Migration & Integration
Wie unterscheiden sich Schutzsuchendenzahlen im Verhältnis zur Bevölkerung?
Vergleiche die Zahl registrierter Schutzsuchender im Verhältnis zur Bevölkerung. Der Wert zeigt Schutzsuchende je 1.000 Einwohner.
Im Vergleich öffnenAusgewählte Gruppen – zusammen ergeben sie nicht unbedingt den Gesamtwert.
Exakte Werte
Kurzwerte mit Tsd., Mio. oder Mrd. sind gerundet.
- Deutschland
- Keine Daten
- Wertebereich
- 16,5 je 1.000 EW – 122,5 je 1.000 EW
Karte
31.12.2025 · je 1.000 EW
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Farbklassen nach der Verteilung der regionalen Werte (Quantile).
Farbklassen & Datenabdeckung
- 16,5 je 1.000 EW – 26,3 je 1.000 EW
- > 26,3 je 1.000 EW – 31,8 je 1.000 EW
- > 31,8 je 1.000 EW – 37,5 je 1.000 EW
- > 37,5 je 1.000 EW – 45,7 je 1.000 EW
- > 45,7 je 1.000 EW – 122,5 je 1.000 EW
392 von 400 Regionen mit Daten. Beobachteter Wertebereich: 16,5 je 1.000 EW – 122,5 je 1.000 EW
Schraffiert: keine Daten. Die Klassen beziehen sich auf diese Ansicht und können sich beim Jahreswechsel ändern. Geometrie: vorhandene BKG-Kreispfade.
Zeitverlauf
Für diese Auswahl sind keine Zeitreihenwerte verfügbar.
Karte und Tabelle zeigen das gewählte Bezugsjahr; der Zeitverlauf zeigt die gesamte verfügbare Historie.
Alle Regionen als Tabelle · 31.12.2025
400 Regionen
| Region | Bundesland | |
|---|---|---|
| Kassel, kreisfreie Stadt, documenta-Stadt | Hessen | 122,5 je 1.000 EW |
| Hof, kreisfreie Stadt | Bayern | 95,8 je 1.000 EW |
| Cottbus, kreisfreie Stadt | Brandenburg | 85,2 je 1.000 EW |
| Gera, kreisfreie Stadt | Thüringen | 83,8 je 1.000 EW |
| Schwerin, kreisfreie Stadt | Mecklenburg-Vorpommern | 79,8 je 1.000 EW |
| Bremerhaven, kreisfreie Stadt | Bremen | 74,9 je 1.000 EW |
| Gießen, Landkreis | Hessen | 72,7 je 1.000 EW |
| Salzgitter, kreisfreie Stadt | Niedersachsen | 71,5 je 1.000 EW |
| Essen, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 66,4 je 1.000 EW |
| Gelsenkirchen, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 65,4 je 1.000 EW |
| Pforzheim, Stadtkreis | Baden-Württemberg | 65,0 je 1.000 EW |
| Bremen, kreisfreie Stadt | Bremen | 64,5 je 1.000 EW |
| Herne, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 63,6 je 1.000 EW |
| Baden-Baden, Stadtkreis | Baden-Württemberg | 63,5 je 1.000 EW |
| Bayreuth, kreisfreie Stadt | Bayern | 63,3 je 1.000 EW |
| Trier, kreisfreie Stadt | Rheinland-Pfalz | 63,0 je 1.000 EW |
| Halle (Saale), kreisfreie Stadt | Sachsen-Anhalt | 62,9 je 1.000 EW |
| Schweinfurt, kreisfreie Stadt | Bayern | 62,7 je 1.000 EW |
| Pirmasens, kreisfreie Stadt | Rheinland-Pfalz | 61,9 je 1.000 EW |
| Wuppertal, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 61,5 je 1.000 EW |
Definition, Quellen & Methodik
Schutzsuchende am 31.12. je 1.000 Einwohner der Bevölkerung am selben Stichtag.
- Berechnung
- Schutzsuchende (AZR) ÷ Bevölkerung am 31.12. (Bevölkerungsfortschreibung) × 1.000.
- Bezugszeitraum Karte / Tabelle
- 31.12.2025 · Zeitreihe 2011–2025 (15 Zeitpunkte)
- Abdeckung
- 392 von 400 Kreisen mit Wert im aktuellen Bezugsjahr
- Hinweise
Zähler und Nenner stammen aus unterschiedlichen Statistiken (AZR bzw. Bevölkerungsfortschreibung). Quelle ist das Ausländerzentralregister (AZR). Alle Fallzahlen sind in der Quelle zur Geheimhaltung auf ein Vielfaches von 5 gerundet; mit „.“ geheim gehaltene Werte fehlen. Die Abgrenzung im AZR (ausländerrechtlich) unterscheidet sich von der Bevölkerungsfortschreibung (melderechtlich). Landes- und Bundeswerte enthält die Quelle nicht; sie werden nicht aus gerundeten Kreiswerten summiert.
Hinweis zur Vergleichbarkeit
2022: Ab dem 31.12.2022 beruht die Fortschreibung auf dem Zensus 2022, frühere Jahre auf dem Zensus 2011. Veränderungen über diesen Zeitpunkt hinweg enthalten auch den Korrektureffekt des Zensus.
