Wahlen
Wahlbeteiligung
Vergleiche, wie viele Wahlberechtigte an der Bundestagswahl teilnehmen. Die Wahlbeteiligung wird als Prozentanteil angegeben.
Im Vergleich öffnenExakte Werte
Kurzwerte mit Tsd., Mio. oder Mrd. sind gerundet.
- Deutschland
- 82,5 %
- Wertebereich
- 71,1 % – 88,5 %
Karte
Bundestagswahl 23.02.2025 · %
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Farbklassen nach der Verteilung der regionalen Werte (Quantile).
Farbklassen & Datenabdeckung
- 71,1 % – 79,8 %
- > 79,8 % – 82,1 %
- > 82,1 % – 83,4 %
- > 83,4 % – 85,0 %
- > 85,0 % – 88,5 %
400 von 400 Regionen mit Daten. Beobachteter Wertebereich: 71,1 % – 88,5 %
Schraffiert: keine Daten. Die Klassen beziehen sich auf diese Ansicht und können sich beim Jahreswechsel ändern. Geometrie: vorhandene BKG-Kreispfade.
Zeitverlauf
Wahlbeteiligung · Deutschland
Deutschland · 1998–2025
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Einzelne Ereignisse; die Punkte werden nicht verbunden.
Zeitreihenwerte als Tabelle
| Jahr | Deutschland |
|---|---|
| 1998 | 82,2 % |
| 2002 | 79,1 % |
| 2005 | 77,7 % |
| 2009 | 70,8 % |
| 2013 | 71,5 % |
| 2017 | 76,2 % |
| 2021 | 76,4 % |
| 2025 | 82,5 % |
Karte und Tabelle zeigen das gewählte Bezugsjahr; der Zeitverlauf zeigt die gesamte verfügbare Historie.
Alle Regionen als Tabelle · Bundestagswahl 23.02.2025
400 Regionen
| Region | Bundesland | |
|---|---|---|
| Würzburg, Landkreis | Bayern | 88,5 % |
| Ebersberg, Landkreis | Bayern | 88,0 % |
| Starnberg, Landkreis | Bayern | 87,8 % |
| Erlangen-Höchstadt, Landkreis | Bayern | 87,7 % |
| Münster, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 87,5 % |
| Landsberg am Lech, Landkreis | Bayern | 87,5 % |
| München, Landkreis | Bayern | 87,5 % |
| Bamberg, Landkreis | Bayern | 87,4 % |
| Aichach-Friedberg, Landkreis | Bayern | 87,4 % |
| Coesfeld, Kreis | Nordrhein-Westfalen | 87,3 % |
| Schweinfurt, Landkreis | Bayern | 87,3 % |
| Forchheim, Landkreis | Bayern | 87,2 % |
| Aschaffenburg, Landkreis | Bayern | 87,2 % |
| Eichstätt, Landkreis | Bayern | 87,1 % |
| Tübingen, Landkreis | Baden-Württemberg | 87,0 % |
| Roth, Landkreis | Bayern | 86,7 % |
| Haßberge, Landkreis | Bayern | 86,7 % |
| Fürstenfeldbruck, Landkreis | Bayern | 86,6 % |
| Neumarkt i.d.OPf., Landkreis | Bayern | 86,6 % |
| St. Wendel, Landkreis | Saarland | 86,6 % |
Definition, Quellen & Methodik
Anteil der Wählerinnen und Wähler an den Wahlberechtigten bei der Bundestagswahl.
- Berechnung
- Direkter Quellwert für Kreise, Länder und Deutschland.
- Bezugszeitraum Karte / Tabelle
- Bundestagswahl 23.02.2025 · Zeitreihe 1998–2025 (8 Zeitpunkte)
- Abdeckung
- 400 von 400 Kreisen mit Wert im aktuellen Bezugsjahr
- Hinweise
Für den Wartburgkreis vor 2021 und Göttingen vor 2017 wird keine Beteiligung auf heutigem Gebiet ausgewiesen, weil die Quelle nur Prozentwerte der damaligen Kreise enthält. Für Kreise, die nach Gebietsreformen neu gebildet wurden, fehlen Werte vor der Reform, sofern die Quelle keine Rückrechnung enthält (u. a. Mecklenburg-Vorpommern und StädteRegion Aachen vor 2013, Sachsen-Anhalt vor 2005).
Quellen dieser Kennzahl
- Bundestagswahlen: Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung, gültige Zweitstimmen nach ausgewählten Parteien - Wahltag - regionale Tiefe: Kreise und krfr. StädteDie Bundeswahlleiterin; Statistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen · 14111-01-04-4-B Zeitraum der Quelldaten: 1998 - 2025Originalstatistik aktualisiert: 2025-09-17 · ergänzter Zeitraum: 23.02.2025dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
Quellenhinweise
Allgemeine Bundestagswahlstatistik (EVAS 14111)
Offizielle Methodenbeschreibung
Das Ergebnis der Zweitstimmen ist für die Sitzverteilung maßgebend. Bei der Sitzverteilung auf die Landeslisten der Parteien werden nur solche berücksichtigt, die mindestens 5 % der Zweitstimmen im Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz erhalten haben (Sperrklausel).
Detaillierte Angaben zu dieser Statistik finden Sie unter: https://www.bundeswahlleiter.de
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Wahlen/bundestagswahlen.pdf? __blob=publicationFile&v=3
Merkmalserklärungen & Variablen
Wahlberechtigte
Erläuterung für folgende Statistik(en): 14111 Allgemeine Bundestagswahlstatistik
Begriffsinhalt: Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst ge- wöhnlich aufhalten,
c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
d) in Gebieten außerhalb des Wahlgebietes leben, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter a) und c) noch be- stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus dem § 12 BWG.
Wahlberechtigte
Erläuterung für folgende Statistik(en): 14211 Allgemeine Europaswahlstatistik
Begriffsinhalt: Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag
a) ab der Europawahl 2024 das 16. Lebensjahr vollendet haben (zuvor das 18. Lebensjahr),
b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen wahlberechtigt. Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus dem § 6 EuWG.
Gültige Zweitstimmen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 14111 Allgemeine Bundestagswahlstatistik
Begriffsinhalt: Das Ergebnis der Zweitstimmen ist für die Sitzverteilung maßgebend. Bei der Sitzverteilung der Parteien werden nur solche berücksichtigt, die mindestens 5% der Zweitstimmen im Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz erhalten haben (Sperrklausel).
Die Erststimmen dienen der Direktwahl eines Bewerbers im Wahlkreis (Mehrheitswahl). Die von einer Partei erworbenen Direktmandate werden auf die Listenmandate angerechnet. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, so behält sie diese Mandate (Überhangmandate).
Gültige Zweitstimmen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 14111 Allgemeine Bundestagswahlstatistik
Begriffsinhalt: Das Ergebnis der Zweitstimmen ist für die Sitzverteilung maßgebend. Bei der Sitzverteilung der Parteien werden nur solche berücksichtigt, die mindestens 5% der Zweitstimmen im Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz erhalten haben (Sperrklausel).
Die Erststimmen dienen der Direktwahl eines Bewerbers im Wahlkreis (Mehrheitswahl). Die von einer Partei erworbenen Direktmandate werden auf die Listenmandate angerechnet. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, so behält sie diese Mandate (Überhangmandate).