Fläche & Mobilität
Wie viele schwerwiegende und ausgewählte Sachschadensunfälle werden erfasst?
Vergleiche die Zahl erfasster Sachschadensunfälle. Dazu gehören schwerwiegende Fälle sowie ausgewählte Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Im Vergleich öffnenExakte Werte
Kurzwerte mit Tsd., Mio. oder Mrd. sind gerundet.
- Deutschland
- 78.257 Unfälle
- Wertebereich
- 15 Unfälle – 1.987 Unfälle
Karte
2025 · Unfälle
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Farbklassen nach der Verteilung der regionalen Werte (Quantile).
Farbklassen & Datenabdeckung
- 15 Unfälle – 81 Unfälle
- > 81 Unfälle – 122 Unfälle
- > 122 Unfälle – 181 Unfälle
- > 181 Unfälle – 264 Unfälle
- > 264 Unfälle – 1.987 Unfälle
400 von 400 Regionen mit Daten. Beobachteter Wertebereich: 15 Unfälle – 1.987 Unfälle
Schraffiert: keine Daten. Die Klassen beziehen sich auf diese Ansicht und können sich beim Jahreswechsel ändern. Geometrie: vorhandene BKG-Kreispfade.
Zeitverlauf
Schwerwiegende und ausgewählte Sachschadensunfälle · Deutschland
Deutschland · 2011–2025
Punkt auswählen, um den genauen Jahreswert zu sehen.
Zeitreihenwerte als Tabelle
| Jahr | Deutschland |
|---|---|
| 2011 | 97.748 Unfälle |
| 2012 | 98.290 Unfälle |
| 2013 | 96.388 Unfälle |
| 2014 | 85.426 Unfälle |
| 2015 | 83.508 Unfälle |
| 2016 | 87.156 Unfälle |
| 2017 | 90.060 Unfälle |
| 2018 | 84.842 Unfälle |
| 2019 | 84.970 Unfälle |
| 2020 | 71.610 Unfälle |
| 2021 | 76.213 Unfälle |
| 2022 | 78.375 Unfälle |
| 2023 | 80.762 Unfälle |
| 2024 | 78.944 Unfälle |
| 2025 | 78.257 Unfälle |
Karte und Tabelle zeigen das gewählte Bezugsjahr; der Zeitverlauf zeigt die gesamte verfügbare Historie. Bei absoluten Werten beeinflusst die Regionsgröße den Vergleich. Die Kartenfläche steht nicht für die Anzahl.
Alle Regionen als Tabelle · 2025
400 Regionen
| Region | Bundesland | |
|---|---|---|
| Hamburg, kreisfreie Stadt, Freie und Hansestadt | Hamburg | 1.987 Unfälle |
| Berlin, kreisfreie Stadt | Berlin | 1.842 Unfälle |
| Köln, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 963 Unfälle |
| Groß-Gerau, Landkreis | Hessen | 802 Unfälle |
| Frankfurt am Main, kreisfreie Stadt | Hessen | 795 Unfälle |
| Darmstadt-Dieburg, Landkreis | Hessen | 760 Unfälle |
| Region Hannover, Landkreis | Niedersachsen | 749 Unfälle |
| München, kreisfreie Stadt | Bayern | 706 Unfälle |
| Bergstraße, Landkreis | Hessen | 641 Unfälle |
| Rhein-Neckar-Kreis, Landkreis | Baden-Württemberg | 590 Unfälle |
| Essen, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 562 Unfälle |
| Ludwigsburg, Landkreis | Baden-Württemberg | 542 Unfälle |
| Stuttgart, Stadtkreis | Baden-Württemberg | 536 Unfälle |
| Düsseldorf, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 534 Unfälle |
| Städteregion Aachen, Kreis | Nordrhein-Westfalen | 524 Unfälle |
| Ortenaukreis, Landkreis | Baden-Württemberg | 511 Unfälle |
| Böblingen, Landkreis | Baden-Württemberg | 500 Unfälle |
| Rhein-Sieg-Kreis | Nordrhein-Westfalen | 481 Unfälle |
| Dortmund, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 474 Unfälle |
| Saarbrücken, Regionalverband | Saarland | 474 Unfälle |
Definition, Quellen & Methodik
Schwerwiegende Sachschäden und sonstige Sachschadensunfälle unter berauschenden Mitteln; nicht alle Sachschadensunfälle. Unfallortbezug, Kalenderjahr.
- Berechnung
- Direkte amtliche Kreis-/Länder-/Bundeswerte.
