Soziales
Wie viele Kinder unter 15 Jahren beziehen SGB-II-Leistungen?
Vergleiche, wie viele Kinder unter 15 Jahren Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II erhalten.
Im Vergleich öffnenExakte Werte
Kurzwerte mit Tsd., Mio. oder Mrd. sind gerundet.
- Deutschland
- 1.334.382 Personen
- Wertebereich
- 303 Personen – 109.116 Personen
Karte
31.12.2025 · Personen
Zum Verschieben die Karte zuerst mit + vergrößern.
Farbklassen nach der Verteilung der regionalen Werte (Quantile).
Farbklassen & Datenabdeckung
- 303 Personen – 889 Personen
- > 889 Personen – 1.489 Personen
- > 1.489 Personen – 2.370 Personen
- > 2.370 Personen – 3.945 Personen
- > 3.945 Personen – 109.116 Personen
400 von 400 Regionen mit Daten. Beobachteter Wertebereich: 303 Personen – 109.116 Personen
Schraffiert: keine Daten. Die Klassen beziehen sich auf diese Ansicht und können sich beim Jahreswechsel ändern. Geometrie: vorhandene BKG-Kreispfade.
Zeitverlauf
Kinder unter 15 Jahren mit SGB-II-Leistungen · Deutschland
Deutschland · 2012–2025
Punkt auswählen, um den genauen Jahreswert zu sehen.
Deutschland: Keine Messwerte für 2011–2019 (5 Zeitpunkte). Fehlende Werte werden nicht ergänzt.
Zeitreihenwerte als Tabelle
| Jahr | Deutschland |
|---|---|
| 2011 | Keine Daten |
| 2012 | 1.429.593 Personen |
| 2013 | 1.471.306 Personen |
| 2014 | Keine Daten |
| 2015 | 1.535.783 Personen |
| 2016 | Keine Daten |
| 2017 | Keine Daten |
| 2018 | 1.560.789 Personen |
| 2019 | Keine Daten |
| 2020 | 1.455.958 Personen |
| 2021 | 1.358.824 Personen |
| 2022 | 1.519.004 Personen |
| 2023 | 1.487.375 Personen |
| 2024 | 1.435.001 Personen |
| 2025 | 1.334.382 Personen |
Karte und Tabelle zeigen das gewählte Bezugsjahr; der Zeitverlauf zeigt die gesamte verfügbare Historie. Bei absoluten Werten beeinflusst die Regionsgröße den Vergleich. Die Kartenfläche steht nicht für die Anzahl.
Alle Regionen als Tabelle · 31.12.2025
400 Regionen
| Region | Bundesland | |
|---|---|---|
| Berlin, kreisfreie Stadt | Berlin | 109.116 Personen |
| Hamburg, kreisfreie Stadt, Freie und Hansestadt | Hamburg | 47.849 Personen |
| Region Hannover, Landkreis | Niedersachsen | 25.488 Personen |
| Köln, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 25.432 Personen |
| Dortmund, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 23.906 Personen |
| Essen, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 23.065 Personen |
| Bremen, kreisfreie Stadt | Bremen | 20.295 Personen |
| Duisburg, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 19.510 Personen |
| München, kreisfreie Stadt | Bayern | 18.062 Personen |
| Recklinghausen, Kreis | Nordrhein-Westfalen | 16.423 Personen |
| Frankfurt am Main, kreisfreie Stadt | Hessen | 15.326 Personen |
| Gelsenkirchen, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 13.920 Personen |
| Wuppertal, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 11.778 Personen |
| Leipzig, kreisfreie Stadt | Sachsen | 11.316 Personen |
| Städteregion Aachen, Kreis | Nordrhein-Westfalen | 10.869 Personen |
| Düsseldorf, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 10.567 Personen |
| Nürnberg, kreisfreie Stadt | Bayern | 10.224 Personen |
| Mettmann, Kreis | Nordrhein-Westfalen | 9.952 Personen |
| Stuttgart, Stadtkreis | Baden-Württemberg | 9.791 Personen |
| Saarbrücken, Regionalverband | Saarland | 9.609 Personen |
Definition, Quellen & Methodik
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II am 31.12. Sie sind in den Regelleistungsberechtigten insgesamt enthalten.
