwicklung
Das Diagramm wird beim Scrollen geladen.
Die Tabelle zeigt die neuesten verfügbaren Werte mit ihrem jeweiligen Bezugszeitraum. Wähle eine Kennzahl, um sie oben mit Verlauf, Aufschlüsselung und Quellen anzusehen.
| Kennzahl | Mayen-Koblenz | Rheinland-Pfalz | Deutschland | Wertstand & Historie |
|---|---|---|---|---|
| 817,7 km² | 19.858,0 km² | 357.683,3 km² | 31.12.2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 6,9 % | 6,5 % | 5,1 % | 31.12.2024 Zeitreihe: 2016–2024 (9 Beobachtungen) | |
| 817,72 km² | 19.857,96 km² | 357.683,46 km² | 31.12.2024 Zeitreihe: 2023–2024 (2 Beobachtungen) | |
| 94,28 km² | 1.761,57 km² | 34.114,03 km² | 31.12.2024 Zeitreihe: 2023–2024 (2 Beobachtungen) | |
| 56,77 km² | 1.282,44 km² | 18.151,55 km² | 31.12.2024 Zeitreihe: 2023–2024 (2 Beobachtungen) | |
| 381,05 km² | 7.997,41 km² | 179.578,44 km² | 31.12.2024 Zeitreihe: 2023–2024 (2 Beobachtungen) | |
| 247,29 km² | 8.050,99 km² | 106.946,19 km² | 31.12.2024 Zeitreihe: 2023–2024 (2 Beobachtungen) | |
| 11,5 % | 8,9 % | 9,5 % | 31.12.2024 Zeitreihe: 2023–2024 (2 Beobachtungen) | |
| 46,6 % | 40,3 % | 50,2 % | 31.12.2024 Zeitreihe: 2023–2024 (2 Beobachtungen) | |
| 30,2 % | 40,5 % | 29,9 % | 31.12.2024 Zeitreihe: 2023–2024 (2 Beobachtungen) | |
| 667 je 1.000 EW | 644 je 1.000 EW | 592 je 1.000 EW | 01.01.2026 Zeitreihe: 2020–2026 (7 Beobachtungen) | |
| 178.041 Fahrzeuge | 3.310.057 Fahrzeuge | 61.209.758 Fahrzeuge | 01.01.2026 Zeitreihe: 2020–2026 (7 Beobachtungen) | |
| 3,8 % | 3,8 % | 4,1 % | 01.01.2026 Zeitreihe: 2020–2026 (7 Beobachtungen) | |
| 7,9 % | 8,0 % | 8,8 % | 01.01.2026 Zeitreihe: 2020–2026 (7 Beobachtungen) | |
| 60,5 % | 59,8 % | 59,3 % | 01.01.2026 Zeitreihe: 2020–2026 (7 Beobachtungen) | |
| 26,9 % | 27,7 % | 27,0 % | 01.01.2026 Zeitreihe: 2020–2026 (7 Beobachtungen) | |
| 1.117 Unfälle | 20.202 Unfälle | 375.621 Unfälle | 2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 739 Unfälle | 14.084 Unfälle | 297.364 Unfälle | 2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 378 Unfälle | 6.118 Unfälle | 78.257 Unfälle | 2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 7 Personen | 158 Personen | 2.832 Personen | 2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 997 Personen | 17.617 Personen | 371.109 Personen | 2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 1.004 Personen | 17.775 Personen | 373.941 Personen | 2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 340,9 je 100.000 EW | 341,6 je 100.000 EW | 356,3 je 100.000 EW | 2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 3,2 je 100.000 EW | 3,8 je 100.000 EW | 3,4 je 100.000 EW | 2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) | |
| 459,9 je 100.000 EW | 427,3 je 100.000 EW | 444,6 je 100.000 EW | 2025 Zeitreihe: 2011–2025 (15 Beobachtungen) |
Tabelle 11111-01-01: Abweichungen bei den Flächenangaben sind durch Runden der Zahlen möglich. Aufgrund fachlicher und methodischer Umstellungen in der Vermessungsverwaltung auf das "Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem" (ALKIS®) ist der Vergleich der Flächendaten ab 2016 mit den Flächendaten vorangegangener Jahre nur eingeschränkt möglich.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Regionales/amtlicher-gebietsstand- 2016.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Erläuterung für folgende Statistik(en): Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung
Begriffsinhalt: Die Angaben über die Gebietsfläche (Landfläche bis zur so genannten Küstenlinie - d.h. der Grenze zwischen Meer und Festland bei einem mittleren Wasserstand - einschließlich der Binnengewässer, aber ohne den Bodensee) beruhen auf Unterlagen der Vermessungs- bzw. Katasterämter. Flächenänderungen ohne Grenzänderungen gehen auf Neuvermessungen zurück.
