Soziales
Regelleistungsberechtigte SGB II je 100 Einwohner
Vergleiche die Zahl der Menschen mit SGB-II-Leistungen im Verhältnis zur Bevölkerung. Der Wert zeigt Leistungsberechtigte je 100 Einwohner aller Altersgruppen.
Im Vergleich öffnenExakte Werte
Kurzwerte mit Tsd., Mio. oder Mrd. sind gerundet.
- Deutschland
- 6,2 je 100 EW
- Wertebereich
- 1,3 je 100 EW – 18,4 je 100 EW
Karte
31.12.2025 · je 100 EW
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Farbklassen nach der Verteilung der regionalen Werte (Quantile).
Farbklassen & Datenabdeckung
- 1,3 je 100 EW – 3,0 je 100 EW
- > 3,0 je 100 EW – 4,3 je 100 EW
- > 4,3 je 100 EW – 5,5 je 100 EW
- > 5,5 je 100 EW – 7,4 je 100 EW
- > 7,4 je 100 EW – 18,4 je 100 EW
400 von 400 Regionen mit Daten. Beobachteter Wertebereich: 1,3 je 100 EW – 18,4 je 100 EW
Schraffiert: keine Daten. Die Klassen beziehen sich auf diese Ansicht und können sich beim Jahreswechsel ändern. Geometrie: vorhandene BKG-Kreispfade.
Zeitverlauf
Regelleistungsberechtigte SGB II je 100 Einwohner · Deutschland
Deutschland · 2011–2025
Punkt auswählen, um den genauen Jahreswert zu sehen.
Zeitreihenwerte als Tabelle
| Jahr | Deutschland |
|---|---|
| 2011 | 7,3 je 100 EW |
| 2012 | 7,2 je 100 EW |
| 2013 | 7,3 je 100 EW |
| 2014 | 7,2 je 100 EW |
| 2015 | 7,1 je 100 EW |
| 2016 | 7,2 je 100 EW |
| 2017 | 7,2 je 100 EW |
| 2018 | 6,7 je 100 EW |
| 2019 | 6,3 je 100 EW |
| 2020 | 6,4 je 100 EW |
| 2021 | 6,0 je 100 EW |
| 2022 | 6,5 je 100 EW |
| 2023 | 6,5 je 100 EW |
| 2024 | 6,5 je 100 EW |
| 2025 | 6,2 je 100 EW |
Karte und Tabelle zeigen das gewählte Bezugsjahr; der Zeitverlauf zeigt die gesamte verfügbare Historie.
Alle Regionen als Tabelle · 31.12.2025
400 Regionen
| Region | Bundesland | |
|---|---|---|
| Gelsenkirchen, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 18,4 je 100 EW |
| Bremerhaven, kreisfreie Stadt | Bremen | 15,7 je 100 EW |
| Essen, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 14,6 je 100 EW |
| Dortmund, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 14,6 je 100 EW |
| Duisburg, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 13,9 je 100 EW |
| Herne, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 13,9 je 100 EW |
| Hagen, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 13,4 je 100 EW |
| Wilhelmshaven, kreisfreie Stadt | Niedersachsen | 12,7 je 100 EW |
| Bremen, kreisfreie Stadt | Bremen | 12,3 je 100 EW |
| Wuppertal, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 12,2 je 100 EW |
| Mönchengladbach, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 12,0 je 100 EW |
| Berlin, kreisfreie Stadt | Berlin | 11,7 je 100 EW |
| Oberhausen, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 11,6 je 100 EW |
| Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt | Rheinland-Pfalz | 11,6 je 100 EW |
| Pirmasens, kreisfreie Stadt | Rheinland-Pfalz | 11,6 je 100 EW |
| Salzgitter, kreisfreie Stadt | Niedersachsen | 11,3 je 100 EW |
| Saarbrücken, Regionalverband | Saarland | 11,3 je 100 EW |
| Kassel, kreisfreie Stadt, documenta-Stadt | Hessen | 11,1 je 100 EW |
| Halle (Saale), kreisfreie Stadt | Sachsen-Anhalt | 10,9 je 100 EW |
| Mülheim an der Ruhr, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 10,8 je 100 EW |
Definition, Quellen & Methodik
Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II je 100 Einwohner (alle Altersgruppen) am 31.12. Dies ist nicht die amtliche SGB-II-Quote der Bundesagentur für Arbeit, die auf die Bevölkerung unter der Regelaltersgrenze bezogen wird und deshalb höher ausfällt.
- Berechnung
- Regelleistungsberechtigte ÷ Bevölkerung am 31.12. × 100; Länder/Deutschland: Summe der Kreise ÷ Bevölkerung der Ebene.
