Unternehmen & Branchen
Niederlassungen
Vergleiche, wie viele Niederlassungen es in einer Region gibt. Die Branchenaufteilung zeigt, welche Wirtschaftsbereiche diese Standorte prägen.
Im Vergleich öffnenDie Gruppen ergeben zusammen den Gesamtwert.
Exakte Werte
Kurzwerte mit Tsd., Mio. oder Mrd. sind gerundet.
- Deutschland
- 3.844.055 Anzahl
- Wertebereich
- 1.547 Anzahl – 196.449 Anzahl
Karte
2024 · Anzahl
Zum Verschieben die Karte zuerst mit + vergrößern.
Farbklassen nach der Verteilung der regionalen Werte (Quantile).
Farbklassen & Datenabdeckung
- 1.547 Anzahl – 4.073 Anzahl
- > 4.073 Anzahl – 5.946 Anzahl
- > 5.946 Anzahl – 8.243 Anzahl
- > 8.243 Anzahl – 12.001 Anzahl
- > 12.001 Anzahl – 196.449 Anzahl
400 von 400 Regionen mit Daten. Beobachteter Wertebereich: 1.547 Anzahl – 196.449 Anzahl
Schraffiert: keine Daten. Die Klassen beziehen sich auf diese Ansicht und können sich beim Jahreswechsel ändern. Geometrie: vorhandene BKG-Kreispfade.
Zeitverlauf
Niederlassungen · Deutschland
Deutschland · 2019–2024
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Linienunterbrechung 2024: Umstellung auf das Jobkonzept: geänderte Registerabdeckung und Beschäftigtengrößen, nicht unmittelbar mit dem Vorjahr vergleichbar.
Zeitreihenwerte als Tabelle
| Jahr | Deutschland |
|---|---|
| 2019 | 3.845.144 Anzahl |
| 2020 | 3.668.276 Anzahl |
| 2021 | 3.675.785 Anzahl |
| 2022 | 3.726.781 Anzahl |
| 2023 | 3.765.927 Anzahl |
| 2024 | 3.844.055 Anzahl |
Karte und Tabelle zeigen das gewählte Bezugsjahr; der Zeitverlauf zeigt die gesamte verfügbare Historie. Bei absoluten Werten beeinflusst die Regionsgröße den Vergleich. Die Kartenfläche steht nicht für die Anzahl.
Alle Regionen als Tabelle · 2024
400 Regionen
| Region | Bundesland | |
|---|---|---|
| Berlin, kreisfreie Stadt | Berlin | 196.449 Anzahl |
| Hamburg, kreisfreie Stadt, Freie und Hansestadt | Hamburg | 107.758 Anzahl |
| München, kreisfreie Stadt | Bayern | 94.691 Anzahl |
| Köln, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 61.833 Anzahl |
| Region Hannover, Landkreis | Niedersachsen | 51.038 Anzahl |
| Frankfurt am Main, kreisfreie Stadt | Hessen | 45.828 Anzahl |
| Düsseldorf, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 42.595 Anzahl |
| Stuttgart, Stadtkreis | Baden-Württemberg | 32.158 Anzahl |
| München, Landkreis | Bayern | 30.887 Anzahl |
| Leipzig, kreisfreie Stadt | Sachsen | 27.384 Anzahl |
| Rhein-Sieg-Kreis | Nordrhein-Westfalen | 26.724 Anzahl |
| Nürnberg, kreisfreie Stadt | Bayern | 25.750 Anzahl |
| Mettmann, Kreis | Nordrhein-Westfalen | 25.539 Anzahl |
| Rhein-Neckar-Kreis, Landkreis | Baden-Württemberg | 25.208 Anzahl |
| Städteregion Aachen, Kreis | Nordrhein-Westfalen | 25.006 Anzahl |
| Esslingen, Landkreis | Baden-Württemberg | 24.676 Anzahl |
| Bremen, kreisfreie Stadt | Bremen | 24.485 Anzahl |
| Dresden, kreisfreie Stadt | Sachsen | 24.235 Anzahl |
| Essen, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 23.926 Anzahl |
| Ludwigsburg, Landkreis | Baden-Württemberg | 23.453 Anzahl |
Definition, Quellen & Methodik
Niederlassungen im Unternehmensregister in den Wirtschaftsabschnitten B–N und P–S (WZ 2008). Örtliche Niederlassungen nach ihrem Standort, nicht nach dem Hauptsitz des Unternehmens.
