Social affairs
How high is average monthly housing benefit entitlement?
Compare average monthly housing-benefit entitlement among recipient households.
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Short values using k, m or bn are rounded.
- Germany
- No data
- Value range
- 197 €/Monat – 427 €/Monat
Map
31.12.2024 · €/Monat
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Colour classes follow the distribution of regional values (quantiles).
Colour classes & coverage
- 197 €/Monat – 244 €/Monat
- > 244 €/Monat – 272 €/Monat
- > 272 €/Monat – 293 €/Monat
- > 293 €/Monat – 318 €/Monat
- > 318 €/Monat – 427 €/Monat
399 of 400 regions with data. Observed range: 197 €/Monat – 427 €/Monat
Hatched: no data. Classes refer to this view and may change with the year. Geometry: existing BKG district paths.
Trend
No time-series values are available for this selection.
The map and table show the selected reference year; the trend shows the full available history.
All regions as a table · 31.12.2024
400 regions
Definition, sources & methodology
Average monthly housing benefit entitlement of housing benefit households on 31 Dec.
- Calculation (German)
- Direkter Quellwert (nur Kreise). Landes- und Bundeswerte werden nicht berechnet, weil die Quelle die Durchschnitte auf Basis gerundeter Fallzahlen bildet.
- Map / table reference period
- 31.12.2024 · time series 2011–2024 (14 points)
- Coverage
- 399 of 400 districts with a value in the latest reference year
Comparability note
2016: Housing benefit reform on 1 Jan 2016.
2020: Housing benefit strengthening act on 1 Jan 2020; from 2020 household counts are rounded to multiples of five.
2023: 'Wohngeld-Plus' reform on 1 Jan 2023: considerably more eligible households and higher benefits.
Sources for this indicator
- Reine Wohngeldhaushalte und durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch - Stichtag - (ab 2005) regionale EbenenStatistische Ämter des Bundes und der LänderOpen official original table · 22311-01-02-4-B Source data period: 2005 - 2024Original statistic updated: 2026-06-19 · added period: 31.12.2024dl-de/by-2-0 · presentation by Regiolume; calculations as indicated
Source notes (German)
Wohngeld zum 31.12. (EVAS 22311)
Offizielle Methodenbeschreibung
Definitionen zur Tabelle Die Empfängerinnen und Empfänger werden nach ihrem Hauptwohnsitz nachgewiesen. Ab Berichtsjahr 2020 werden die Ergebnisse der Statistik mittels 5er-Rundung geheim gehalten. Bei der 5er-Rundung werden alle Werte einer Tabelle mit Wohngeldhaushalten auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Durchschnittswerte werden aus Geheimhaltungsgründen auf Basis der gerundeten Fallzahlen ermittelt. Dadurch sind bei niedrigen Fallzahlen Verzerrungen gegenüber den Originalergebnissen möglich. Durchschnittswerte werden nicht veröffentlicht, sofern diese nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Empfängern basieren. Durch Artikel 25 des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 24. Dezember 2003 wurde auch das Wohngeldgesetz grundlegend geändert. Weitere Änderungen und Ergänzungen folgten u. a. mit dem zweiten Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2004 und durch das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) vom 21. März 2005. Diese Änderungen traten im Wesentlichen zum 1. Januar 2005 in Kraft und hatten einen erheblich verminderten Kreis an Wohngeldberechtigten zur Folge, da die Wohngeldberechtigung der so genannten Transferleistungsempfängerinnen und Transferleistungsempfänger entfällt. Dadurch sind u. a. Empfängerinnen und Empfänger von
- Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), - Leistungen der Grundsicherung im Alter und beiErwerbsminderung nach dem SGB XII, - Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
grundsätzlich von Wohngeldleistungen ausgeschlossen. Sie erhalten die Kosten der Unterkunft im Rahmen der o.g. Transferleistungen. Auf Grund des Ausschlusses der Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen vom Wohngeld entstehen neben den reinen Wohngeldhaushalten die so genannten Mischhaushalte. Dabei handelt es sich um solche Haushalte, in denen ein Teil der Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt ist (wohngeldrechtlicher Teilhaushalt) und andere Haushaltsmitglieder keinen Wohngeldanspruch haben. Die Mieten und Wohnflächen der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte werden kopfteilig ermittelt und dargestellt. Damit es deshalb zu keinen Verzerrungen bei statistischen Auswertungen kommt, werden die wohngeldrechtlichen Teilhaushalte und die reinen Wohngeldhaushalte in der Wohngeldstatistik grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Die wohngeldrechtlichen Teilhaushalte sind somit kein Bestandteil dieser Tabelle. Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009 wurde das Wohngeld deutlich erhöht und ein Zuschlag für Heizkosten in die Berechnung des Wohngeldes der Jahre 2009 und 2010 einbezogen. Im Zuge der Wohngeldreformen zum 1. Januar 2016 und zum 1. Januar 2020 wurden die Wohngeldleistungen (Tabellenwerte) erhöht. Durch die Festlegung neuer Mietenstufen, der Anhebung der Miethöchstbeträge und der Einkommensgrenzen vergrößerte sich jeweils der Kreis der Wohngeldberechtigten. Mit der Wohngeldreform 2020 wurde zudem eine regelmäßige Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Diese sieht vor, dass die Höhe der Leistungen und Einkommensgrenzen im Zwei-Jahres-Rhythmus an die Mieten- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst werden. Die erste Wohngeld-Dynamisierung zum 1. Januar 2022 hatte einen weiteren Anstieg der Anzahl der Wohngeldhaushalte und Höhe der Wohngeldleistungen zur Folge. In Folge der Wohngeld-Plus Reform, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, erhöhten sich die Anzahl der wohngeldbeziehenden Haushalte und die Wohngeldleistungen deutlich. Neben einer allgemeinen Leistungsverbesserung beinhaltete die Wohngeld-Plus-Reform die Einführung einer Heizkosten- und einer Klimapauschale.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Soziales/wohngeld.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Merkmalserklärungen & Variablen
Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch
Erläuterung für folgende Statistik(en): 22311 Statistik über das Wohngeld
Begriffsinhalt: Wohngeld
Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird Mietern und Eigentümern gezahlt, wenn die Höhe ihrer Miete oder Belastung für angemessen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihres Haus- halts überfordert. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich nach der Haushaltsgröße, dem Ge- samteinkommen und den Wohnkosten. Letztere werden bis zu be- stimmten Höchstbeträgen berücksichtigt. Die Höchstbeträge werden durch die Zahl der Haushaltsmitglieder und die Zuord- nung des Wohnortes zu einer Mietenstufe bestimmt.
Das Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Haus- und Wohnungseigentümer geleis- tet.