Abweichungen bei den Flächenangaben sind durch Runden der Zahlen möglich. Aufgrund fachlicher und methodischer Umstellungen in der Vermessungsverwaltung auf das "Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem" (ALKIS®) ist der Vergleich der Flächendaten ab 2016 mit den Flächendaten vorangegangener Jahre nur eingeschränkt möglich.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Land-Forstwirtschaft-Fischerei/ flaechenerhebung.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Bodenfläche
Erläuterung für folgende Statistik(en): 33111 Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung
Begriffsinhalt: Bodenfläche
Die Bodenfläche einer regionalen Einheit (z. B. Gemeinde, gemeindefreies Gebiet, Kreis) setzt sich aus allen inner- halb der festgelegten Grenzen dieses Gebiets liegenden Flächen zusammen. Erhebungsgrundlage für die Flächenerhe- bung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellt seit 2016 das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) dar. Mit der neuen Erhebungsgrundlage wurde der bundesweit vereinbarte Nutzungsartenkatalog verändert und erweitert. Vor 2016 basierte die Erhebung auf einer Aus- wertung des Liegen- schaftskatasters, zuletzt der Automa- tisierten Liegenschaftsbücher (ALB). Durch die Änderung der Erfassungsgrundlage ist die Vergleichbarkeit der Daten ab 2016 mit den Vorjahren aus methodischen Gründen erheblich eingeschränkt. Die Erhebung erfasst alle zu einer regiona- len Einheit gehörenden Flächen, wobei die hier verwendeten Definitionen und Abgrenzungen mit den bei anderen Erhebun- gen benutzten, trotz z. T. gleichem oder ähnlichem Wortlaut, nicht bzw. nicht in vollem Umfang übereinstimmen.
Kraftfahrzeugbestand
Erläuterung für folgende Statistik(en): 46251 Statistik des Kraftfahrzeugbestandes
Begriffsinhalt: Kraftfahrzeugbestand Zahl der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Zählung an einem festgelegten Stichtag (1. Januar eines jeden Jahres) mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen (bis 1.1.2007 einschließlich der vorübergehend abgemeldeten Fahrzeuge) und im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gespeichert sind. Mit einbezogen sind Fahrzeuge der Bundespolizei und des Technischen Hilfswerkes (THW). Dagegen sind nicht einbezogen die Fahrzeuge der Bundeswehr sowie Fahrzeuge mit rotem bzw. Kurzzeitkennzeichen und mit Ausfuhrkennzeichen. Die Ergebnisse der nachgewiesenen Tabelle stammen vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.kba.de/DE/Statistik/MethodischeErlaeuterungen/methodische_erlaeuterungen_node.html
Kraftfahrzeugbestand
Erläuterung für folgende Statistik(en): 46251 Statistik des Kraftfahrzeugbestandes
Begriffsinhalt: Kraftfahrzeugbestand
Zahl der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Zählung an einem festgelegten Stichtag (1. Januar eines jeden Jahres) mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen (bis 1.1.2007 einschließlich der vorübergehend abgemeldeten Fahrzeuge) und im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gespeichert sind. Mit einbezogen sind Fahrzeuge der Bundespolizei und des Technischen Hilfswerkes (THW). Dagegen sind nicht einbezogen die Fahrzeuge der Bundeswehr sowie Fahrzeuge mit rotem bzw. Kurzzeitkennzeichen und mit Ausfuhrkennzeichen. Die Ergebnisse der nachgewiesenen Tabelle stammen vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
Kraftfahrzeugbestand
Erläuterung für folgende Statistik(en): 46251 Statistik des Kraftfahrzeugbestandes
Begriffsinhalt: Kraftfahrzeugbestand