Quellen dieser Kennzahl
- Bevölkerung nach Nationalität und Geschlecht- Stichtag 31.12. - regionale Tiefe: Kreise und krfr. StädteStatistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen · 12411-11-01-4 Zeitraum der Quelldaten: 1995 - 2025Originalstatistik aktualisiert: 2026-07-13 · ergänzter Zeitraum: 31.12.2025dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
Quellenhinweise
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (EVAS 12411)
Offizielle Methodenbeschreibung
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Merkmalserklärungen & Variablen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12111 Zensus 2011
Deutsche/Ausländer Das Merkmal Staatsangehörigkeit unterscheidet zwischen Personen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit gelten als Deutsche, unabhängig vom Vorliegen weiterer Staatsangehörigkeiten. Unter Ausländer werden auch Staatenlose sowie Personen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit gefasst.
- Schutzsuchende nach Herkunft - Stichtag 31.12. - regionale Ebenen (ab 2022)Statistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen · 12531-02-02-4-B Zeitraum der Quelldaten: 2007 - 2025Originalstatistik aktualisiert: 2026-08-26 · ergänzter Zeitraum: 31.12.2025dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
Quellenhinweise
Statistik zu Schutzsuchenden (EVAS 12531)
Offizielle Methodenbeschreibung
Die Statistik zu Schutzsuchenden nach dem Ausländerzentralregister (AZR) setzt für die Geheimhaltung das sogenannte Verfahren der „Fünfer-Rundung“ ein, bei dem alle Fallzahlen auf das nächste Vielfache von 5 gerundet werden. In dieser Tabelle nehmen die letzten Stellen aller Fallzahlen ausschließlich die Werte 5 oder 0 ein. Dabei werden die Fallzahlen 0, 1 und 2 auf 0 gerundet, die Fallzahlen 3 bis 7 auf 5, 8 bis 12 auf 10 etc. Weitere methodische Hinweise zum AZR finden Sie in dem Qualitätsbericht zu Schutzsuchenden in Deutschland unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/_inhalt.html#416924
Merkmalserklärungen & Variablen
Schutzsuchende Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen
- Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus (Halten sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland auf, wobei über ihren Schutzstatus noch nicht entschieden wurde.)
- Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus (Besitzen einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes.)
- Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus (Halten sich nach Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres humanitären Aufenthaltstitels als Ausreisepflichtige in Deutschland auf.) Begriffe wie Flüchtlinge, Asylbewerber oder Asylberechtigte werden oftmals als Synonyme für geflüchtete Menschen genutzt, beschreiben aber im Ausländer- und Asylrecht jeweils nur eine spezifische Teilmenge der Schutzsuchenden.
Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus befinden sich entweder im oder noch vor dem Asylverfahren, weshalb über ihren Schutzstatus noch nicht entschieden wurde. Bei ihrer Ersterfassung werden sie erkennungsdienstlich erfasst und bei Äußerung eines Asylgesuchs wird ihnen ein Ankunftsnachweis als erstes offizielles Ausweisdokument zur weiteren Identifizierung ausgestellt. Sobald die Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus ihren Asylantrag offiziell gestellt haben, wird ihnen eine Aufenthaltsgestattung für die Dauer der Durchführung des Verfahrens ausgestellt.
Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus halten sich mit einem befristeten (Aufenthaltserlaubnis) oder unbefristetem (Niederlassungserlaubnis) humanitären Aufenthaltstitel in Deutschland auf. Eine mögliche Grundlage für die Erteilung einer befristeten humanitären Aufenthaltserlaubnis ist die Anerkennung einer der vier Schutzformen im Asylverfahren:
- Asylberechtigter nach Art. 16 Grundgesetz,
- Flüchtling nach Genfer Konvention,
- subsidiärer Schutz oder
- nationales Abschiebeverbot. Darüber hinaus bestehen weitere gesetzliche Grundlagen, die Schutzsuchenden den Erwerb eines humanitären Aufenthaltstitels außerhalb des Asylverfahrens ermöglichen.
Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus Zu den Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus zählen Ausländerinnen und Ausländer, denen im Laufe des Asylverfahrens kein Schutzstatus anerkannt wurde und denen damit die Grundlage für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels fehlt. Weiterhin gehören zu dieser Kategorie auch Schutzsuchende, deren Aufenthaltserlaubnis aus gesetzlichen Gründen erloschen ist oder bei denen eine aufenthaltsbeendende Maßnahme durchgeführt wurde. Generell sind alle Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus ausreisepflichtig. Bei einer Duldung wird eine Abschiebung temporär ausgesetzt, Geduldete bleiben aber weiterhin ausreisepflichtig.
Vergleichbarkeit des offenen Schutzstatus 2023 mit den Vorjahren(insbesondere 2022)ist aufgrund methodischer Veränderungen nur eingeschränkt gegeben. Weitere Informationen finden sich im Qualitätsbericht der Statistik über Schutzsuchende unter Punkt 6.2 "Zeitliche Vergleichbarkeit": https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/_inhalt.html#416924