- Berechnung
- Direkter Quellwert (Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, unter 15 Jahre). Länder/Deutschland: Summe der Kreise bei vollständigen Werten.
- Bezugszeitraum Karte / Tabelle
- 31.12.2025 · Zeitreihe 2011–2025 (15 Zeitpunkte)
- Abdeckung
- 400 von 400 Kreisen mit Wert im aktuellen Bezugsjahr
- Hinweise
Seit dem 01.01.2023 heißt die Leistung Bürgergeld; zuvor Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Die Quelle verwendet für alle Jahre die heutigen Bezeichnungen.
Quellen dieser Kennzahl
- Personen in Bedarfsgemeinschaften nach Geschlecht, Nationalität, Alter und Erwerbsfähigkeit der leistungsberechtigten Person - Stichtag 31.12. - regionale EbenenStatistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen · 22811-02-02-4-B Zeitraum der Quelldaten: 2010 - 2025Originalstatistik aktualisiert: 2026-06-17 · ergänzter Zeitraum: 31.12.2025dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
Quellenhinweise
Sozialberichterstattung in der amtlichen Statistik (EVAS 22811)
Offizielle Methodenbeschreibung
Informationen zur Statistik EVAS 22811 - Sozialberichterstattung in der amtlichen Statistik
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistische Ämter des Bundes und der Länder. Die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen werden nach ihrem Hauptwohnsitz (Wohnsitzprinzip) nachgewiesen. Abweichend hiervon werden in den Spalten 5, 6 und 7 (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberregelleistungen) auf Ebene der Bundesländer die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Ort des Trägers der Leistung (Trägerprinzip) nachgewiesen. Dabei können der Sitz des Trägers und der Hauptwohnsitz der Leistungsberechtigten voneinander abweichen. In diesen Fällen werden Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen für die Merkmale in den Spalten 5, 6 und 7 auf Ebene der Bundesländer nach dem Ort des Trägers der Leistung gezählt und auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte nach deren Hauptwohnsitz. Die Summe der Kreisergebnisse für die Spalten 5, 6, und 7 sowie für die Spalte 1 ergibt deswegen in der Regel nicht das Landesergebnis. Die Summe der Landesergebnisse stimmt jedoch mit dem Bundesergebnis überein. In den Spalten 5 und 7 sowie bis Berichtsjahr 2014 in Spalte 6 erfolgt darüber hinaus keine regionale Zuordnung der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, bei denen sich der Träger der Leistung und der Wohnort der Leistungsempfängerin bzw. des Leistungsempfängers nicht im selben Bundesland befinden. Ab dem Berichtsjahr 2015 ist in Spalte 6 eine vollständige regionale Zuordnung der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen Leistungsempfänger nach Wohnort durch die zentrale Form der Erhebung gegeben. Ab BJ 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistiken der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte einer Tabelle, die sich auf die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger beziehen, auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt in den Spalten für diese Leistungen dadurch für jeden Wert höchstens 2. Die Spalte "Insgesamt" entspricht der Summe der Spalten 5 - 7 (mit 5er-Rundung geheim gehaltene Werte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Asylbewerberregelleistungen) und der Spalte 2 (ohne 5er-Rundung, Originalwerte: Gesamtregelleistungen nach dem SGB II). Die maximale Abweichung in der Spalte "Insgesamt" zur Summe der jeweiligen Originalwerte beträgt dadurch höchstens 6.
Beschreibung der Statistik: Mindestsicherung
Kurzbeschreibung:
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die – zumindest ergänzend zu eventuell vorhandenen anderen Einkünften – zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts an leistungsberechtigte Personen ausgezahlt werden.
Zu den sozialen Mindestsicherungsleistungen zählen folgende Hilfen:
• Gesamtregelleistung (ALG II/Sozialgeld, ab 2023: Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“),
• Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“),
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“),
• Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Mindestsicherungsquote ist ein zusammengefasster Indikator, der den prozentualen Anteil der Empfänger/-innen von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung darstellt.
