Soziales
Wie hoch ist der durchschnittliche Wohngeldanspruch?
Vergleiche den durchschnittlichen monatlichen Wohngeldanspruch der Haushalte, die Wohngeld erhalten.
Im Vergleich öffnenExakte Werte
Kurzwerte mit Tsd., Mio. oder Mrd. sind gerundet.
- Deutschland
- Keine Daten
- Wertebereich
- 197 €/Monat – 427 €/Monat
Karte
31.12.2024 · €/Monat
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Farbklassen nach der Verteilung der regionalen Werte (Quantile).
Farbklassen & Datenabdeckung
- 197 €/Monat – 244 €/Monat
- > 244 €/Monat – 272 €/Monat
- > 272 €/Monat – 293 €/Monat
- > 293 €/Monat – 318 €/Monat
- > 318 €/Monat – 427 €/Monat
399 von 400 Regionen mit Daten. Beobachteter Wertebereich: 197 €/Monat – 427 €/Monat
Schraffiert: keine Daten. Die Klassen beziehen sich auf diese Ansicht und können sich beim Jahreswechsel ändern. Geometrie: vorhandene BKG-Kreispfade.
Zeitverlauf
Für diese Auswahl sind keine Zeitreihenwerte verfügbar.
Karte und Tabelle zeigen das gewählte Bezugsjahr; der Zeitverlauf zeigt die gesamte verfügbare Historie.
Alle Regionen als Tabelle · 31.12.2024
400 Regionen
Definition, Quellen & Methodik
Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch der reinen Wohngeldhaushalte am 31.12.
- Berechnung
- Direkter Quellwert (nur Kreise). Landes- und Bundeswerte werden nicht berechnet, weil die Quelle die Durchschnitte auf Basis gerundeter Fallzahlen bildet.
- Bezugszeitraum Karte / Tabelle
- 31.12.2024 · Zeitreihe 2011–2024 (14 Zeitpunkte)
- Abdeckung
- 399 von 400 Kreisen mit Wert im aktuellen Bezugsjahr
Hinweis zur Vergleichbarkeit
2016: Wohngeldreform zum 01.01.2016 (Anhebung der Leistungen).
2020: Wohngeldstärkungsgesetz zum 01.01.2020; ab 2020 zudem Geheimhaltung durch 5er-Rundung der Haushaltszahlen.
2023: Wohngeld-Plus-Reform zum 01.01.2023: deutlich erweiterter Berechtigtenkreis und höhere Leistungen.
Quellen dieser Kennzahl
- Reine Wohngeldhaushalte und durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch - Stichtag - (ab 2005) regionale EbenenStatistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen · 22311-01-02-4-B Zeitraum der Quelldaten: 2005 - 2024Originalstatistik aktualisiert: 2026-06-19 · ergänzter Zeitraum: 31.12.2024dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
Quellenhinweise
Wohngeld zum 31.12. (EVAS 22311)
Offizielle Methodenbeschreibung
Definitionen zur Tabelle Die Empfängerinnen und Empfänger werden nach ihrem Hauptwohnsitz nachgewiesen. Ab Berichtsjahr 2020 werden die Ergebnisse der Statistik mittels 5er-Rundung geheim gehalten. Bei der 5er-Rundung werden alle Werte einer Tabelle mit Wohngeldhaushalten auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Durchschnittswerte werden aus Geheimhaltungsgründen auf Basis der gerundeten Fallzahlen ermittelt. Dadurch sind bei niedrigen Fallzahlen Verzerrungen gegenüber den Originalergebnissen möglich. Durchschnittswerte werden nicht veröffentlicht, sofern diese nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Empfängern basieren. Durch Artikel 25 des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 24. Dezember 2003 wurde auch das Wohngeldgesetz grundlegend geändert. Weitere Änderungen und Ergänzungen folgten u. a. mit dem zweiten Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2004 und durch das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) vom 21. März 2005. Diese Änderungen traten im Wesentlichen zum 1. Januar 2005 in Kraft und hatten einen erheblich verminderten Kreis an Wohngeldberechtigten zur Folge, da die Wohngeldberechtigung der so genannten Transferleistungsempfängerinnen und Transferleistungsempfänger entfällt. Dadurch sind u. a. Empfängerinnen und Empfänger von
- Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), - Leistungen der Grundsicherung im Alter und beiErwerbsminderung nach dem SGB XII, - Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
grundsätzlich von Wohngeldleistungen ausgeschlossen. Sie erhalten die Kosten der Unterkunft im Rahmen der o.g. Transferleistungen. Auf Grund des Ausschlusses der Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen vom Wohngeld entstehen neben den reinen Wohngeldhaushalten die so genannten Mischhaushalte. Dabei handelt es sich um solche Haushalte, in denen ein Teil der Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt ist (wohngeldrechtlicher Teilhaushalt) und andere Haushaltsmitglieder keinen Wohngeldanspruch haben. Die Mieten und Wohnflächen der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte werden kopfteilig ermittelt und dargestellt. Damit es deshalb zu keinen Verzerrungen bei statistischen Auswertungen kommt, werden die wohngeldrechtlichen Teilhaushalte und die reinen Wohngeldhaushalte in der Wohngeldstatistik grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Die wohngeldrechtlichen Teilhaushalte sind somit kein Bestandteil dieser Tabelle. Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009 wurde das Wohngeld deutlich erhöht und ein Zuschlag für Heizkosten in die Berechnung des Wohngeldes der Jahre 2009 und 2010 einbezogen. Im Zuge der Wohngeldreformen zum 1. Januar 2016 und zum 1. Januar 2020 wurden die Wohngeldleistungen (Tabellenwerte) erhöht. Durch die Festlegung neuer Mietenstufen, der Anhebung der Miethöchstbeträge und der Einkommensgrenzen vergrößerte sich jeweils der Kreis der Wohngeldberechtigten. Mit der Wohngeldreform 2020 wurde zudem eine regelmäßige Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Diese sieht vor, dass die Höhe der Leistungen und Einkommensgrenzen im Zwei-Jahres-Rhythmus an die Mieten- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst werden. Die erste Wohngeld-Dynamisierung zum 1. Januar 2022 hatte einen weiteren Anstieg der Anzahl der Wohngeldhaushalte und Höhe der Wohngeldleistungen zur Folge. In Folge der Wohngeld-Plus Reform, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, erhöhten sich die Anzahl der wohngeldbeziehenden Haushalte und die Wohngeldleistungen deutlich. Neben einer allgemeinen Leistungsverbesserung beinhaltete die Wohngeld-Plus-Reform die Einführung einer Heizkosten- und einer Klimapauschale.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Soziales/wohngeld.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Merkmalserklärungen & Variablen
Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22311 Statistik über das Wohngeld
Begriffsinhalt: Wohngeld
Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird Mietern und Eigentümern gezahlt, wenn die Höhe ihrer Miete oder Belastung für angemessen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihres Haus- halts überfordert. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich nach der Haushaltsgröße, dem Ge- samteinkommen und den Wohnkosten. Letztere werden bis zu be- stimmten Höchstbeträgen berücksichtigt. Die Höchstbeträge werden durch die Zahl der Haushaltsmitglieder und die Zuord- nung des Wohnortes zu einer Mietenstufe bestimmt.
Das Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Haus- und Wohnungseigentümer geleis- tet.