- Berechnung
- Direkter Quellwert; Länder/Deutschland: Quellwerte oder vollständige Kreissummen.
- Bezugszeitraum Karte / Tabelle
- 2024 · Zeitreihe 2019–2024 (6 Zeitpunkte)
- Abdeckung
- 400 von 400 Kreisen mit Wert im aktuellen Bezugsjahr
- Hinweise
Erfasst sind die Wirtschaftsabschnitte B–N und P–S der WZ 2008, nicht die gesamte Wirtschaft. Land-/Bundeswerte stammen aus der Quelle oder aus vollständigen Kreissummen; bei fehlenden Kreiswerten wird die betreffende Referenz nicht gebildet. Die Darstellung beginnt 2019: Die Beschäftigtengrößenklassen beziehen sich seitdem auf abhängig Beschäftigte statt nur auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Registerabdeckung und Änderungen des Berichtskreises können die Entwicklung beeinflussen. Ab 2024 gilt das Jobkonzept: Mehrfachbeschäftigungen werden mehrfach erfasst; der Vergleich mit 2023 ist methodisch eingeschränkt. Geheim gehaltene Werte bleiben fehlend. 2024: direkte Referenzwerte des Statistikportals; weitere Referenzen aus vollständigen Kreissummen.
Hinweis zur Vergleichbarkeit
2024: Umstellung auf das Jobkonzept: geänderte Registerabdeckung und Beschäftigtengrößen, nicht unmittelbar mit dem Vorjahr vergleichbar.
Quellen dieser Kennzahl
- Niederlassungen nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten (WZ 2008) - Jahr - regionale EbenenStatistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen · 52111-02-01-4-B Zeitraum der Quelldaten: 2006 - 2024Originalstatistik aktualisiert: 2026-03-27 · ergänzter Zeitraum: 2024dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
Quellenhinweise
Unternehmensregister-System (URS) (EVAS 52111)
Offizielle Methodenbeschreibung
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2018: Ab dem Berichtsjahr 2018 gibt es bei den Auswertungen aus dem statistischen Unternehmensregister geringfügige Anpassungen: Tabellen zu „Unternehmen“ werden künftig als Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ bezeichnet, Tabellen zu „Betrieben“ werden in Tabellen zu „Niederlassungen“ umbenannt. Hintergrund ist die Umsetzung des EU-Unternehmensbegriffs. Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt“. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen. Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition müssen diese Begriffe künftig klar voneinander unterschieden werden. Aus dem statistischen Unternehmensregister werden (wie in der Vergangenheit auch) Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ sowie Tabellen zu „Niederlassungen“ veröffentlicht. Die Änderung betrifft also lediglich die Bezeichnungen und nicht das Datenangebot.
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2019: Bis einschließlich Berichtsjahr 2018 wurde aus dem Unternehmensregister ausschließlich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten veröffentlicht. Ab Berichtsjahr 2019 wird die Anzahl der abhängig Beschäftigten ausgewiesen. Diese setzt sich aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den geringfügig entlohnt Beschäftigten zusammen. Die Anzahl der Beschäftigten wird künftig nicht mehr als Stichtagswert für den Monat Dezember (Zahl der Beschäftigten am 31.12. eines Berichtsjahres) abgebildet, sondern als Durchschnittswert: Es wird der Mittelwert der zwölf Monatsstichtagswerte eines Jahres gebildet und veröffentlicht (Summe der Stichtagswerte 31.01. bis 31.12. eines Berichtsjahres, dividiert durch zwölf). Auch die Größenklassen werden nach dem Durchschnittswert der abhängig Beschäftigten abgegrenzt.
Niederlassungen Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten.
Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen: Es werden auch Rechtliche Einheiten erfasst, die lediglich aus einer Niederlassung am Standort der Rechtlichen Einheit bestehen, die keine Beschäftigten hat, jedoch über Umsätze für das Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungs- und Statistikdaten verfügt.
Rechtliche Einheiten Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen abgegeben und gemäß Verwal-tungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Rechtlichen Einheiten:
- Bei Rechtlichen Einheiten mit mehreren Niederlassungen entspricht die Wirtschaftszweigzuordnung dem Schwerpunkt der Rechtlichen Einheit.
- Die Anzahl der Beschäftigten der zugehörigen Niederlassungen wird bei der Rechtlichen Einheit summiert.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Unternehmen/unternehmensregister.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Merkmalserklärungen & Variablen
Niederlassungen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 52111 Unternehmensregister
Begriffsinhalt: Niederlassungen
Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit in der deutschen amtlichen Statistik ist eine natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung. Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und das Halten von Beteiligungen an anderen Rechtlichen Einheiten. Betrachtet werden also beispielsweise eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder ein Einzelunternehmen. (Definition bis 2018: Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.) Eine Niederlassung ist eine örtlich abgegrenzte Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Sie ist rechtlich unselbständig. In den Statistiken des Produzierenden Gewerbes wird der Begriff „Betrieb“ anstelle von „Niederlassung“ verwendet. Die Hauptquelle für den Umsatz im Unternehmensregister sind die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen aus den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß VwDVG von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden (steuerbare und nicht steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen). Umsätze für die Mitglieder umsatzsteuerlicher Organkreise werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt. In bestimmten Fällen erfolgt das auch außerhalb von Organkreisen, bspw. bei Banken, Versicherungen und Krankenhäusern. Die so gewonnen Umsätze im Unternehmensregister stellen einen guten Näherungswertgemäß den europäischen Rechtsgrundlagen dar. (Durchführungsverordnung 2020/1197, Anhang IV: Definitionen der Konzepte und der Variablen).
(Definition bis 2018: Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt.) Die abhängig Beschäftigten umfassen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die geringfügig Beschäftigten (bis BJ 2023 wurden die kurzfristig Beschäftigten nicht nachgewiesen). Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten- , pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Die geringfügig Beschäftigten umfassen die geringfügig entlohnt Beschäftigten sowie die kurzfristig Beschäftigten (bis BJ 2023 wurden die kurzfristig Beschäftigten nicht nachgewiesen). Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) sind bei Auswertungen aus dem Unternehmensregister beginnend ab dem Berichtsjahr 2024 enthalten. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen:
- Es werden auch Niederlassungen von Rechtlichen Einheiten erfasst, die lediglich aus einer Niederlassung am Standort der Rechtlichen Einheit bestehen, die keine Beschäftigten hat, jedoch über Umsätze für das Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungs- und Statistikdaten verfügt.
- Niederlassungen nach Beschäftigtengrößenklassen - Jahr - regionale Ebenen (ab 2019)Statistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen · 52111-01-02-4-B Zeitraum der Quelldaten: 2019 - 2024Originalstatistik aktualisiert: 2026-03-27 · ergänzter Zeitraum: 2024dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
Quellenhinweise
Unternehmensregister-System (URS) (EVAS 52111)
Offizielle Methodenbeschreibung
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2018: Ab dem Berichtsjahr 2018 gibt es bei den Auswertungen aus dem statistischen Unternehmensregister geringfügige Anpassungen: Tabellen zu „Unternehmen“ werden künftig als Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ bezeichnet, Tabellen zu „Betrieben“ werden in Tabellen zu „Niederlassungen“ umbenannt. Hintergrund ist die Umsetzung des EU-Unternehmensbegriffs. Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt“. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen. Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition müssen diese Begriffe künftig klar voneinander unterschieden werden. Aus dem statistischen Unternehmensregister werden (wie in der Vergangenheit auch) Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ sowie Tabellen zu „Niederlassungen“ veröffentlicht. Die Änderung betrifft also lediglich die Bezeichnungen und nicht das Datenangebot.
