Regiolume

Unternehmen & Branchen

Wie ist die Unternehmenslandschaft aufgebaut?

Vergleiche, wie viele rechtliche Einheiten wie Unternehmen oder Selbstständige in einer Region erfasst werden. Die Aufschlüsselung zeigt ihre Größe und Branchen.

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Die Gruppen ergeben zusammen den Gesamtwert.

Deutschland · 20243,54 Mio.Anzahl
Wertebereich · Kreise1.310 – 188,83 Tsd.Anzahl · 400 / 400 mit Daten
Exakte Werte

Kurzwerte mit Tsd., Mio. oder Mrd. sind gerundet.

Deutschland
3.543.865 Anzahl
Wertebereich
1.310 Anzahl – 188.834 Anzahl

Karte

2024 · Anzahl

Mecklenburgische Seenplatte: 8.948 AnzahlLudwigslust-Parchim: 7.234 AnzahlVorpommern-Greifswald: 8.402 AnzahlLandkreis Rostock: 8.937 AnzahlVorpommern-Rügen: 9.486 AnzahlUckermark: 3.745 AnzahlEmsland: 13.669 AnzahlPotsdam-Mittelmark: 9.600 AnzahlOstprignitz-Ruppin: 3.752 AnzahlStendal: 3.650 AnzahlBörde: 4.984 AnzahlBautzen: 10.525 AnzahlAltmarkkreis Salzwedel: 2.553 AnzahlRegion Hannover: 46.353 AnzahlRendsburg-Eckernförde: 10.952 AnzahlDahme-Spreewald: 7.991 AnzahlOder-Spree: 6.398 AnzahlNordwestmecklenburg: 5.535 AnzahlNordfriesland: 10.576 AnzahlSchleswig-Flensburg: 8.704 AnzahlPrignitz: 2.821 AnzahlMärkisch-Oderland: 7.819 AnzahlLandkreis Osnabrück: 13.914 AnzahlCuxhaven: 6.623 AnzahlRotenburg (Wümme): 6.570 AnzahlTeltow-Fläming: 7.254 AnzahlHarz: 7.025 AnzahlGörlitz: 8.803 AnzahlMittelsachsen: 11.138 AnzahlDiepholz: 9.294 AnzahlNordsachsen: 7.268 AnzahlLandkreis Ansbach: 8.009 AnzahlWittenberg: 4.250 AnzahlHochsauerlandkreis: 11.768 AnzahlHeidekreis: 5.254 AnzahlElbe-Elster: 3.628 AnzahlOberhavel: 8.112 AnzahlWaldeck-Frankenberg: 6.225 AnzahlSpree-Neiße: 4.045 AnzahlSteinfurt: 17.005 AnzahlErzgebirgskreis: 12.937 AnzahlHavelland: 5.917 AnzahlGöttingen: 11.390 AnzahlOrtenaukreis: 18.789 AnzahlLandkreis Leipzig: 10.028 AnzahlSächsische Schweiz-Osterzgebirge: 9.580 AnzahlJerichower Land: 3.019 AnzahlGifhorn: 4.542 AnzahlCelle: 6.296 AnzahlEifelkreis Bitburg-Prüm: 3.899 AnzahlSaalekreis: 5.671 AnzahlDithmarschen: 5.773 AnzahlBarnim: 7.304 AnzahlSchwalm-Eder-Kreis: 6.090 AnzahlRavensburg: 13.976 AnzahlUelzen: 3.119 AnzahlOstholstein: 9.731 AnzahlAnhalt-Bitterfeld: 4.992 AnzahlCloppenburg: 7.381 AnzahlOberallgäu: 9.270 AnzahlCham: 6.135 AnzahlMansfeld-Südharz: 4.160 AnzahlMeißen: 9.285 AnzahlSalzlandkreis: 5.434 AnzahlNeustadt a.d.Waldnaab: 3.798 AnzahlLandkreis Passau: 9.701 AnzahlBorken: 16.923 AnzahlNienburg (Weser): 4.378 AnzahlOstalbkreis: 12.693 AnzahlVogelsbergkreis: 4.043 AnzahlTraunstein: 9.658 AnzahlSegeberg: 11.718 AnzahlSchwäbisch Hall: 8.574 AnzahlBurgenlandkreis: 5.615 AnzahlLandkreis Regensburg: 7.813 AnzahlSchwandorf: 6.090 AnzahlVogtlandkreis: 8.812 AnzahlLüneburg: 7.298 AnzahlLandkreis Rosenheim: 15.667 AnzahlMain-Kinzig-Kreis: 18.101 AnzahlFulda: 9.445 AnzahlAurich: 