Wirtschaft & Arbeit
Welche Regionen sind Arbeitsorte für ihr Umland?
Vergleiche, ob mehr Beschäftigte zum Arbeiten in eine Region einpendeln oder sie verlassen. Der Saldo zeigt die Differenz zwischen Ein- und Auspendlern.
Im Vergleich öffnenExakte Werte
Kurzwerte mit Tsd., Mio. oder Mrd. sind gerundet.
- Deutschland
- Keine Daten
- Wertebereich
- -67.368 Personen – 311.856 Personen
Karte
30.06.2025 · Personen
Zum Verschieben die Karte zuerst mit + vergrößern.
Symmetrische Farbskala um den Neutralpunkt 0. Die Skalenenden sind keine beobachteten Minima und Maxima.
Farbklassen & Datenabdeckung
- -311.856 Personen – -222.754 Personen
- > -222.754 Personen – -133.653 Personen
- > -133.653 Personen – -44.551 Personen
- > -44.551 Personen – 44.551 Personen
- > 44.551 Personen – 133.653 Personen
- > 133.653 Personen – 222.754 Personen
- > 222.754 Personen – 311.856 Personen
400 von 400 Regionen mit Daten. Beobachteter Wertebereich: -67.368 Personen – 311.856 Personen
Schraffiert: keine Daten. Die Klassen beziehen sich auf diese Ansicht und können sich beim Jahreswechsel ändern. Geometrie: vorhandene BKG-Kreispfade.
Zeitverlauf
Für diese Auswahl sind keine Zeitreihenwerte verfügbar.
Karte und Tabelle zeigen das gewählte Bezugsjahr; der Zeitverlauf zeigt die gesamte verfügbare Historie. Bei absoluten Werten beeinflusst die Regionsgröße den Vergleich. Die Kartenfläche steht nicht für die Anzahl.
Alle Regionen als Tabelle · 30.06.2025
400 Regionen
| Region | Bundesland | |
|---|---|---|
| Frankfurt am Main, kreisfreie Stadt | Hessen | 311.856 Personen |
| Hamburg, kreisfreie Stadt, Freie und Hansestadt | Hamburg | 255.621 Personen |
| München, kreisfreie Stadt | Bayern | 249.440 Personen |
| Düsseldorf, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 187.729 Personen |
| Köln, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 182.221 Personen |
| Berlin, kreisfreie Stadt | Berlin | 178.145 Personen |
| Stuttgart, Stadtkreis | Baden-Württemberg | 176.646 Personen |
| München, Landkreis | Bayern | 110.024 Personen |
| Nürnberg, kreisfreie Stadt | Bayern | 86.656 Personen |
| Bremen, kreisfreie Stadt | Bremen | 80.089 Personen |
| Karlsruhe, Stadtkreis | Baden-Württemberg | 76.555 Personen |
| Region Hannover, Landkreis | Niedersachsen | 71.448 Personen |
| Bonn, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 64.021 Personen |
| Münster, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 63.854 Personen |
| Mannheim, Stadtkreis | Baden-Württemberg | 63.738 Personen |
| Wolfsburg, kreisfreie Stadt | Niedersachsen | 61.509 Personen |
| Regensburg, kreisfreie Stadt | Bayern | 61.470 Personen |
| Essen, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 50.977 Personen |
| Freiburg im Breisgau, Stadtkreis | Baden-Württemberg | 48.412 Personen |
| Ulm, Stadtkreis | Baden-Württemberg | 47.365 Personen |
Definition, Quellen & Methodik
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die über die Kreisgrenze einpendeln, abzüglich der Auspendelnden, jeweils am 30.06.
- Berechnung
- Direkter Quellwert (Geschlecht: Insgesamt).