Zahl der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Zählung an einem festgelegten Stichtag (1. Januar eines jeden Jahres) mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen (bis 1.1.2007 einschließlich der vorübergehend abgemeldeten Fahrzeuge) und im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gespeichert sind. Mit einbezogen sind Fahrzeuge der Bundespolizei und des Technischen Hilfswerkes (THW). Dagegen sind nicht einbezogen die Fahrzeuge der Bundeswehr sowie Fahrzeuge mit rotem bzw. Kurzzeitkennzeichen und mit Ausfuhrkennzeichen. Die Ergebnisse der nachgewiesenen Tabelle stammen vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
Kraftfahrzeugbestand
Erläuterung für folgende Statistik(en): 46251 Statistik des Kraftfahrzeugbestandes
Begriffsinhalt: Kraftfahrzeugbestand Zahl der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Zählung an einem festgelegten Stichtag (1. Januar eines jeden Jahres) mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen (bis 1.1.2007 einschließlich der vorübergehend abgemeldeten Fahrzeuge) und im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gespeichert sind. Mit einbezogen sind Fahrzeuge der Bundespolizei und des Technischen Hilfswerkes (THW). Dagegen sind nicht einbezogen die Fahrzeuge der Bundeswehr sowie Fahrzeuge mit rotem bzw. Kurzzeitkennzeichen und mit Ausfuhrkennzeichen. Die Ergebnisse der nachgewiesenen Tabelle stammen vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.kba.de/DE/Statistik/MethodischeErlaeuterungen/methodische_erlaeuterungen_node.html
Personenkraftwagen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 46251 Statistik des Kraftfahrzeugbestandes
Begriffsinhalt:
Personenkraftwagen Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählten bis 30. September 2005 nicht zu den Personenkraftwagen. Mit der EU-weiten Harmonisierung werden diese Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung ab dem 1. Oktober 2005 den Pkw zugeordnet.
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12111 Zensus 2011
Deutsche/Ausländer Das Merkmal Staatsangehörigkeit unterscheidet zwischen Personen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit gelten als Deutsche, unabhängig vom Vorliegen weiterer Staatsangehörigkeiten. Unter Ausländer werden auch Staatenlose sowie Personen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit gefasst.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Land-Forstwirtschaft-Fischerei/ flaechenerhebung.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Bodenfläche
Erläuterung für folgende Statistik(en): 33111 Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung
Begriffsinhalt: Bodenfläche
Die Bodenfläche einer regionalen Einheit (z. B. Gemeinde, gemeindefreies Gebiet, Kreis) setzt sich aus allen inner- halb der festgelegten Grenzen dieses Gebiets liegenden Flächen zusammen. Erhebungsgrundlage für die Flächenerhe- bung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellt seit 2016 das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) dar. Mit der neuen Erhebungsgrundlage wurde der bundesweit vereinbarte Nutzungsartenkatalog verändert und erweitert. Vor 2016 basierte die Erhebung auf einer Aus- wertung des Liegen- schaftskatasters, zuletzt der Automa- tisierten Liegenschaftsbücher (ALB). Durch die Änderung der Erfassungsgrundlage ist die Vergleichbarkeit der Daten ab 2016 mit den Vorjahren aus methodischen Gründen erheblich eingeschränkt. Die Erhebung erfasst alle zu einer regiona- len Einheit gehörenden Flächen, wobei die hier verwendeten Definitionen und Abgrenzungen mit den bei anderen Erhebun- gen benutzten, trotz z. T. gleichem oder ähnlichem Wortlaut, nicht bzw. nicht in vollem Umfang übereinstimmen.