7.550 AnzahlStade: 7.605 AnzahlWarendorf: 10.827 AnzahlLandkreis Landshut: 7.348 AnzahlOstallgäu: 7.278 AnzahlSoest: 12.410 AnzahlHerzogtum Lauenburg: 7.754 AnzahlBiberach: 8.276 AnzahlHarburg: 11.394 AnzahlLandkreis Bayreuth: 4.045 AnzahlLandkreis Kassel: 8.033 AnzahlNeumarkt i.d.OPf.: 6.206 AnzahlBreisgau-Hochschwarzwald: 12.251 AnzahlMain-Spessart: 5.022 AnzahlNortheim: 4.571 AnzahlAlb-Donau-Kreis: 8.214 AnzahlLüchow-Dannenberg: 1.889 AnzahlLippe: 13.200 AnzahlAmberg-Sulzbach: 3.973 AnzahlPaderborn: 13.198 AnzahlMain-Tauber-Kreis: 5.301 AnzahlMarburg-Biedenkopf: 8.548 AnzahlWartburgkreis: 5.081 AnzahlKleve: 13.297 AnzahlSchmalkalden-Meiningen: 4.862 AnzahlOberspreewald-Lausitz: 3.363 AnzahlEuskirchen: 8.115 AnzahlHildesheim: 9.272 AnzahlNeustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim: 4.745 AnzahlHöxter: 5.416 AnzahlDonau-Ries: 6.099 AnzahlRottal-Inn: 6.624 AnzahlStraubing-Bogen: 4.411 AnzahlLandkreis Bamberg: 5.582 AnzahlTrier-Saarburg: 4.783 AnzahlMinden-Lübbecke: 12.115 AnzahlEichstätt: 4.722 AnzahlPlön: 5.006 AnzahlUnterallgäu: 7.227 AnzahlLandkreis Heilbronn: 13.900 AnzahlRhein-Sieg-Kreis: 24.957 AnzahlBernkastel-Wittlich: 4.816 AnzahlSaale-Orla-Kreis: 3.168 AnzahlLeer: 6.430 AnzahlSigmaringen: 5.618 AnzahlCoesfeld: 9.301 AnzahlSiegen-Wittgenstein: 10.131 AnzahlSteinburg: 5.047 AnzahlBad Kissingen: 4.106 AnzahlOldenburg: 5.338 AnzahlHersfeld-Rotenburg: 4.022 AnzahlNeckar-Odenwald-Kreis: 5.341 AnzahlWetteraukreis: 13.623 AnzahlMärkischer Kreis: 15.262 AnzahlWaldshut: 6.924 AnzahlTirschenreuth: 2.967 AnzahlWesel: 17.540 AnzahlLahn-Dill-Kreis: 10.213 AnzahlKyffhäuserkreis: 2.160 AnzahlLandkreis Karlsruhe: 18.486 AnzahlBad Tölz-Wolfratshausen: 7.883 AnzahlReutlingen: 12.916 AnzahlLandkreis Würzburg: 6.558 AnzahlWerra-Meißner-Kreis: 3.665 AnzahlRhein-Neckar-Kreis: 23.606 AnzahlLandkreis Augsburg: 11.559 AnzahlKelheim: 5.571 AnzahlGrafschaft Bentheim: 5.593 AnzahlRhön-Grabfeld: 3.155 AnzahlSaalfeld-Rudolstadt: 3.660 AnzahlGütersloh: 15.353 AnzahlGoslar: 4.846 AnzahlUnstrut-Hainich-Kreis: 3.282 AnzahlWesterwaldkreis: 8.927 AnzahlSüdwestpfalz: 3.320 AnzahlRhein-Hunsrück-Kreis: 4.367 AnzahlSchwarzwald-Baar-Kreis: 9.187 AnzahlEichsfeld: 4.274 AnzahlGarmisch-Partenkirchen: 5.864 AnzahlZwickau: 11.278 AnzahlHaßberge: 3.420 AnzahlFreyung-Grafenau: 3.777 AnzahlDüren: 9.914 AnzahlLandkreis Hof: 3.696 AnzahlRegen: 3.784 AnzahlGotha: 4.489 AnzahlWeißenburg-Gunzenhausen: 4.319 AnzahlHildburghausen: 2.106 AnzahlBerlin: 188.834 AnzahlOberbergischer Kreis: 11.180 AnzahlWeilheim-Schongau: 6.849 AnzahlVulkaneifel: 2.536 AnzahlWeimarer Land: 3.001 AnzahlWesermarsch: 2.813 AnzahlZollernalbkreis: 8.540 AnzahlLandkreis Schweinfurt: 3.874 AnzahlRoth: 5.811 AnzahlGießen: 11.030 AnzahlVechta: 6.748 AnzahlBad Kreuznach: 6.223 AnzahlRastatt: 8.525 AnzahlGreiz: 3.844 AnzahlDingolfing-Landau: 