Migration & integration
Where do arrivals of foreign nationals outnumber departures?
Compare arrivals and departures of people without German citizenship. The difference is shown per 1,000 residents of the whole population.
Open in comparisonTogether, the groups make up the total.
Exact values
Short values using k, m or bn are rounded.
- Germany
- No data
- Value range
- -31.7 je 1.000 EW – 17.6 je 1.000 EW
Map
2024 · je 1.000 EW
Zoom in with + first to drag the map.
Symmetric colour scale around the neutral point 0. Scale endpoints are not observed minima and maxima.
Colour classes & coverage
- -31.7 je 1.000 EW – -22.6 je 1.000 EW
- > -22.6 je 1.000 EW – -13.6 je 1.000 EW
- > -13.6 je 1.000 EW – -4.5 je 1.000 EW
- > -4.5 je 1.000 EW – 4.5 je 1.000 EW
- > 4.5 je 1.000 EW – 13.6 je 1.000 EW
- > 13.6 je 1.000 EW – 22.6 je 1.000 EW
- > 22.6 je 1.000 EW – 31.7 je 1.000 EW
400 of 400 regions with data. Observed range: -31.7 je 1.000 EW – 17.6 je 1.000 EW
Hatched: no data. Classes refer to this view and may change with the year. Geometry: existing BKG district paths.
Trend
No time-series values are available for this selection.
The map and table show the selected reference year; the trend shows the full available history.
All regions as a table · 2024
400 regions
| Region | State | |
|---|---|---|
| Darmstadt, kreisfreie Stadt, Wissenschaftsstadt | Hessen | 17.6 je 1.000 EW |
| Schweinfurt, kreisfreie Stadt | Bayern | 17.0 je 1.000 EW |
| Passau, kreisfreie Stadt | Bayern | 16.5 je 1.000 EW |
| Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt | Rheinland-Pfalz | 16.2 je 1.000 EW |
| Pirmasens, kreisfreie Stadt | Rheinland-Pfalz | 15.9 je 1.000 EW |
| Ingolstadt, kreisfreie Stadt | Bayern | 15.7 je 1.000 EW |
| Straubing, kreisfreie Stadt | Bayern | 15.3 je 1.000 EW |
| Hof, kreisfreie Stadt | Bayern | 15.1 je 1.000 EW |
| Landshut, kreisfreie Stadt | Bayern | 15.0 je 1.000 EW |
| Regensburg, kreisfreie Stadt | Bayern | 14.9 je 1.000 EW |
| Cottbus, kreisfreie Stadt | Brandenburg | 14.2 je 1.000 EW |
| Magdeburg, kreisfreie Stadt, Landeshauptstadt | Sachsen-Anhalt | 13.5 je 1.000 EW |
| Würzburg, kreisfreie Stadt | Bayern | 13.3 je 1.000 EW |
| Worms, kreisfreie Stadt | Rheinland-Pfalz | 12.9 je 1.000 EW |
| Berlin, kreisfreie Stadt | Berlin | 12.9 je 1.000 EW |
| Gera, kreisfreie Stadt | Thüringen | 12.8 je 1.000 EW |
| Bayreuth, kreisfreie Stadt | Bayern | 12.7 je 1.000 EW |
| Heilbronn, Stadtkreis | Baden-Württemberg | 12.6 je 1.000 EW |
| Trier, kreisfreie Stadt | Rheinland-Pfalz | 12.5 je 1.000 EW |
| München, kreisfreie Stadt | Bayern | 12.1 je 1.000 EW |
Definition, sources & methodology
Moves in minus moves out of foreign nationals across district borders during the calendar year per 1,000 residents of the average annual population.
- Calculation (German)
- (Zuzüge − Fortzüge, Nationalität: ausländisch, Geschlecht: Insgesamt) ÷ durchschnittliche Jahresbevölkerung insgesamt × 1.000.
- Map / table reference period
- 2024 · time series 2011–2024 (14 points)
- Coverage
- 400 of 400 districts with a value in the latest reference year
- Notes (German)
Wanderungen über Kreisgrenzen umfassen Umzüge aus anderen Kreisen und dem Ausland. Eine Summe über alle Kreise wäre kein Wanderungssaldo eines Landes oder Deutschlands; daher werden keine Landes- und Bundeswerte gebildet.
