Migration & Integration
Wie viele Schutzsuchende sind in deiner Region registriert?
Vergleiche, wie viele Menschen mit einem Schutzgesuch in einer Region registriert sind und wie sich ihre Zahl entwickelt.
Im Vergleich öffnenExakte Werte
Kurzwerte mit Tsd., Mio. oder Mrd. sind gerundet.
- Deutschland
- Keine Daten
- Wertebereich
- 1.145 Personen – 192.720 Personen
Karte
31.12.2025 · Personen
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Farbklassen nach der Verteilung der regionalen Werte (Quantile).
Farbklassen & Datenabdeckung
- 1.145 Personen – 2.835 Personen
- > 2.835 Personen – 4.275 Personen
- > 4.275 Personen – 6.445 Personen
- > 6.445 Personen – 10.175 Personen
- > 10.175 Personen – 192.720 Personen
392 von 400 Regionen mit Daten. Beobachteter Wertebereich: 1.145 Personen – 192.720 Personen
Schraffiert: keine Daten. Die Klassen beziehen sich auf diese Ansicht und können sich beim Jahreswechsel ändern. Geometrie: vorhandene BKG-Kreispfade.
Zeitverlauf
Für diese Auswahl sind keine Zeitreihenwerte verfügbar.
Karte und Tabelle zeigen das gewählte Bezugsjahr; der Zeitverlauf zeigt die gesamte verfügbare Historie. Bei absoluten Werten beeinflusst die Regionsgröße den Vergleich. Die Kartenfläche steht nicht für die Anzahl.
Alle Regionen als Tabelle · 31.12.2025
400 Regionen
| Region | Bundesland | |
|---|---|---|
| Berlin, kreisfreie Stadt | Berlin | 192.720 Personen |
| Hamburg, kreisfreie Stadt, Freie und Hansestadt | Hamburg | 77.035 Personen |
| Region Hannover, Landkreis | Niedersachsen | 68.390 Personen |
| München, kreisfreie Stadt | Bayern | 52.600 Personen |
| Köln, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 44.885 Personen |
| Essen, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 38.065 Personen |
| Bremen, kreisfreie Stadt | Bremen | 37.945 Personen |
| Dortmund, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 33.445 Personen |
| Leipzig, kreisfreie Stadt | Sachsen | 30.490 Personen |
| Recklinghausen, Kreis | Nordrhein-Westfalen | 30.450 Personen |
| Frankfurt am Main, kreisfreie Stadt | Hessen | 27.025 Personen |
| Nürnberg, kreisfreie Stadt | Bayern | 25.385 Personen |
| Düsseldorf, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 24.840 Personen |
| Dresden, kreisfreie Stadt | Sachsen | 24.370 Personen |
| Kassel, kreisfreie Stadt, documenta-Stadt | Hessen | 24.115 Personen |
| Stuttgart, Stadtkreis | Baden-Württemberg | 23.895 Personen |
| Städteregion Aachen, Kreis | Nordrhein-Westfalen | 23.335 Personen |
| Duisburg, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 22.855 Personen |
| Wuppertal, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 21.975 Personen |
| Rhein-Sieg-Kreis | Nordrhein-Westfalen | 21.200 Personen |
Definition, Quellen & Methodik
Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten (offener, anerkannter oder abgelehnter Schutzstatus), am Stichtag 31.12.
- Berechnung
- Direkter Quellwert (Ländergruppierungen: Insgesamt).
- Bezugszeitraum Karte / Tabelle
- 31.12.2025 · Zeitreihe 2011–2025 (15 Zeitpunkte)
- Abdeckung
- 392 von 400 Kreisen mit Wert im aktuellen Bezugsjahr
- Hinweise
Quelle ist das Ausländerzentralregister (AZR). Alle Fallzahlen sind in der Quelle zur Geheimhaltung auf ein Vielfaches von 5 gerundet; mit „.“ geheim gehaltene Werte fehlen. Die Abgrenzung im AZR (ausländerrechtlich) unterscheidet sich von der Bevölkerungsfortschreibung (melderechtlich). Landes- und Bundeswerte enthält die Quelle nicht; sie werden nicht aus gerundeten Kreiswerten summiert.