4.165 AnzahlFreudenstadt: 5.204 AnzahlVerden: 5.524 AnzahlErding: 6.747 AnzahlDeggendorf: 5.829 AnzahlRems-Murr-Kreis: 18.819 AnzahlHameln-Pyrmont: 5.427 AnzahlMiesbach: 7.241 AnzahlStormarn: 11.757 AnzahlSaale-Holzland-Kreis: 2.913 AnzahlSömmerda: 2.143 AnzahlMayen-Koblenz: 8.456 AnzahlIlm-Kreis: 3.770 AnzahlRheingau-Taunus-Kreis: 8.333 AnzahlHamburg: 102.696 AnzahlBerchtesgadener Land: 5.514 AnzahlNürnberger Land: 7.645 AnzahlAhrweiler: 5.920 AnzahlRecklinghausen: 21.463 AnzahlRhein-Lahn-Kreis: 4.736 AnzahlKonstanz: 12.951 AnzahlAmmerland: 5.549 AnzahlMühldorf a.Inn: 5.489 AnzahlCalw: 6.652 AnzahlFreising: 8.307 AnzahlLandsberg am Lech: 6.859 AnzahlLörrach: 8.970 AnzahlBirkenfeld: 3.260 AnzahlDillingen a.d.Donau: 4.163 AnzahlHohenlohekreis: 4.384 AnzahlAichach-Friedberg: 6.804 AnzahlWolfenbüttel: 3.392 AnzahlLimburg-Weilburg: 7.811 AnzahlRottweil: 6.560 AnzahlPfaffenhofen a.d.Ilm: 5.618 AnzahlNordhausen: 2.561 AnzahlGünzburg: 5.911 AnzahlOlpe: 5.529 AnzahlHolzminden: 2.195 AnzahlPinneberg: 13.479 AnzahlNeuburg-Schrobenhausen: 4.414 AnzahlStädteregion Aachen: 23.403 AnzahlSchaumburg: 5.683 AnzahlRhein-Erft-Kreis: 19.172 AnzahlWittmund: 2.528 AnzahlBergstraße: 12.464 AnzahlMiltenberg: 5.964 AnzahlHelmstedt: 2.196 AnzahlTuttlingen: 6.259 AnzahlOsterholz: 4.110 AnzahlLandkreis Aschaffenburg: 8.190 AnzahlCochem-Zell: 2.753 AnzahlSüdliche Weinstraße: 4.558 AnzahlKitzingen: 4.146 AnzahlLudwigsburg: 21.619 AnzahlFriesland: 3.803 AnzahlKulmbach: 3.156 AnzahlKronach: 2.738 AnzahlEmmendingen: 7.209 AnzahlDarmstadt-Dieburg: 12.166 AnzahlAltenkirchen (Westerwald): 4.945 AnzahlLandkreis Coburg: 3.058 AnzahlDonnersbergkreis: 2.714 AnzahlLandkreis München: 28.773 AnzahlHeinsberg: 10.348 AnzahlForchheim: 4.795 AnzahlBodenseekreis: 10.246 AnzahlNeuwied: 7.770 AnzahlLandkreis Kaiserslautern: 3.860 AnzahlEsslingen: 22.674 AnzahlGöppingen: 10.851 AnzahlOdenwaldkreis: 3.971 AnzahlHeidenheim: 4.741 AnzahlWunsiedel i.Fichtelgebirge: 2.882 AnzahlBöblingen: 15.442 AnzahlMainz-Bingen: 8.610 AnzahlRhein-Kreis Neuss: 19.867 AnzahlAlzey-Worms: 5.042 AnzahlBad Dürkheim: 5.680 AnzahlAltenburger Land: 2.756 AnzahlViersen: 13.953 AnzahlKusel: 2.025 AnzahlEnzkreis: 8.566 AnzahlDachau: 7.780 AnzahlUnna: 13.371 AnzahlPeine: 3.963 AnzahlErlangen-Höchstadt: 5.339 AnzahlMerzig-Wadern: 3.447 AnzahlAltötting: 4.918 AnzahlEbersberg: 7.463 AnzahlLichtenfels: 2.700 AnzahlTübingen: 9.105 AnzahlNeu-Ulm: 7.172 AnzahlHochtaunuskreis: 13.096 AnzahlSt. Wendel: 3.018 AnzahlHerford: 10.351 AnzahlStarnberg: 10.555 AnzahlSonneberg: 2.003 AnzahlGermersheim: 4.603 AnzahlSaarlouis: 7.449 AnzahlGroß-Gerau: 10.284 AnzahlRheinisch-Bergischer Kreis: 13.395 AnzahlEnnepe-Ruhr-Kreis: 12.976 AnzahlFürstenfeldbruck: 10.515 AnzahlMettmann: 23.647 AnzahlSaarpfalz-Kreis: 5.818 AnzahlKöln: 58.396 AnzahlSaarbrücken: 13.575 AnzahlOffenbach: 