Mit dem Stichtag 31.12.2023 ändert sich der Lieferumfang seitens der Vermessungsverwaltungen der Länder. Statt aggregierten Daten wird der aktuelle Flurstücksbestand geliefert und die Bodenflächen der regionalen Einheiten werden seitens der Statistik nach einem einheitlichen Verfahren ermittelt. Hierdurch kann es zu geringfügigen Abweichungen zu den seitens der Vermessungsverwaltungen an anderer Stelle veröffentlichten Flächenangaben kommen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Land-Forstwirtschaft-Fischerei/ flaechenerhebung.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Bodenfläche
Erläuterung für folgende Statistik(en): 33111 Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung
Begriffsinhalt: Bodenfläche
Die Bodenfläche einer regionalen Einheit (z. B. Gemeinde, gemeindefreies Gebiet, Kreis) setzt sich aus allen inner- halb der festgelegten Grenzen dieses Gebiets liegenden Flächen zusammen. Erhebungsgrundlage für die Flächenerhe- bung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellt seit 2016 das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) dar. Mit der neuen Erhebungsgrundlage wurde der bundesweit vereinbarte Nutzungsartenkatalog verändert und erweitert. Vor 2016 basierte die Erhebung auf einer Aus- wertung des Liegen- schaftskatasters, zuletzt der Automa- tisierten Liegenschaftsbücher (ALB). Durch die Änderung der Erfassungsgrundlage ist die Vergleichbarkeit der Daten ab 2016 mit den Vorjahren aus methodischen Gründen erheblich eingeschränkt. Die Erhebung erfasst alle zu einer regiona- len Einheit gehörenden Flächen, wobei die hier verwendeten Definitionen und Abgrenzungen mit den bei anderen Erhebun- gen benutzten, trotz z. T. gleichem oder ähnlichem Wortlaut, nicht bzw. nicht in vollem Umfang übereinstimmen.
Mit dem Stichtag 31.12.2023 ändert sich der Lieferumfang seitens der Vermessungsverwaltungen der Länder. Statt aggregierten Daten wird der aktuelle Flurstücksbestand geliefert und die Bodenflächen der regionalen Einheiten werden seitens der Statistik nach einem einheitlichen Verfahren ermittelt. Hierdurch kann es zu geringfügigen Abweichungen zu den seitens der Vermessungsverwaltungen an anderer Stelle veröffentlichten Flächenangaben kommen.
Bodenfläche
Erläuterung für folgende Statistik(en): 33111 Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung
Begriffsinhalt: Bodenfläche
Die Bodenfläche einer regionalen Einheit (z. B. Gemeinde, gemeindefreies Gebiet, Kreis) setzt sich aus allen inner- halb der festgelegten Grenzen dieses Gebiets liegenden Flächen zusammen. Erhebungsgrundlage für die Flächenerhe- bung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellt seit 2016 das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) dar. Mit der neuen Erhebungsgrundlage wurde der bundesweit vereinbarte Nutzungsartenkatalog verändert und erweitert. Vor 2016 basierte die Erhebung auf einer Aus- wertung des Liegen- schaftskatasters, zuletzt der Automa- tisierten Liegenschaftsbücher (ALB). Durch die Änderung der Erfassungsgrundlage ist die Vergleichbarkeit der Daten ab 2016 mit den Vorjahren aus methodischen Gründen erheblich eingeschränkt. Die Erhebung erfasst alle zu einer regiona- len Einheit gehörenden Flächen, wobei die hier verwendeten Definitionen und Abgrenzungen mit den bei anderen Erhebun- gen benutzten, trotz z. T. gleichem oder ähnlichem Wortlaut, nicht bzw. nicht in vollem Umfang übereinstimmen.
Mit dem Stichtag 31.12.2023 ändert sich der Lieferumfang seitens der Vermessungsverwaltungen der Länder. Statt aggregierten Daten wird der aktuelle Flurstücksbestand geliefert und die Bodenflächen der regionalen Einheiten werden seitens der Statistik nach einem einheitlichen Verfahren ermittelt. Hierdurch kann es zu geringfügigen Abweichungen zu den seitens der Vermessungsverwaltungen an anderer Stelle veröffentlichten Flächenangaben kommen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Land-Forstwirtschaft-Fischerei/ flaechenerhebung.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Bodenfläche
Erläuterung für folgende Statistik(en): 33111 Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung
Begriffsinhalt: Bodenfläche
Die Bodenfläche einer regionalen Einheit (z. B. Gemeinde, gemeindefreies Gebiet, Kreis) setzt sich aus allen inner- halb der festgelegten Grenzen dieses Gebiets liegenden Flächen zusammen. Erhebungsgrundlage für die Flächenerhe- bung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellt seit 2016 das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) dar. Mit der neuen Erhebungsgrundlage wurde der bundesweit vereinbarte Nutzungsartenkatalog verändert und erweitert. Vor 2016 basierte die Erhebung auf einer Aus- wertung des Liegen- schaftskatasters, zuletzt der Automa- tisierten Liegenschaftsbücher (ALB). Durch die Änderung der Erfassungsgrundlage ist die Vergleichbarkeit der Daten ab 2016 mit den Vorjahren aus methodischen Gründen erheblich eingeschränkt. Die Erhebung erfasst alle zu einer regiona- len Einheit gehörenden Flächen, wobei die hier verwendeten Definitionen und Abgrenzungen mit den bei anderen Erhebun- gen benutzten, trotz z. T. gleichem oder ähnlichem Wortlaut, nicht bzw. nicht in vollem Umfang übereinstimmen.