- Bezugszeitraum Karte / Tabelle
- 31.12.2025 · Zeitreihe 2011–2025 (15 Zeitpunkte)
- Abdeckung
- 400 von 400 Kreisen mit Wert im aktuellen Bezugsjahr
- Hinweise
Seit dem 01.01.2023 heißt die Leistung Bürgergeld; zuvor Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Die Quelle verwendet für alle Jahre die heutigen Bezeichnungen.
Hinweis zur Vergleichbarkeit
2022: Ab dem 31.12.2022 beruht die Fortschreibung auf dem Zensus 2022, frühere Jahre auf dem Zensus 2011. Veränderungen über diesen Zeitpunkt hinweg enthalten auch den Korrektureffekt des Zensus.
Quellen dieser Kennzahl
- Personen in Bedarfsgemeinschaften nach Geschlecht, Nationalität, Alter und Erwerbsfähigkeit der leistungsberechtigten Person - Stichtag 31.12. - regionale EbenenStatistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen · 22811-02-02-4-B Zeitraum der Quelldaten: 2010 - 2025Originalstatistik aktualisiert: 2026-06-17 · ergänzter Zeitraum: 31.12.2025dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
Quellenhinweise
Sozialberichterstattung in der amtlichen Statistik (EVAS 22811)
Offizielle Methodenbeschreibung
Informationen zur Statistik EVAS 22811 - Sozialberichterstattung in der amtlichen Statistik
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistische Ämter des Bundes und der Länder. Die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen werden nach ihrem Hauptwohnsitz (Wohnsitzprinzip) nachgewiesen. Abweichend hiervon werden in den Spalten 5, 6 und 7 (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberregelleistungen) auf Ebene der Bundesländer die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Ort des Trägers der Leistung (Trägerprinzip) nachgewiesen. Dabei können der Sitz des Trägers und der Hauptwohnsitz der Leistungsberechtigten voneinander abweichen. In diesen Fällen werden Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen für die Merkmale in den Spalten 5, 6 und 7 auf Ebene der Bundesländer nach dem Ort des Trägers der Leistung gezählt und auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte nach deren Hauptwohnsitz. Die Summe der Kreisergebnisse für die Spalten 5, 6, und 7 sowie für die Spalte 1 ergibt deswegen in der Regel nicht das Landesergebnis. Die Summe der Landesergebnisse stimmt jedoch mit dem Bundesergebnis überein. In den Spalten 5 und 7 sowie bis Berichtsjahr 2014 in Spalte 6 erfolgt darüber hinaus keine regionale Zuordnung der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, bei denen sich der Träger der Leistung und der Wohnort der Leistungsempfängerin bzw. des Leistungsempfängers nicht im selben Bundesland befinden. Ab dem Berichtsjahr 2015 ist in Spalte 6 eine vollständige regionale Zuordnung der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen Leistungsempfänger nach Wohnort durch die zentrale Form der Erhebung gegeben. Ab BJ 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistiken der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte einer Tabelle, die sich auf die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger beziehen, auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt in den Spalten für diese Leistungen dadurch für jeden Wert höchstens 2. Die Spalte "Insgesamt" entspricht der Summe der Spalten 5 - 7 (mit 5er-Rundung geheim gehaltene Werte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Asylbewerberregelleistungen) und der Spalte 2 (ohne 5er-Rundung, Originalwerte: Gesamtregelleistungen nach dem SGB II). Die maximale Abweichung in der Spalte "Insgesamt" zur Summe der jeweiligen Originalwerte beträgt dadurch höchstens 6.
Beschreibung der Statistik: Mindestsicherung
Kurzbeschreibung:
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die – zumindest ergänzend zu eventuell vorhandenen anderen Einkünften – zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts an leistungsberechtigte Personen ausgezahlt werden.
Zu den sozialen Mindestsicherungsleistungen zählen folgende Hilfen:
• Gesamtregelleistung (ALG II/Sozialgeld, ab 2023: Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“),
• Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“),
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“),
• Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Mindestsicherungsquote ist ein zusammengefasster Indikator, der den prozentualen Anteil der Empfänger/-innen von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung darstellt.
Qualitätsbericht
Qualitätsberichte informiert über Methoden und Definitionen sowie die Qualität der Ergebnisse einer Statistik. Sie stehen auf der Online-Seite des Statistischen Bundesamtes zum kostenlosen Download bereit. Hier finden Sie die Links zu den Qualitätsberichten der in den Mindestsicherungsleistungen verwendeten Statistiken: https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/mindestsicherung#methoden
zu "Armutsgefährdung und Einkommensverteilung (MZ-Kern)":
Kurzbeschreibung
Die Armutsgefährdungsquote bezeichnet den Anteil der Personen mit einem bedarfsgewichteten Haushaltsnettoeinkommen (Äquivalenzeinkommen) von weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Haushaltsnettoeinkommens in einem Land bzw. einer Region.