17.672 AnzahlBremen: 22.742 AnzahlDresden: 21.862 AnzahlMünster: 13.884 AnzahlLeipzig (Stadt): 24.445 AnzahlLindau (Bodensee): 4.367 AnzahlLandkreis Fürth: 5.008 AnzahlRhein-Pfalz-Kreis: 5.333 AnzahlMünchen (Stadt): 89.909 AnzahlDortmund: 21.181 AnzahlErfurt: 8.115 AnzahlBielefeld: 13.258 AnzahlDessau-Roßlau: 2.567 AnzahlFrankfurt am Main: 42.730 AnzahlNeunkirchen: 4.350 AnzahlBrandenburg an der Havel: 2.217 AnzahlDuisburg: 14.279 AnzahlHamm: 5.548 AnzahlSalzgitter: 2.454 AnzahlLübeck: 8.215 AnzahlDüsseldorf: 39.767 AnzahlMain-Taunus-Kreis: 11.987 AnzahlChemnitz: 9.163 AnzahlEssen: 22.425 AnzahlWolfsburg: 2.827 AnzahlMagdeburg: 8.028 AnzahlWiesbaden: 13.947 AnzahlStuttgart: 29.786 AnzahlBraunschweig: 8.986 AnzahlRostock: 7.000 AnzahlPotsdam: 7.884 AnzahlNürnberg: 23.484 AnzahlWuppertal: 14.048 AnzahlMönchengladbach: 10.813 AnzahlCottbus: 3.516 AnzahlKarlsruhe (Stadt): 13.886 AnzahlHagen: 6.329 AnzahlFrankfurt (Oder): 1.938 AnzahlGera: 3.135 AnzahlBochum: 13.357 AnzahlFreiburg im Breisgau: 11.031 AnzahlBonn: 14.857 AnzahlMannheim: 14.153 AnzahlSuhl: 1.405 AnzahlAugsburg (Stadt): 12.582 AnzahlHalle (Saale): 6.956 AnzahlKrefeld: 9.696 AnzahlSchwerin: 3.574 AnzahlKaiserslautern (Stadt): 4.042 AnzahlBaden-Baden: 3.499 AnzahlKiel: 8.718 AnzahlIngolstadt: 5.009 AnzahlOsnabrück (Stadt): 7.293 AnzahlDarmstadt: 7.549 AnzahlEmden: 1.599 AnzahlJena: 3.521 AnzahlUlm: 5.993 AnzahlTrier: 4.483 AnzahlNeustadt an der Weinstraße: 2.573 AnzahlWilhelmshaven: 2.336 AnzahlOldenburg (Oldb): 7.126 AnzahlGelsenkirchen: 7.549 AnzahlHeidelberg: 7.691 AnzahlEisenach: Keine DatenWorms: 3.253 AnzahlKassel (Stadt): 8.477 AnzahlKoblenz: 5.260 AnzahlBottrop: 3.718 AnzahlBremerhaven: 3.603 AnzahlHeilbronn (Stadt): 5.764 AnzahlAnsbach (Stadt): 1.730 AnzahlMainz: 9.857 AnzahlPforzheim: 5.399 AnzahlMülheim an der Ruhr: 6.835 AnzahlSolingen: 7.080 AnzahlWürzburg (Stadt): 6.749 AnzahlWeimar: 2.688 AnzahlLandau in der Pfalz: 2.360 AnzahlNeumünster: 2.880 AnzahlLeverkusen: 6.531 AnzahlErlangen: 4.344 AnzahlOberhausen: 6.770 AnzahlRegensburg (Stadt): 7.654 AnzahlLudwigshafen am Rhein: 5.313 AnzahlRemscheid: 4.363 AnzahlZweibrücken: 1.310 AnzahlWeiden i.d.OPf.: 2.144 AnzahlPassau (Stadt): 3.060 AnzahlBayreuth (Stadt): 3.238 AnzahlMemmingen: 2.183 AnzahlStraubing: 2.323 AnzahlDelmenhorst: 2.437 AnzahlFürth (Stadt): 5.810 AnzahlAschaffenburg (Stadt): 4.218 AnzahlFlensburg: 3.472 AnzahlLandshut (Stadt): 3.237 AnzahlKempten (Allgäu): 3.237 AnzahlPirmasens: 1.824 AnzahlHof (Stadt): 1.907 AnzahlHerne: 4.435 AnzahlBamberg (Stadt): 3.941 AnzahlAmberg: 1.865 AnzahlCoburg (Stadt): 1.928 AnzahlOffenbach am Main: 6.131 AnzahlSpeyer: 2.345 AnzahlFrankenthal (Pfalz): 1.644 AnzahlSchwabach: 1.910 AnzahlKaufbeuren: 1.938 AnzahlSchweinfurt (Stadt): 2.344 AnzahlRosenheim (Stadt): 3.890 Anzahl
Kreis auswählen und mehr erfahren

