Migration & Integration
Wie viele Menschen werden in deiner Region eingebürgert?
Vergleiche, wie viele Menschen innerhalb eines Jahres die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten.
Im Vergleich öffnenAusgewählte Gruppen – zusammen ergeben sie nicht unbedingt den Gesamtwert.
Exakte Werte
Kurzwerte mit Tsd., Mio. oder Mrd. sind gerundet.
- Deutschland
- Keine Daten
- Wertebereich
- 5 Personen – 21.811 Personen
Karte
2024 · Personen
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Farbklassen nach der Verteilung der regionalen Werte (Quantile).
Farbklassen & Datenabdeckung
- 5 Personen – 182 Personen
- > 182 Personen – 328 Personen
- > 328 Personen – 540 Personen
- > 540 Personen – 878 Personen
- > 878 Personen – 21.811 Personen
400 von 400 Regionen mit Daten. Beobachteter Wertebereich: 5 Personen – 21.811 Personen
Schraffiert: keine Daten. Die Klassen beziehen sich auf diese Ansicht und können sich beim Jahreswechsel ändern. Geometrie: vorhandene BKG-Kreispfade.
Zeitverlauf
Für diese Auswahl sind keine Zeitreihenwerte verfügbar.
Karte und Tabelle zeigen das gewählte Bezugsjahr; der Zeitverlauf zeigt die gesamte verfügbare Historie. Bei absoluten Werten beeinflusst die Regionsgröße den Vergleich. Die Kartenfläche steht nicht für die Anzahl.
Alle Regionen als Tabelle · 2024
400 Regionen
| Region | Bundesland | |
|---|---|---|
| Berlin, kreisfreie Stadt | Berlin | 21.811 Personen |
| Hamburg, kreisfreie Stadt, Freie und Hansestadt | Hamburg | 9.598 Personen |
| München, kreisfreie Stadt | Bayern | 6.747 Personen |
| Düsseldorf, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 4.381 Personen |
| Region Hannover, Landkreis | Niedersachsen | 4.327 Personen |
| Dortmund, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 4.065 Personen |
| Städteregion Aachen, Kreis | Nordrhein-Westfalen | 3.890 Personen |
| Bremen, kreisfreie Stadt | Bremen | 3.855 Personen |
| Nürnberg, kreisfreie Stadt | Bayern | 3.837 Personen |
| Frankfurt am Main, kreisfreie Stadt | Hessen | 3.795 Personen |
| Köln, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 2.869 Personen |
| Bochum, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 2.810 Personen |
| Ludwigsburg, Landkreis | Baden-Württemberg | 2.766 Personen |
| Duisburg, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 2.649 Personen |
| Essen, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 2.553 Personen |
| Stuttgart, Stadtkreis | Baden-Württemberg | 2.492 Personen |
| Mannheim, Stadtkreis | Baden-Württemberg | 2.488 Personen |
| Mettmann, Kreis | Nordrhein-Westfalen | 2.249 Personen |
| Offenbach, Landkreis | Hessen | 1.960 Personen |
| Böblingen, Landkreis | Baden-Württemberg | 1.819 Personen |
Definition, Quellen & Methodik
Im Kalenderjahr vollzogene Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern (Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde).
- Berechnung
- Direkter Quellwert (Kennzahl: Einbürgerungen von ausländischen Personen).
- Bezugszeitraum Karte / Tabelle
- 2024 · Zeitreihe 2011–2024 (14 Zeitpunkte)
- Abdeckung
- 400 von 400 Kreisen mit Wert im aktuellen Bezugsjahr
- Hinweise
Die Quelle enthält keine Landes- und Bundeswerte. Sie werden nicht aus Kreiswerten summiert, weil die Statistik auch im Ausland vollzogene Einbürgerungen umfasst, die keinem Kreis zugeordnet sind.