- Bezugszeitraum Karte / Tabelle
- 2025 · Zeitreihe 2011–2025 (15 Zeitpunkte)
- Abdeckung
- 400 von 400 Kreisen mit Wert im aktuellen Bezugsjahr
- Hinweise
Unfallort auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen, nicht Wohnort der Betroffenen. „Erfasste Unfälle“ umfasst Personenschäden und ausgewählte schwere/unter berauschenden Mitteln entstandene Sachschäden; übrige reine Sachschäden sind nicht enthalten. Fälle und Personen nicht gleichsetzen. Veröffentlichte Nullwerte einschließlich „-“ werden erhalten; amtliche Zeichenerklärung erlaubt auch zur Geheimhaltung veränderte Nullwerte. Keine Rekonstruktion unterdrückter Originalzahlen; gebietsstandsbedingte Vergleichbarkeitsgrenzen beachten.
Quellen dieser Kennzahl
- Straßenverkehrsunfälle, verunglückte Personen - Jahressumme - regionale Tiefe: Kreise und krfr. StädteStatistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen · 46241-01-04-4 Zeitraum der Quelldaten: 1995 - 2025Originalstatistik aktualisiert: 2026-09-30 · ergänzter Zeitraum: 2025dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
Quellenhinweise
Statistik der Straßenverkehrsunfälle (EVAS 46241)
Offizielle Methodenbeschreibung
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Verkehrsunfaelle/strassenverkehrsunfaelle.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Merkmalserklärungen & Variablen
Unfälle (ingesamt)
Erläuterung für folgende Statistik(en): 46241 Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Begriffsinhalt: Straßenverkehrsunfälle
Nachgewiesen werden ab dem Berichtsjahr 1995 die von der Po- lizei erfassten Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt wurden bzw. Sachschaden entstanden ist. Zu den Un- fällen mit Sachschaden zählen schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und gleichzei- tig mindestens ein Kfz auf Grund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste, sowie sonstige Sachschadensunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel (mindestens eine am Unfall beteiligte Person stand unter dem Einfluss berauschender Mittel und, falls Kfz beteiligt waren, waren diese alle noch fahrbereit).
Nicht enthalten sind alle übrigen Sachschadensunfälle ohne den Einfluss berauschender Mittel.
Ab dem 1. Januar 1995 wurden für die Erfassung der Unfälle mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistik- gesetzes neue Kriterien festgelegt. Im Gegensatz zu früheren Berichtsjahren dient als Erfassungsgrundlage nicht mehr die Höhe des entstandenen Sachschadens, sondern die Feststel- lung, ob es sich um einen Straftatbestand/eine Ordnungswid- rigkeit handelt und/oder mindestens eine am Unfall beteiligte Person unter Alkoholeinwirkung/ab 1. Januar 2008 unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Ebenfalls in die Beurteilung des Unfalls einbezogen wird die Fahrbereitschaft der Fahrzeuge. Aus diesem Grund ist ein Vergleich zu den Vorjahren nicht möglich.
Unfälle mit Personenschaden
Erläuterung für folgende Statistik(en): 46241 Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Begriffsinhalt: Unfälle mit Personenschaden
Hierzu zählen Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt wurden.
Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden
Erläuterung für folgende Statistik(en): 46241 Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Begriffsinhalt: Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden
Hierzu zählen "schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im en- geren Sinne" und "sonstige Unfälle unter dem Einfluss berau- schender Mittel". "Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne" sind Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und gleichzei- tig mindestens ein Kfz auf Grund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (hierzu zählen auch Fälle unter dem Einfluss berauschender Mittel).
"Sonstige Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel" sind Unfälle, bei denen alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren und gleichzeitig mindestens eine am Unfall beteiligte Person unter dem Einfluss berauschender Mittel stand.
Hierin nicht enthalten sind alle übrigen Sachschadensunfälle ohne den Einfluss berauschender Mittel.
Getötete Personen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 46241 Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Begriffsinhalt: Getötete Personen
Als getötet bei Straßenverkehrsunfällen gelten Personen, die auf der Stelle getötet wurden oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen starben.
Verletzte Personen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 46241 Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Begriffsinhalt: Verletzte Personen
Als verletzt bei Straßenverkehrsunfällen gelten Personen, die unmittelbar in Krankenanstalten für mindestens 24 Stunden zur stationären Behandlung eingeliefert werden (= Schwerverletzte) oder Personen, deren Verletzungen keinen bzw. einen Krankenhausaufenthalt von weniger als 24 Stunden erforderten (= Leichtverletzte).