Zum Verschieben die Karte zuerst mit + vergrößern.

1.310188,83 Tsd.

Farbklassen nach der Verteilung der regionalen Werte (Quantile).

Farbklassen & Datenabdeckung
  • 1.310 Anzahl – 3.665 Anzahl
  • > 3.665 Anzahl – 5.416 Anzahl
  • > 5.416 Anzahl – 7.549 Anzahl
  • > 7.549 Anzahl – 11.031 Anzahl
  • > 11.031 Anzahl – 188.834 Anzahl

400 von 400 Regionen mit Daten. Beobachteter Wertebereich: 1.310 Anzahl – 188.834 Anzahl

Schraffiert: keine Daten. Die Klassen beziehen sich auf diese Ansicht und können sich beim Jahreswechsel ändern. Geometrie: vorhandene BKG-Kreispfade.

Zeitverlauf

Rechtliche Einheiten · Deutschland

Deutschland · 2019–2024

DeutschlandMio. Anzahl
3,33,43,53,6Deutschland · 2019: 3.559.197 AnzahlDeutschland · 2020: 3.374.583 AnzahlDeutschland · 2021: 3.390.704 AnzahlDeutschland · 2022: 3.435.478 AnzahlDeutschland · 2023: 3.469.918 AnzahlDeutschland · 2024: 3.543.865 Anzahl201920222024

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Linienunterbrechung 2024: Umstellung auf das Jobkonzept: geänderte Registerabdeckung und Beschäftigtengrößen, nicht unmittelbar mit dem Vorjahr vergleichbar.

