Soziales
Wo erhalten im Verhältnis zur Bevölkerung viele Haushalte Wohngeld?
Vergleiche die Zahl der Wohngeldhaushalte im Verhältnis zur Bevölkerung. Der Wert zeigt Haushalte mit Wohngeld je 1.000 Einwohner.
Im Vergleich öffnenExakte Werte
Kurzwerte mit Tsd., Mio. oder Mrd. sind gerundet.
- Deutschland
- 14,6 je 1.000 EW
- Wertebereich
- 2,5 je 1.000 EW – 40,0 je 1.000 EW
Karte
31.12.2024 · je 1.000 EW
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Farbklassen nach der Verteilung der regionalen Werte (Quantile).
Farbklassen & Datenabdeckung
- 2,5 je 1.000 EW – 8,8 je 1.000 EW
- > 8,8 je 1.000 EW – 12,7 je 1.000 EW
- > 12,7 je 1.000 EW – 15,9 je 1.000 EW
- > 15,9 je 1.000 EW – 20,4 je 1.000 EW
- > 20,4 je 1.000 EW – 40,0 je 1.000 EW
400 von 400 Regionen mit Daten. Beobachteter Wertebereich: 2,5 je 1.000 EW – 40,0 je 1.000 EW
Schraffiert: keine Daten. Die Klassen beziehen sich auf diese Ansicht und können sich beim Jahreswechsel ändern. Geometrie: vorhandene BKG-Kreispfade.
Zeitverlauf
Wohngeldhaushalte je 1.000 Einwohner · Deutschland
Deutschland · 2011–2024
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Zeitreihenwerte als Tabelle
| Jahr | Deutschland |
|---|---|
| 2011 | 9,6 je 1.000 EW |
| 2012 | 8,6 je 1.000 EW |
| 2013 | 7,4 je 1.000 EW |
| 2014 | 6,3 je 1.000 EW |
| 2015 | 5,1 je 1.000 EW |
| 2016 | 7,2 je 1.000 EW |
| 2017 | 6,8 je 1.000 EW |
| 2018 | 6,3 je 1.000 EW |
| 2019 | 5,8 je 1.000 EW |
| 2020 | 7,1 je 1.000 EW |
| 2021 | 6,9 je 1.000 EW |
| 2022 | 7,6 je 1.000 EW |
| 2023 | 13,8 je 1.000 EW |
| 2024 | 14,6 je 1.000 EW |
Karte und Tabelle zeigen das gewählte Bezugsjahr; der Zeitverlauf zeigt die gesamte verfügbare Historie.
Alle Regionen als Tabelle · 31.12.2024
400 Regionen
| Region | Bundesland | |
|---|---|---|
| Frankfurt (Oder), kreisfreie Stadt | Brandenburg | 40,0 je 1.000 EW |
| Uckermark, Landkreis | Brandenburg | 33,9 je 1.000 EW |
| Mecklenburgische Seenplatte, Landkreis | Mecklenburg-Vorpommern | 33,3 je 1.000 EW |
| Vorpommern-Greifswald, Landkreis | Mecklenburg-Vorpommern | 32,6 je 1.000 EW |
| Cottbus, kreisfreie Stadt | Brandenburg | 32,5 je 1.000 EW |
| Vorpommern-Rügen, Landkreis | Mecklenburg-Vorpommern | 31,8 je 1.000 EW |
| Görlitz, Landkreis | Sachsen | 30,7 je 1.000 EW |
| Ostprignitz-Ruppin, Landkreis | Brandenburg | 30,3 je 1.000 EW |
| Bremerhaven, kreisfreie Stadt | Bremen | 29,7 je 1.000 EW |
| Suhl, kreisfreie Stadt | Thüringen | 28,5 je 1.000 EW |
| Flensburg, kreisfreie Stadt | Schleswig-Holstein | 28,3 je 1.000 EW |
| Chemnitz, kreisfreie Stadt | Sachsen | 28,1 je 1.000 EW |
| Spree-Neiße, Landkreis | Brandenburg | 27,8 je 1.000 EW |
| Dessau-Roßlau, kreisfreie Stadt | Sachsen-Anhalt | 27,8 je 1.000 EW |
| Hamm, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 27,3 je 1.000 EW |
| Schwerin, kreisfreie Stadt | Mecklenburg-Vorpommern | 27,2 je 1.000 EW |
| Weimar, kreisfreie Stadt | Thüringen | 27,0 je 1.000 EW |
| Neumünster, kreisfreie Stadt | Schleswig-Holstein | 26,8 je 1.000 EW |
| Emden, kreisfreie Stadt | Niedersachsen | 26,2 je 1.000 EW |
| Rostock, kreisfreie Stadt | Mecklenburg-Vorpommern | 26,1 je 1.000 EW |
Definition, Quellen & Methodik
Reine Wohngeldhaushalte je 1.000 Einwohner am 31.12.