Quellen dieser Kennzahl
- Einbürgerungen von ausländischen Personen nach Staatsangehörigkeit, Einbürgerungsquote, Einbürgerungspotential - Jahr - regionale EbenenStatistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen · 12511-04-01-4-B Zeitraum der Quelldaten: 2011 - 2025dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
Quellenhinweise
Einbürgerungsstatistiken (EVAS 12511)
Offizielle Methodenbeschreibung
Bis zum BJ 2024 weichen die Bestandszahlen über Ausländerinnen und Ausländer aus der Bevölkerungsfortschreibung und der Ausländerstatistik infolge unterschiedlicher Abgrenzungen und Methoden voneinander ab. Die Abgrenzung der Bevölkerung in der Bevölkerungsfortschreibung ergibt sich aus den Melderechtsbestimmungen, die Abgrenzung in der Ausländerstatistik aus den ausländerrechtlichen Bestimmungen. Durch den Zensus werden zudem die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung regelmäßig justiert. Diese Korrektur findet in der Ausländerstatistik nicht statt. Die Ergebnisse der aus diesen beiden Quellen nachgewiesenen ausländischen Bevölkerungszahlen sind demnach nicht unmittelbar vergleichbar.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einbuergerungsstatistik.pdf? __blob=publicationFile&v=3
Merkmalserklärungen & Variablen
Einbürgerungen von Ausländern
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12511 Einbürgerungsstatistik
Begriffsinhalt: Einbürgerungen Einbürgerungen umfassen die Gesamtzahl der im Laufe des Berichtsjahres durch deutsche Behörden im In- und Ausland vollzogenen Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern. Bei der Einbürgerung wird einer Ausländerin bzw. einem Ausländer durch die Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden und die betreffende ausländische Person muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Einbürgerungen erfolgen in der Mehrzahl aufgrund des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), daneben aber auch durch andere Rechtsgrundlagen, die zumeist Alt- und Wiedergutmachungsfälle regeln. Die Einbürgerungsstatistik berichtet über die im In- und Ausland durch deutsche Behörden im Laufe des Berichtsjahres vollzogenen Einbürgerungen nach der bisherigen Staatsangehörigkeit, Rechtsgrund der Einbürgerung, Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet, Geschlecht, Alter, Familienstand und nach fortbestehender bzw. nicht fortbestehender bisheriger Staatsangehörigkeit. Der regionale Nachweis der Einbürgerungsfälle bezieht sich auf den Wohnort der eingebürgerten Person zum Zeitpunkt der Einbürgerung. Demnach beziehen sich die hier ausgewiesenen Fallzahlen auch nur auf Einbürgerungen im Inland. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt von im Inland geborenen Kindern ausländischer Eltern (nach § 4 Abs. 3 StAG) ist in den Daten nicht enthalten.
Begriffsinhalt: Ausländer
Als Ausländer zählen alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, also nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sind. Auch Staatenlose und Personen mit ungeklärten Staatsangehörigkeiten gehören zu diesem Personenkreis.
Einbürgerungen von Ausländern
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12511 Einbürgerungsstatistik
Begriffsinhalt: Einbürgerungen Einbürgerungen umfassen die Gesamtzahl der im Laufe des Berichtsjahres durch deutsche Behörden im In- und Ausland vollzogenen Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern. Bei der Einbürgerung wird einer Ausländerin bzw. einem Ausländer durch die Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden und die betreffende ausländische Person muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Einbürgerungen erfolgen in der Mehrzahl aufgrund des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), daneben aber auch durch andere Rechtsgrundlagen, die zumeist Alt- und Wiedergutmachungsfälle regeln. Die Einbürgerungsstatistik berichtet über die im In- und Ausland durch deutsche Behörden im Laufe des Berichtsjahres vollzogenen Einbürgerungen nach der bisherigen Staatsangehörigkeit, Rechtsgrund der Einbürgerung, Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet, Geschlecht, Alter, Familienstand und nach fortbestehender bzw. nicht fortbestehender bisheriger Staatsangehörigkeit. Der regionale Nachweis der Einbürgerungsfälle bezieht sich auf den Wohnort der eingebürgerten Person zum Zeitpunkt der Einbürgerung. Demnach beziehen sich die hier ausgewiesenen Fallzahlen auch nur auf Einbürgerungen im Inland. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt von im Inland geborenen Kindern ausländischer Eltern (nach § 4 Abs. 3 StAG) ist in den Daten nicht enthalten.
Begriffsinhalt: Ausländer
Als Ausländer zählen alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, also nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sind. Auch Staatenlose und Personen mit ungeklärten Staatsangehörigkeiten gehören zu diesem Personenkreis.
Einbürgerungsquote
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12511 Einbürgerungsstatistik
Begriffsinhalt: Einbürgerungsquote Die Einbürgerungsquote setzt die Zahl der Einbürgerungen im jeweiligen Jahr in das Verhältnis zur Zahl der Ausländerinnen und Ausländer nach der Bevölkerungsfortschreibung zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung. Für das Berichtsjahr 2011 wird als Bezugsgröße die auf Basis des Zensus 2011 zurückgerechnete Zahl der Ausländerinnen und Ausländer zum Stichtag 31.12.2010 genutzt. Mit dem Berichtsjahr 2023 wechselt die Bezugsgröße: statt der Zahl der Ausländerinnen und Ausländer nach Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011, werden die Zahlen nach Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 verwendet. Die Vergleichbarkeit der Einbürgerungsquoten im Zeitverlauf ist daher eingeschränkt.
Ausgeschöpftes Einbürgerungspotential:
Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotential setzt die Zahl der Einbürgerungen im jeweiligen Jahr in das Verhältnis zur Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die sich laut dem Ausländerzentralregister zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung seit mindestens 10 Jahren in Deutschland aufgehalten haben. Die Abgrenzung der Bevölkerung in der Ausländerstatistik ergibt sich aus den ausländerrechtlichen Bestimmungen, die Abgrenzung in der Bevölkerungsfortschreibung aus den melderechtlichen Bestimmungen. Durch den Zensus werden zudem die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung regelmäßig justiert.