- Bezugszeitraum Karte / Tabelle
- 30.06.2025 · Zeitreihe 2008–2025 (18 Zeitpunkte)
- Abdeckung
- 400 von 400 Kreisen mit Wert im aktuellen Bezugsjahr
- Hinweise
Nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte; Beamte und Selbstständige sind nicht enthalten. Absolute Werte hängen von der Größe der Region ab.
Quellen dieser Kennzahl
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeits- und Wohnort, Ein- und Auspendelnde über Kreisgrenzen nach Geschlecht - Stichtag 30.06. - regionale EbenenStatistik der Bundesagentur für ArbeitAmtliche Originaltabelle öffnen · 13111-09-01-4-B Zeitraum der Quelldaten: 2008 - 2025Originalstatistik aktualisiert: 2026-03-09 · ergänzter Zeitraum: 30.06.2025dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
Quellenhinweise
Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (EVAS 13111)
Offizielle Methodenbeschreibung
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Tabelle 13111-07-05: Maßgebend für die Verschlüsselung der Wirtschaftszweige ist ab 2008 die ?Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)?.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Gr undlagen/Methodik-Qualitaet/Qualitaetsberichte/Generische-Pu blikationen/Qualitaetsbericht-Statistik-Beschaeftigung.pdf?_ _blob=publicationFile&v=8
Merkmalserklärungen & Variablen
Beschäftigte am Arbeitsort
Erläuterung für folgende Statistik(en): 13111 Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Begriffsinhalt: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Personen gelten Personen, die alle folgenden Kriterien erfüllen:
-
Eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung liegt vor.
-
Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig in mindes- tens einem der Zweige der Sozialversicherung (Rentenver- sicherung, Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Ar- beitslosenversicherung).
-
Es handelt sich um abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird (Aus- nahmen sind Unterbrechungstatbestände wie z. B. Eltern- zeit).
-
Es wird mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet - so- weit aus der Personengruppendefinition erkennbar.
Dazu gehören auch Personen, die aus einem sozialversiche- rungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) ein- berufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamtinnen und Beamte, Selb- ständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldatinnen und Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme).
Geringfügig Beschäftigte (Personen mit Minijob) und kurzfristig Beschäftigte werden hier nicht nachgewiesen.
Fälle ohne Angaben zu weiteren Untergliederungsmerkmalen werden nur in den jeweiligen Insgesamt-Positionen ausge- wiesen.
Die Ergebnisse der nachgewiesenen Tabelle beruhen auf Aus- wertungen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BA: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/ Grundlagen/Grundlagen-Nav.html.
Begriffsinhalt: Beschäftigte am Arbeitsort
Beim Nachweis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach dem Arbeitsortprinzip werden die Beschäftigten der Ge- meinde zugeordnet, in der der Betrieb liegt, in dem sie be- schäftigt sind.
Einpendler/-innen über Kreisgrenzen (Arbeitsort)
Erläuterung für folgende Statistik(en): 13111 Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Begriffsinhalt: Einpendler, Auspendler
Die Einpendler über die Kreisgrenzen bzw. die Auspendler über die Kreisgrenzen werden einschließlich der Pendler über die Landesgrenzen ausgewiesen.
Begriffsinhalt: Pendler
Pendler sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftig- ten, deren Arbeitsgemeinde sich von der Wohngemeinde unter- scheidet. Ob und wie häufig gependelt wird, ist unerheblich. Die Wohnortgemeinde kann auch im Ausland liegen.
Pendler werden nach Ein- und Auspendlern unterschieden:
-
Einpendler sind Personen, die in ihrer Arbeitsgemeinde nicht wohnen
-
Auspendler sind Personen, die in ihrer Wohngemeinde nicht arbeiten
Aufgrund des Inlandskonzepts der Beschäftigungsstatistik können nur Einpendler aus dem Ausland nachgewiesen werden; Auspendler in das Ausland jedoch nicht. Bei den Pendlern handelt es sich um eine Untermenge des Bestands der sozial- versicherungspflichtig Beschäftigten zum jeweiligen Stich- tag.