Mit dem Stichtag 31.12.2023 ändert sich der Lieferumfang seitens der Vermessungsverwaltungen der Länder. Statt aggregierten Daten wird der aktuelle Flurstücksbestand geliefert und die Bodenflächen der regionalen Einheiten werden seitens der Statistik nach einem einheitlichen Verfahren ermittelt. Hierdurch kann es zu geringfügigen Abweichungen zu den seitens der Vermessungsverwaltungen an anderer Stelle veröffentlichten Flächenangaben kommen.
Bodenfläche
Erläuterung für folgende Statistik(en): 33111 Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung
Begriffsinhalt: Bodenfläche
Die Bodenfläche einer regionalen Einheit (z. B. Gemeinde, gemeindefreies Gebiet, Kreis) setzt sich aus allen inner- halb der festgelegten Grenzen dieses Gebiets liegenden Flächen zusammen. Erhebungsgrundlage für die Flächenerhe- bung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellt seit 2016 das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) dar. Mit der neuen Erhebungsgrundlage wurde der bundesweit vereinbarte Nutzungsartenkatalog verändert und erweitert. Vor 2016 basierte die Erhebung auf einer Aus- wertung des Liegen- schaftskatasters, zuletzt der Automa- tisierten Liegenschaftsbücher (ALB). Durch die Änderung der Erfassungsgrundlage ist die Vergleichbarkeit der Daten ab 2016 mit den Vorjahren aus methodischen Gründen erheblich eingeschränkt. Die Erhebung erfasst alle zu einer regiona- len Einheit gehörenden Flächen, wobei die hier verwendeten Definitionen und Abgrenzungen mit den bei anderen Erhebun- gen benutzten, trotz z. T. gleichem oder ähnlichem Wortlaut, nicht bzw. nicht in vollem Umfang übereinstimmen.
Mit dem Stichtag 31.12.2023 ändert sich der Lieferumfang seitens der Vermessungsverwaltungen der Länder. Statt aggregierten Daten wird der aktuelle Flurstücksbestand geliefert und die Bodenflächen der regionalen Einheiten werden seitens der Statistik nach einem einheitlichen Verfahren ermittelt. Hierdurch kann es zu geringfügigen Abweichungen zu den seitens der Vermessungsverwaltungen an anderer Stelle veröffentlichten Flächenangaben kommen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Verkehrsunfaelle/strassenverkehrsunfaelle.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Unfälle (ingesamt)
Erläuterung für folgende Statistik(en): 46241 Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Begriffsinhalt: Straßenverkehrsunfälle
Nachgewiesen werden ab dem Berichtsjahr 1995 die von der Po- lizei erfassten Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt wurden bzw. Sachschaden entstanden ist. Zu den Un- fällen mit Sachschaden zählen schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und gleichzei- tig mindestens ein Kfz auf Grund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste, sowie sonstige Sachschadensunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel (mindestens eine am Unfall beteiligte Person stand unter dem Einfluss berauschender Mittel und, falls Kfz beteiligt waren, waren diese alle noch fahrbereit).
Nicht enthalten sind alle übrigen Sachschadensunfälle ohne den Einfluss berauschender Mittel.
Ab dem 1. Januar 1995 wurden für die Erfassung der Unfälle mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistik- gesetzes neue Kriterien festgelegt. Im Gegensatz zu früheren Berichtsjahren dient als Erfassungsgrundlage nicht mehr die Höhe des entstandenen Sachschadens, sondern die Feststel- lung, ob es sich um einen Straftatbestand/eine Ordnungswid- rigkeit handelt und/oder mindestens eine am Unfall beteiligte Person unter Alkoholeinwirkung/ab 1. Januar 2008 unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Ebenfalls in die Beurteilung des Unfalls einbezogen wird die Fahrbereitschaft der Fahrzeuge. Aus diesem Grund ist ein Vergleich zu den Vorjahren nicht möglich.