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2019: Bis einschließlich Berichtsjahr 2018 wurde aus dem Unternehmensregister ausschließlich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten veröffentlicht. Ab Berichtsjahr 2019 wird die Anzahl der abhängig Beschäftigten ausgewiesen. Diese setzt sich aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den geringfügig entlohnt Beschäftigten zusammen. Die Anzahl der Beschäftigten wird künftig nicht mehr als Stichtagswert für den Monat Dezember (Zahl der Beschäftigten am 31.12. eines Berichtsjahres) abgebildet, sondern als Durchschnittswert: Es wird der Mittelwert der zwölf Monatsstichtagswerte eines Jahres gebildet und veröffentlicht (Summe der Stichtagswerte 31.01. bis 31.12. eines Berichtsjahres, dividiert durch zwölf). Auch die Größenklassen werden nach dem Durchschnittswert der abhängig Beschäftigten abgegrenzt.
Niederlassungen Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten.
Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen: Es werden auch Rechtliche Einheiten erfasst, die lediglich aus einer Niederlassung am Standort der Rechtlichen Einheit bestehen, die keine Beschäftigten hat, jedoch über Umsätze für das Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungs- und Statistikdaten verfügt.
Rechtliche Einheiten Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen abgegeben und gemäß Verwal-tungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Rechtlichen Einheiten:
- Bei Rechtlichen Einheiten mit mehreren Niederlassungen entspricht die Wirtschaftszweigzuordnung dem Schwerpunkt der Rechtlichen Einheit.
- Die Anzahl der Beschäftigten der zugehörigen Niederlassungen wird bei der Rechtlichen Einheit summiert.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Unternehmen/unternehmensregister.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Merkmalserklärungen & Variablen
Niederlassungen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 52111 Unternehmensregister
Begriffsinhalt: Niederlassungen
Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit in der deutschen amtlichen Statistik ist eine natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung. Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und das Halten von Beteiligungen an anderen Rechtlichen Einheiten. Betrachtet werden also beispielsweise eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder ein Einzelunternehmen. (Definition bis 2018: Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.) Eine Niederlassung ist eine örtlich abgegrenzte Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Sie ist rechtlich unselbständig. In den Statistiken des Produzierenden Gewerbes wird der Begriff „Betrieb“ anstelle von „Niederlassung“ verwendet. Die Hauptquelle für den Umsatz im Unternehmensregister sind die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen aus den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß VwDVG von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden (steuerbare und nicht steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen). Umsätze für die Mitglieder umsatzsteuerlicher Organkreise werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt. In bestimmten Fällen erfolgt das auch außerhalb von Organkreisen, bspw. bei Banken, Versicherungen und Krankenhäusern. Die so gewonnen Umsätze im Unternehmensregister stellen einen guten Näherungswertgemäß den europäischen Rechtsgrundlagen dar. (Durchführungsverordnung 2020/1197, Anhang IV: Definitionen der Konzepte und der Variablen).
(Definition bis 2018: Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt.) Die abhängig Beschäftigten umfassen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die geringfügig Beschäftigten (bis BJ 2023 wurden die kurzfristig Beschäftigten nicht nachgewiesen). Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten- , pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Die geringfügig Beschäftigten umfassen die geringfügig entlohnt Beschäftigten sowie die kurzfristig Beschäftigten (bis BJ 2023 wurden die kurzfristig Beschäftigten nicht nachgewiesen). Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) sind bei Auswertungen aus dem Unternehmensregister beginnend ab dem Berichtsjahr 2024 enthalten. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen:
- Es werden auch Niederlassungen von Rechtlichen Einheiten erfasst, die lediglich aus einer Niederlassung am Standort der Rechtlichen Einheit bestehen, die keine Beschäftigten hat, jedoch über Umsätze für das Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungs- und Statistikdaten verfügt.
- Rechtliche Einheiten und Niederlassungen nach Wirtschaftsabschnitt und BeschäftigtengrößeStatistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen Zeitraum der Quelldaten: 2024Originalstatistik aktualisiert: 2026-03-27 · ergänzter Zeitraum: 2024dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
Quellenhinweise
Direkt veröffentlichte Länder-/Bundeswerte, WZ 2008 B–N und P–S. Keine Rekonstruktion gesperrter Kreiswerte.