Die hier präsentierten Armutsgefährdungsquoten werden für eine tiefe fachliche und regionale Gliederung auf der Grundlage des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens aus dem Mikrozensus-Kernprogramm (MZ-Kern) ermittelt. Dieses wird als klassierte und pauschale Selbsteinstufung des Einkommens für den Monat vor der Berichtswoche erhoben. Mit dem Mikrozensus-Kernprogramm werden rund 1 Prozent der Bevölkerung in Deutschland zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen befragt. Aufgrund des großen Stichprobenumfangs bieten Auswertungen auf Basis des MZ-Kernprogramms die Möglichkeit einer tiefen fachlichen und regionalen Untergliederung. Die Ergebnisse sind nicht unmittelbar mit Quoten aus EU-SILC auf Bundesebene oder europäischer Ebene vergleichbar.
Weitere methodische Informationen finden sie hier: https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und#methoden
Qualitätsbericht
Der Qualitätsbericht informiert über Methoden und Definitionen sowie die Qualität der Ergebnisse einer Statistik. Er steht auf der Online-Seite des Statistischen Bundesamtes zum kostenlosen Download bereit. Hier finden Sie den Qualitätsbericht (i.d.R. im PDF-Format) für diese Statistik:
http://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.html [Link auf die Liste der Qualitätsberichte im PDF-Format (Dateigröße ca. 0,5 MB)]
Merkmalserklärungen & Variablen
Personen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22811 Sozialberichterstattung
Begriffsinhalt: Bedarfsgemeinschaft
Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsge- meinschaft einsetzt (Ausnahme: Kinder). Es besteht eine sog. bedingte Einstandspflicht.
Eine Bedarfsgemeinschaft (gem. § 7 SGB II) hat mindestens einen Leistungsberechtigten. Des Weiteren zählen dazu:
-
die im Haushalt lebenden Eltern, der im Haushalt lebende Elternteil und/oder die im Haushalt lebende Patnerin bzw. der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils der leistungberechtigten Person, sofern die leistungsberechtigte Person das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
-
als Partnerin bzw. Partner der leistungsberechtigten Person die nicht dauernd getrennt lebende Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. der nicht dauernd getrennt lebende Ehe- oder Lebenspartner oder
-
eine Person, die mit der leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
-
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der leistungsberechtigten Person, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur
Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Begriffsinhalt: Personen in Bedarfsgemeinschaften
Personen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II bilden eine Gemeinschaft, die füreinander einsteht. Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II lassen sie sich in "Leis- tungsberechtigte" und "nicht Leistungsberechtigte" diffe- renzieren. Zu den Leistungsberechtigten zählen die Regel- leistungsberechtigten sowie die sonstigen Leistungsberech- tigten. Die nicht Leistungsberechtigten umfassen die vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen sowie Kinder ohne Leistungsanspruch.
Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22811 Sozialberichterstattung
Begriffsinhalt: Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II
Regelleistungsberechtigte sind Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Dazu zählen Personen, die Anspruch auf folgende Leistungs- arten haben:
-
Regelbedarf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (§§ 20, 23 SGB II)
-
Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)
-
laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Hei- zung einschließlich Nachzahlung von Heiz- und Betriebs- kosten sowie Heizmittelbevorratung, Wohnbeschaffungs- kosten, Mietschulden und Instandhaltungs- und Reparatur- kosten bei selbst bewohntem Wohneigentum (§ 22 SGB II) und
-
efristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld (§ 24 SGB II a.F., entfallen ab 1. Januar 2011).
Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) um- fasst den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, sowie bis zum 31.12.2010 den befristeten Zuschlag nach Bezug von Ar- beitslosengeld gemäß § 24 SGB II (alte Fassung). Die Gesamt- regelleistung setzt sich aus Arbeitslosengeld II für er- werbsfähige Leistungsberechtigte und Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte zusammen.
-
- Bevölkerung nach Nationalität und Geschlecht- Stichtag 31.12. - regionale Tiefe: Kreise und krfr. StädteStatistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen · 12411-11-01-4 Zeitraum der Quelldaten: 1995 - 2025Originalstatistik aktualisiert: 2026-07-13 · ergänzter Zeitraum: 31.12.2025dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
Quellenhinweise
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (EVAS 12411)
Offizielle Methodenbeschreibung
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Merkmalserklärungen & Variablen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12111 Zensus 2011
Deutsche/Ausländer Das Merkmal Staatsangehörigkeit unterscheidet zwischen Personen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit gelten als Deutsche, unabhängig vom Vorliegen weiterer Staatsangehörigkeiten. Unter Ausländer werden auch Staatenlose sowie Personen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit gefasst.