Unfälle mit Personenschaden
Erläuterung für folgende Statistik(en): 46241 Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Begriffsinhalt: Unfälle mit Personenschaden
Hierzu zählen Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt wurden.
Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden
Erläuterung für folgende Statistik(en): 46241 Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Begriffsinhalt: Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden
Hierzu zählen "schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im en- geren Sinne" und "sonstige Unfälle unter dem Einfluss berau- schender Mittel". "Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne" sind Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und gleichzei- tig mindestens ein Kfz auf Grund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (hierzu zählen auch Fälle unter dem Einfluss berauschender Mittel).
"Sonstige Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel" sind Unfälle, bei denen alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren und gleichzeitig mindestens eine am Unfall beteiligte Person unter dem Einfluss berauschender Mittel stand.
Hierin nicht enthalten sind alle übrigen Sachschadensunfälle ohne den Einfluss berauschender Mittel.
Getötete Personen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 46241 Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Begriffsinhalt: Getötete Personen
Als getötet bei Straßenverkehrsunfällen gelten Personen, die auf der Stelle getötet wurden oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen starben.
Verletzte Personen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 46241 Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Begriffsinhalt: Verletzte Personen
Als verletzt bei Straßenverkehrsunfällen gelten Personen, die unmittelbar in Krankenanstalten für mindestens 24 Stunden zur stationären Behandlung eingeliefert werden (= Schwerverletzte) oder Personen, deren Verletzungen keinen bzw. einen Krankenhausaufenthalt von weniger als 24 Stunden erforderten (= Leichtverletzte).
Kennzahlen & Entwicklung
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Die Tabelle zeigt die neuesten verfügbaren Werte mit ihrem jeweiligen Bezugszeitraum. Wähle eine Kennzahl, um sie oben mit Verlauf, Aufschlüsselung und Quellen anzusehen.
| Kennzahl | Mayen-Koblenz | Rheinland-Pfalz | Deutschland | Wertstand & Historie |
|---|---|---|---|---|
| 503,1 kg/EW | 506,0 kg/EW | 451,9 kg/EW | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 109.297 t | 2.089.600 t | 37.765.900 t | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 177,2 kg/EW | 176,6 kg/EW | 186,7 kg/EW | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 186,4 kg/EW | 176,1 kg/EW | 128,6 kg/EW | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 26,4 % | 28,9 % | 29,7 % | 2024 Zeitreihe: 2011–2024 (14 Beobachtungen) | |
| 13,2 Tage | 13,9 Tage | 11,1 Tage | 2025 Zeitreihe: 1951–2025 (75 Beobachtungen) | |
| 588,6 mm | 694,5 mm | 642,0 mm | 2025 Zeitreihe: 1958–2025 (68 Beobachtungen) |
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Umwelt/haushaltsabfaelle.pdf? __blob=publicationFile&v=4
Aufkommen an Haushaltsabfällen (ohne Elektoaltgeräte)
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12111 Zensus 2011
Deutsche/Ausländer Das Merkmal Staatsangehörigkeit unterscheidet zwischen Personen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit gelten als Deutsche, unabhängig vom Vorliegen weiterer Staatsangehörigkeiten. Unter Ausländer werden auch Staatenlose sowie Personen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit gefasst.
Ohne Elektroaltgeräte. Referenzmengen in der Originalpublikation auf 0,1 Tausend Tonnen gerundet, hier in Tonnen umgerechnet. Gesamtreferenz als Summe der vier veröffentlichten Hauptarten. Pro-Kopf-Vergleich mit Bevölkerung am 31.12. Atlas-Pro-Kopf-Werte werden einheitlich aus Mengen und dem aktuell gespeicherten Bevölkerungsstand berechnet, nicht aus den gerundeten kg-Angaben der Webpublikation übernommen; Rechenstände können abweichen.
DWD Climate Data Center: jährliche Raster und veröffentlichte Gebietsmittel.