Qualitätsbericht
Qualitätsberichte informiert über Methoden und Definitionen sowie die Qualität der Ergebnisse einer Statistik. Sie stehen auf der Online-Seite des Statistischen Bundesamtes zum kostenlosen Download bereit. Hier finden Sie die Links zu den Qualitätsberichten der in den Mindestsicherungsleistungen verwendeten Statistiken: https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/mindestsicherung#methoden
zu "Armutsgefährdung und Einkommensverteilung (MZ-Kern)":
Kurzbeschreibung
Die Armutsgefährdungsquote bezeichnet den Anteil der Personen mit einem bedarfsgewichteten Haushaltsnettoeinkommen (Äquivalenzeinkommen) von weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Haushaltsnettoeinkommens in einem Land bzw. einer Region.
Die hier präsentierten Armutsgefährdungsquoten werden für eine tiefe fachliche und regionale Gliederung auf der Grundlage des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens aus dem Mikrozensus-Kernprogramm (MZ-Kern) ermittelt. Dieses wird als klassierte und pauschale Selbsteinstufung des Einkommens für den Monat vor der Berichtswoche erhoben. Mit dem Mikrozensus-Kernprogramm werden rund 1 Prozent der Bevölkerung in Deutschland zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen befragt. Aufgrund des großen Stichprobenumfangs bieten Auswertungen auf Basis des MZ-Kernprogramms die Möglichkeit einer tiefen fachlichen und regionalen Untergliederung. Die Ergebnisse sind nicht unmittelbar mit Quoten aus EU-SILC auf Bundesebene oder europäischer Ebene vergleichbar.
Weitere methodische Informationen finden sie hier: https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und#methoden
Qualitätsbericht
Der Qualitätsbericht informiert über Methoden und Definitionen sowie die Qualität der Ergebnisse einer Statistik. Er steht auf der Online-Seite des Statistischen Bundesamtes zum kostenlosen Download bereit. Hier finden Sie den Qualitätsbericht (i.d.R. im PDF-Format) für diese Statistik:
http://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.html [Link auf die Liste der Qualitätsberichte im PDF-Format (Dateigröße ca. 0,5 MB)]
Merkmalserklärungen & Variablen
Personen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22811 Sozialberichterstattung
Begriffsinhalt: Bedarfsgemeinschaft
Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsge- meinschaft einsetzt (Ausnahme: Kinder). Es besteht eine sog. bedingte Einstandspflicht.
Eine Bedarfsgemeinschaft (gem. § 7 SGB II) hat mindestens einen Leistungsberechtigten. Des Weiteren zählen dazu:
-
die im Haushalt lebenden Eltern, der im Haushalt lebende Elternteil und/oder die im Haushalt lebende Patnerin bzw. der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils der leistungberechtigten Person, sofern die leistungsberechtigte Person das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
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als Partnerin bzw. Partner der leistungsberechtigten Person die nicht dauernd getrennt lebende Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. der nicht dauernd getrennt lebende Ehe- oder Lebenspartner oder
-
eine Person, die mit der leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
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die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der leistungsberechtigten Person, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur
Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Begriffsinhalt: Personen in Bedarfsgemeinschaften
Personen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II bilden eine Gemeinschaft, die füreinander einsteht. Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II lassen sie sich in "Leis- tungsberechtigte" und "nicht Leistungsberechtigte" diffe- renzieren. Zu den Leistungsberechtigten zählen die Regel- leistungsberechtigten sowie die sonstigen Leistungsberech- tigten. Die nicht Leistungsberechtigten umfassen die vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen sowie Kinder ohne Leistungsanspruch.
Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22811 Sozialberichterstattung
Begriffsinhalt: Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II
Regelleistungsberechtigte sind Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Dazu zählen Personen, die Anspruch auf folgende Leistungs- arten haben:
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Regelbedarf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (§§ 20, 23 SGB II)
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Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)
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laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Hei- zung einschließlich Nachzahlung von Heiz- und Betriebs- kosten sowie Heizmittelbevorratung, Wohnbeschaffungs- kosten, Mietschulden und Instandhaltungs- und Reparatur- kosten bei selbst bewohntem Wohneigentum (§ 22 SGB II) und
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efristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld (§ 24 SGB II a.F., entfallen ab 1. Januar 2011).
Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) um- fasst den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, sowie bis zum 31.12.2010 den befristeten Zuschlag nach Bezug von Ar- beitslosengeld gemäß § 24 SGB II (alte Fassung). Die Gesamt- regelleistung setzt sich aus Arbeitslosengeld II für er- werbsfähige Leistungsberechtigte und Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte zusammen.
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