- Berechnung
- Wohngeldhaushalte ÷ Bevölkerung am 31.12. × 1.000.
- Bezugszeitraum Karte / Tabelle
- 31.12.2024 · Zeitreihe 2011–2024 (14 Zeitpunkte)
- Abdeckung
- 400 von 400 Kreisen mit Wert im aktuellen Bezugsjahr
- Hinweise
Ab 2020 sind die Haushaltszahlen der Quelle auf durch 5 teilbare Werte gerundet (Abweichung je Wert höchstens 2); Landes- und Bundessummen aus Kreiswerten können daher leicht von amtlichen Summen abweichen.
Hinweis zur Vergleichbarkeit
2016: Wohngeldreform zum 01.01.2016 (Anhebung der Leistungen).
2020: Wohngeldstärkungsgesetz zum 01.01.2020; ab 2020 zudem Geheimhaltung durch 5er-Rundung der Haushaltszahlen.
2022: Ab dem 31.12.2022 beruht die Fortschreibung auf dem Zensus 2022, frühere Jahre auf dem Zensus 2011. Veränderungen über diesen Zeitpunkt hinweg enthalten auch den Korrektureffekt des Zensus.
2023: Wohngeld-Plus-Reform zum 01.01.2023: deutlich erweiterter Berechtigtenkreis und höhere Leistungen.
Quellen dieser Kennzahl
- Reine Wohngeldhaushalte und durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch - Stichtag - (ab 2005) regionale EbenenStatistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen · 22311-01-02-4-B Zeitraum der Quelldaten: 2005 - 2024Originalstatistik aktualisiert: 2026-06-19 · ergänzter Zeitraum: 31.12.2024dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
Quellenhinweise
Wohngeld zum 31.12. (EVAS 22311)
Offizielle Methodenbeschreibung
Definitionen zur Tabelle Die Empfängerinnen und Empfänger werden nach ihrem Hauptwohnsitz nachgewiesen. Ab Berichtsjahr 2020 werden die Ergebnisse der Statistik mittels 5er-Rundung geheim gehalten. Bei der 5er-Rundung werden alle Werte einer Tabelle mit Wohngeldhaushalten auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Durchschnittswerte werden aus Geheimhaltungsgründen auf Basis der gerundeten Fallzahlen ermittelt. Dadurch sind bei niedrigen Fallzahlen Verzerrungen gegenüber den Originalergebnissen möglich. Durchschnittswerte werden nicht veröffentlicht, sofern diese nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Empfängern basieren. Durch Artikel 25 des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 24. Dezember 2003 wurde auch das Wohngeldgesetz grundlegend geändert. Weitere Änderungen und Ergänzungen folgten u. a. mit dem zweiten Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2004 und durch das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) vom 21. März 2005. Diese Änderungen traten im Wesentlichen zum 1. Januar 2005 in Kraft und hatten einen erheblich verminderten Kreis an Wohngeldberechtigten zur Folge, da die Wohngeldberechtigung der so genannten Transferleistungsempfängerinnen und Transferleistungsempfänger entfällt. Dadurch sind u. a. Empfängerinnen und Empfänger von
- Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), - Leistungen der Grundsicherung im Alter und beiErwerbsminderung nach dem SGB XII, - Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
grundsätzlich von Wohngeldleistungen ausgeschlossen. Sie erhalten die Kosten der Unterkunft im Rahmen der o.g. Transferleistungen. Auf Grund des Ausschlusses der Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen vom Wohngeld entstehen neben den reinen Wohngeldhaushalten die so genannten Mischhaushalte. Dabei handelt es sich um solche Haushalte, in denen ein Teil der Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt ist (wohngeldrechtlicher Teilhaushalt) und andere Haushaltsmitglieder keinen Wohngeldanspruch haben. Die Mieten und Wohnflächen der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte werden kopfteilig ermittelt und dargestellt. Damit es deshalb zu keinen Verzerrungen bei statistischen Auswertungen kommt, werden die wohngeldrechtlichen Teilhaushalte und die reinen Wohngeldhaushalte in der Wohngeldstatistik grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Die wohngeldrechtlichen Teilhaushalte sind somit kein Bestandteil dieser Tabelle. Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009 wurde das Wohngeld deutlich erhöht und ein Zuschlag für Heizkosten in die Berechnung des Wohngeldes der Jahre 2009 und 2010 einbezogen. Im Zuge der Wohngeldreformen zum 1. Januar 2016 und zum 1. Januar 2020 wurden die Wohngeldleistungen (Tabellenwerte) erhöht. Durch die Festlegung neuer Mietenstufen, der Anhebung der Miethöchstbeträge und der Einkommensgrenzen vergrößerte sich jeweils der Kreis der Wohngeldberechtigten. Mit der Wohngeldreform 2020 wurde zudem eine regelmäßige Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Diese sieht vor, dass die Höhe der Leistungen und Einkommensgrenzen im Zwei-Jahres-Rhythmus an die Mieten- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst werden. Die erste Wohngeld-Dynamisierung zum 1. Januar 2022 hatte einen weiteren Anstieg der Anzahl der Wohngeldhaushalte und Höhe der Wohngeldleistungen zur Folge. In Folge der Wohngeld-Plus Reform, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, erhöhten sich die Anzahl der wohngeldbeziehenden Haushalte und die Wohngeldleistungen deutlich. Neben einer allgemeinen Leistungsverbesserung beinhaltete die Wohngeld-Plus-Reform die Einführung einer Heizkosten- und einer Klimapauschale.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Soziales/wohngeld.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Merkmalserklärungen & Variablen
Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22311 Statistik über das Wohngeld
Begriffsinhalt: Wohngeld
Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird Mietern und Eigentümern gezahlt, wenn die Höhe ihrer Miete oder Belastung für angemessen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihres Haus- halts überfordert. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich nach der Haushaltsgröße, dem Ge- samteinkommen und den Wohnkosten. Letztere werden bis zu be- stimmten Höchstbeträgen berücksichtigt. Die Höchstbeträge werden durch die Zahl der Haushaltsmitglieder und die Zuord- nung des Wohnortes zu einer Mietenstufe bestimmt.
Das Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Haus- und Wohnungseigentümer geleis- tet.
- Bevölkerung nach Nationalität und Geschlecht- Stichtag 31.12. - regionale Tiefe: Kreise und krfr. StädteStatistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen · 12411-11-01-4 Zeitraum der Quelldaten: 1995 - 2025Originalstatistik aktualisiert: 2026-07-13 · ergänzter Zeitraum: 31.12.2025dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
Quellenhinweise
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (EVAS 12411)
Offizielle Methodenbeschreibung
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm
Merkmalserklärungen & Variablen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12111 Zensus 2011
Deutsche/Ausländer Das Merkmal Staatsangehörigkeit unterscheidet zwischen Personen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit gelten als Deutsche, unabhängig vom Vorliegen weiterer Staatsangehörigkeiten. Unter Ausländer werden auch Staatenlose sowie Personen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit gefasst.