Sources for this indicator
- Zu- und Fortzüge (über Kreisgrenzen) nach Geschlecht und Nationalität - Jahressumme - regionale EbenenStatistische Ämter des Bundes und der LänderOpen official original table · 12711-05-02-4-B Source data period: 1995 - 2024Original statistic updated: 2026-02-19 · added period: 2024dl-de/by-2-0 · presentation by Regiolume; calculations as indicated
Source notes (German)
Wanderungsstatistik (EVAS 12711)
Offizielle Methodenbeschreibung
Die Wanderungsstatistik wird einheitlich für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Sie erstreckt sich auf die Wanderungen über die Gemeinde- und Kreisgrenzen innerhalb des Bundesgebiets (Bundesbinnenwanderung) sowie über die Grenzen des Bundesgebiets (Bundesaußenwanderung). Unberücksichtigt bleiben die Umzüge innerhalb der Gemeinden (Ortsumzüge). Als Wanderung im vorstehenden Sinne gilt jedes Beziehen einer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und jeder Auszug aus einer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung einschließlich der Umwandlung einer Nebenwohnung zu einer Haupt- oder alleinigen Wohnung (Wohnungsstatuswechsel). Die entsprechenden melderechtlichen Vorschriften sowie deren Ausnahmen werden durch das Bundesmeldegesetz geregelt. Mit berücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet ungeklärten Fälle und Fälle ohne Angabe. Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/wanderungsstatistik-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Merkmalserklärungen & Variablen
Zuzüge über die Kreisgrenzen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12711 Wanderungsstatistik
Begriffsinhalt: Zu- und Fortzüge über die Kreisgrenzen
Zu- und Fortzüge werden überwiegend mittels der Anmelde- scheine festgestellt. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Regionaleinheit gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Regionaleinheit gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Die in die- sen Tabellen dargestellten Werte sind niedriger als die Zu- und Fortzüge über die Gemeindegrenzen, weil hier nicht die Wanderungen innerhalb eines Kreises berücksichtigt werden.
Als Zuzug über die Kreisgrenze gilt, wenn eine Person in einem Kreis, in dem sie nicht bereits mit einer Hauptwohnung an- gemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort an- meldet.
Als Fortzug über die Kresigrenze gilt, wenn eine Person innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in dem Kreis, in dem sie sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einem Kreis im Bundesgebiet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weiteren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.
Fortzüge über die Kreisgrenzen
Erläuterung für folgende Statistik(en): 12711 Wanderungsstatistik
Begriffsinhalt: Zu- und Fortzüge über die Kreisgrenzen
Zu- und Fortzüge werden überwiegend mittels der Anmelde- scheine festgestellt. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Regionaleinheit gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Regionaleinheit gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Die in die- sen Tabellen dargestellten Werte sind niedriger als die Zu- und Fortzüge über die Gemeindegrenzen, weil hier nicht die Wanderungen innerhalb eines Kreises berücksichtigt werden.
Als Zuzug über die Kreisgrenze gilt, wenn eine Person in einem Kreis, in dem sie nicht bereits mit einer Hauptwohnung an- gemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort an- meldet.
Als Fortzug über die Kreisgrenze gilt, wenn eine Person innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in dem Kreis, in dem sie sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einem Kreis im Bundesgebiet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weiteren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.
- Durchschnittliche Jahresbevölkerung nach Geschlecht - Jahresdurchschnitt - regionale EbenenStatistische Ämter des Bundes und der LänderOpen official original table · 12411-05-01-4-B Source data period: 1995 - 2025Original statistic updated: 2026-07-13 · added period: 31.12.2025dl-de/by-2-0 · presentation by Regiolume; calculations as indicated
Source notes (German)
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (EVAS 12411)
Offizielle Methodenbeschreibung
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt auf Basis des jeweils letzten Zensus mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
zu Tabelle 12411-05-01: Differenzen in den Summen entstehen durch Rundungen.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einfuehrung.htm