Für jede Region gilt:
-
Beschäftigte mit identischem Wohn- und Arbeitsort + Ein- pendler + Beschäftigte ohne Angabe zum Arbeitsort bzw. zum Wohnort = Anzahl der Beschäftigten nach dem Arbeitsort- prinzip
-
Beschäftigte mit identischem Wohn- und Arbeitsort + Aus- pendler + Beschäftigte ohne Angabe zum Arbeitsort bzw. zum Wohnort = Anzahl der Beschäftigten nach dem Wohnortprinzip
Beschäftigte am Wohnort
Erläuterung für folgende Statistik(en): 13111 Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Begriffsinhalt: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen gel- ten Personen, die alle folgenden Kriterien erfüllen:
-
Eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung liegt vor.
-
Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig in mindes- tens einem der Zweige der Sozialversicherung (Rentenver- sicherung, Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Ar- beitslosenversicherung).
-
Es handelt sich um abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird (Aus- nahmen sind Unterbrechungstatbestände wie z. B. Eltern- zeit).
-
Es wird mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet - so- weit aus der Personengruppendefinition erkennbar.
Dazu gehören auch Personen, die aus einem sozialversiche- rungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) ein- berufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamtinnen und Beamte, Selb- ständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldatinnen und Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme).
Geringfügig Beschäftigte (Personen mit Minijob) und kurzfristig Beschäftigte werden hier nicht nachgewiesen.
Fälle ohne Angaben zu weiteren Untergliederungsmerkmalen werden nur in den jeweiligen Insgesamt-Positionen ausge- wiesen.
Die Ergebnisse der nachgewiesenen Tabelle beruhen auf Aus- wertungen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BA: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/ Grundlagen/Grundlagen-Nav.html
Begriffsinhalt: Beschäftigte am Wohnort
Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach dem Wohnort erfolgt auf Basis der Angaben von Arbeit- gebern bzw. Meldebehörden.
Auspendler/-innen über Kreisgrenzen (Wohnort)
Erläuterung für folgende Statistik(en): 13111 Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Begriffsinhalt: Einpendler, Auspendler
Die Einpendler über die Kreisgrenzen bzw. die Auspendler über die Kreisgrenzen werden einschließlich der Pendler über die Landesgrenzen ausgewiesen.
Begriffsinhalt: Pendler
Pendler sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftig- ten, deren Arbeitsgemeinde sich von der Wohngemeinde unter- scheidet. Ob und wie häufig gependelt wird, ist unerheblich. Die Wohnortgemeinde kann auch im Ausland liegen.
Pendler werden nach Ein- und Auspendlern unterschieden:
-
Einpendler sind Personen, die in ihrer Arbeitsgemeinde nicht wohnen
-
Auspendler sind Personen, die in ihrer Wohngemeinde nicht arbeiten
Aufgrund des Inlandskonzepts der Beschäftigungsstatistik können nur Einpendler aus dem Ausland nachgewiesen werden; Auspendler in das Ausland jedoch nicht. Bei den Pendlern handelt es sich um eine Untermenge des Bestands der sozial- versicherungspflichtig Beschäftigten zum jeweiligen Stich- tag.
Für jede Region gilt:
-
Beschäftigte mit identischem Wohn- und Arbeitsort + Ein- pendler + Beschäftigte ohne Angabe zum Arbeitsort bzw. zum Wohnort = Anzahl der Beschäftigten nach dem Arbeitsort- prinzip
-
Beschäftigte mit identischem Wohn- und Arbeitsort + Aus- pendler + Beschäftigte ohne Angabe zum Arbeitsort bzw. zum Wohnort = Anzahl der Beschäftigten nach dem Wohnortprinzip
Pendelsaldo
Erläuterung für folgende Statistik(en): 13111 Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Begriffsinhalt: Pendelsaldo
Die Differenz aus Einpendelden zu Auspendelden ergibt den Pendelsaldo.
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