Quellen dieser Kennzahl
- Schutzsuchende nach Herkunft - Stichtag 31.12. - regionale Ebenen (ab 2022)Statistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen · 12531-02-02-4-B Zeitraum der Quelldaten: 2007 - 2025Originalstatistik aktualisiert: 2026-08-26 · ergänzter Zeitraum: 31.12.2025dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
Quellenhinweise
Statistik zu Schutzsuchenden (EVAS 12531)
Offizielle Methodenbeschreibung
Die Statistik zu Schutzsuchenden nach dem Ausländerzentralregister (AZR) setzt für die Geheimhaltung das sogenannte Verfahren der „Fünfer-Rundung“ ein, bei dem alle Fallzahlen auf das nächste Vielfache von 5 gerundet werden. In dieser Tabelle nehmen die letzten Stellen aller Fallzahlen ausschließlich die Werte 5 oder 0 ein. Dabei werden die Fallzahlen 0, 1 und 2 auf 0 gerundet, die Fallzahlen 3 bis 7 auf 5, 8 bis 12 auf 10 etc. Weitere methodische Hinweise zum AZR finden Sie in dem Qualitätsbericht zu Schutzsuchenden in Deutschland unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/_inhalt.html#416924
Merkmalserklärungen & Variablen
Schutzsuchende Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen
- Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus (Halten sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland auf, wobei über ihren Schutzstatus noch nicht entschieden wurde.)
- Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus (Besitzen einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes.)
- Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus (Halten sich nach Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres humanitären Aufenthaltstitels als Ausreisepflichtige in Deutschland auf.) Begriffe wie Flüchtlinge, Asylbewerber oder Asylberechtigte werden oftmals als Synonyme für geflüchtete Menschen genutzt, beschreiben aber im Ausländer- und Asylrecht jeweils nur eine spezifische Teilmenge der Schutzsuchenden.
Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus befinden sich entweder im oder noch vor dem Asylverfahren, weshalb über ihren Schutzstatus noch nicht entschieden wurde. Bei ihrer Ersterfassung werden sie erkennungsdienstlich erfasst und bei Äußerung eines Asylgesuchs wird ihnen ein Ankunftsnachweis als erstes offizielles Ausweisdokument zur weiteren Identifizierung ausgestellt. Sobald die Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus ihren Asylantrag offiziell gestellt haben, wird ihnen eine Aufenthaltsgestattung für die Dauer der Durchführung des Verfahrens ausgestellt.
Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus halten sich mit einem befristeten (Aufenthaltserlaubnis) oder unbefristetem (Niederlassungserlaubnis) humanitären Aufenthaltstitel in Deutschland auf. Eine mögliche Grundlage für die Erteilung einer befristeten humanitären Aufenthaltserlaubnis ist die Anerkennung einer der vier Schutzformen im Asylverfahren:
- Asylberechtigter nach Art. 16 Grundgesetz,
- Flüchtling nach Genfer Konvention,
- subsidiärer Schutz oder
- nationales Abschiebeverbot. Darüber hinaus bestehen weitere gesetzliche Grundlagen, die Schutzsuchenden den Erwerb eines humanitären Aufenthaltstitels außerhalb des Asylverfahrens ermöglichen.
Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus Zu den Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus zählen Ausländerinnen und Ausländer, denen im Laufe des Asylverfahrens kein Schutzstatus anerkannt wurde und denen damit die Grundlage für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels fehlt. Weiterhin gehören zu dieser Kategorie auch Schutzsuchende, deren Aufenthaltserlaubnis aus gesetzlichen Gründen erloschen ist oder bei denen eine aufenthaltsbeendende Maßnahme durchgeführt wurde. Generell sind alle Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus ausreisepflichtig. Bei einer Duldung wird eine Abschiebung temporär ausgesetzt, Geduldete bleiben aber weiterhin ausreisepflichtig.
Vergleichbarkeit des offenen Schutzstatus 2023 mit den Vorjahren(insbesondere 2022)ist aufgrund methodischer Veränderungen nur eingeschränkt gegeben. Weitere Informationen finden sich im Qualitätsbericht der Statistik über Schutzsuchende unter Punkt 6.2 "Zeitliche Vergleichbarkeit": https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/_inhalt.html#416924