Geometriequelle: https://sgx.geodatenzentrum.de/wfs_vg250?service=WFS&version=2.0.0&request=GetFeature&typeNames=vg250%3Avg250_krs&srsName=EPSG%3A31467&outputFormat=application%2Fjson
Kennzahlen & Entwicklung
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| Kennzahl | Mayen-Koblenz | Rheinland-Pfalz | Deutschland | Wertstand & Historie |
|---|---|---|---|---|
| 83,3 % | 83,0 % | 82,5 % | Bundestagswahl 23.02.2025 Zeitreihe: 1998–2025 (8 Beobachtungen) | |
| 163.424 Personen | 3.014.482 Personen | 60.510.631 Personen | Bundestagswahl 23.02.2025 Zeitreihe: 1998–2025 (8 Beobachtungen) | |
| 33,6 % | 30,6 % | 28,5 % | Bundestagswahl 23.02.2025 Zeitreihe: 1998–2025 (8 Beobachtungen) | |
| 19,8 % | 20,1 % | 20,8 % | Bundestagswahl 23.02.2025 Zeitreihe: 2013–2025 (4 Beobachtungen) | |
| 18,5 % | 18,6 % | 16,4 % | Bundestagswahl 23.02.2025 Zeitreihe: 1998–2025 (8 Beobachtungen) | |
| 9,0 % | 10,3 % | 11,6 % | Bundestagswahl 23.02.2025 Zeitreihe: 1998–2025 (8 Beobachtungen) | |
| 5,7 % | 6,5 % | 8,8 % | Bundestagswahl 23.02.2025 Zeitreihe: 1998–2025 (8 Beobachtungen) | |
| 4,6 % | 4,6 % | 4,3 % | Bundestagswahl 23.02.2025 Zeitreihe: 1998–2025 (8 Beobachtungen) | |
| 8,8 % | 9,2 % | 9,6 % | Bundestagswahl 23.02.2025 Zeitreihe: 1998–2025 (8 Beobachtungen) |
Das Ergebnis der Zweitstimmen ist für die Sitzverteilung maßgebend. Bei der Sitzverteilung auf die Landeslisten der Parteien werden nur solche berücksichtigt, die mindestens 5 % der Zweitstimmen im Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz erhalten haben (Sperrklausel).
Detaillierte Angaben zu dieser Statistik finden Sie unter: https://www.bundeswahlleiter.de
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Wahlen/bundestagswahlen.pdf? __blob=publicationFile&v=3
Wahlberechtigte
Erläuterung für folgende Statistik(en): 14111 Allgemeine Bundestagswahlstatistik
Begriffsinhalt: Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst ge- wöhnlich aufhalten,
c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
d) in Gebieten außerhalb des Wahlgebietes leben, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter a) und c) noch be- stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus dem § 12 BWG.
Wahlberechtigte
Erläuterung für folgende Statistik(en): 14211 Allgemeine Europaswahlstatistik
Begriffsinhalt: Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag
a) ab der Europawahl 2024 das 16. Lebensjahr vollendet haben (zuvor das 18. Lebensjahr),
b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen wahlberechtigt. Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus dem § 6 EuWG.
Gültige Zweitstimmen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 14111 Allgemeine Bundestagswahlstatistik
Begriffsinhalt: Das Ergebnis der Zweitstimmen ist für die Sitzverteilung maßgebend. Bei der Sitzverteilung der Parteien werden nur solche berücksichtigt, die mindestens 5% der Zweitstimmen im Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz erhalten haben (Sperrklausel).
Die Erststimmen dienen der Direktwahl eines Bewerbers im Wahlkreis (Mehrheitswahl). Die von einer Partei erworbenen Direktmandate werden auf die Listenmandate angerechnet. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, so behält sie diese Mandate (Überhangmandate).
Gültige Zweitstimmen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 14111 Allgemeine Bundestagswahlstatistik
Begriffsinhalt: Das Ergebnis der Zweitstimmen ist für die Sitzverteilung maßgebend. Bei der Sitzverteilung der Parteien werden nur solche berücksichtigt, die mindestens 5% der Zweitstimmen im Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz erhalten haben (Sperrklausel).
Die Erststimmen dienen der Direktwahl eines Bewerbers im Wahlkreis (Mehrheitswahl). Die von einer Partei erworbenen Direktmandate werden auf die Listenmandate angerechnet. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, so behält sie diese Mandate (Überhangmandate).
Mayen-Koblenz, Landkreis · Rheinland-Pfalz · Regionalschlüssel 07137
Kennzahlen stammen aus den gespeicherten Themen-Datensätzen. Landes- und Bundeswerte erscheinen nur, wenn ein passender Referenzwert für denselben Bezugszeitraum vorliegt. Die vollständige fachliche Prüfung der Quellen und historischen Gebietsstände folgt im Daten-Audit.
Quellen & Methodik