Zeitreihenwerte als Tabelle
Rechtliche Einheiten · Deutschland · 2019–2024
JahrDeutschland
20193.559.197 Anzahl
20203.374.583 Anzahl
20213.390.704 Anzahl
20223.435.478 Anzahl
20233.469.918 Anzahl
20243.543.865 Anzahl

Karte und Tabelle zeigen das gewählte Bezugsjahr; der Zeitverlauf zeigt die gesamte verfügbare Historie. Bei absoluten Werten beeinflusst die Regionsgröße den Vergleich. Die Kartenfläche steht nicht für die Anzahl.

Alle Regionen als Tabelle · 2024

400 Regionen

Rechtliche Einheiten · 2024
RegionBundesland
Berlin, kreisfreie StadtBerlin188.834 Anzahl
Hamburg, kreisfreie Stadt, Freie und HansestadtHamburg102.696 Anzahl
München, kreisfreie StadtBayern89.909 Anzahl
Köln, kreisfreie StadtNordrhein-Westfalen58.396 Anzahl
Region Hannover, LandkreisNiedersachsen46.353 Anzahl
Frankfurt am Main, kreisfreie StadtHessen42.730 Anzahl
Düsseldorf, kreisfreie StadtNordrhein-Westfalen39.767 Anzahl
Stuttgart, StadtkreisBaden-Württemberg29.786 Anzahl
München, LandkreisBayern28.773 Anzahl
Rhein-Sieg-KreisNordrhein-Westfalen24.957 Anzahl
Leipzig, kreisfreie StadtSachsen24.445 Anzahl
Mettmann, KreisNordrhein-Westfalen23.647 Anzahl
Rhein-Neckar-Kreis, LandkreisBaden-Württemberg23.606 Anzahl
Nürnberg, kreisfreie StadtBayern23.484 Anzahl
Städteregion Aachen, KreisNordrhein-Westfalen23.403 Anzahl
Bremen, kreisfreie StadtBremen22.742 Anzahl
Esslingen, LandkreisBaden-Württemberg22.674 Anzahl
Essen, kreisfreie StadtNordrhein-Westfalen22.425 Anzahl
Dresden, kreisfreie StadtSachsen21.862 Anzahl
Ludwigsburg, LandkreisBaden-Württemberg21.619 Anzahl
Definition, Quellen & Methodik

Rechtliche Einheiten im Unternehmensregister in den Wirtschaftsabschnitten B–N und P–S (WZ 2008). Rechtliche Einheiten nach ihrem Sitz. Eine rechtliche Einheit ist nicht zwingend ein statistisches Unternehmen; sie kann mehrere Niederlassungen umfassen.

Berechnung
Direkter Quellwert; Länder/Deutschland: Quellwerte oder vollständige Kreissummen.
Bezugszeitraum Karte / Tabelle
2024 · Zeitreihe 2019–2024 (6 Zeitpunkte)
Abdeckung
400 von 400 Kreisen mit Wert im aktuellen Bezugsjahr
Hinweise

Erfasst sind die Wirtschaftsabschnitte B–N und P–S der WZ 2008, nicht die gesamte Wirtschaft. Land-/Bundeswerte stammen aus der Quelle oder aus vollständigen Kreissummen; bei fehlenden Kreiswerten wird die betreffende Referenz nicht gebildet. Die Darstellung beginnt 2019: Die Beschäftigtengrößenklassen beziehen sich seitdem auf abhängig Beschäftigte statt nur auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Registerabdeckung und Änderungen des Berichtskreises können die Entwicklung beeinflussen. Ab 2024 gilt das Jobkonzept: Mehrfachbeschäftigungen werden mehrfach erfasst; der Vergleich mit 2023 ist methodisch eingeschränkt. Geheim gehaltene Werte bleiben fehlend. 2024: direkte Referenzwerte des Statistikportals; weitere Referenzen aus vollständigen Kreissummen.

Hinweis zur Vergleichbarkeit

2024: Umstellung auf das Jobkonzept: geänderte Registerabdeckung und Beschäftigtengrößen, nicht unmittelbar mit dem Vorjahr vergleichbar.

Quellen dieser Kennzahl

  • Rechtliche Einheiten nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten (WZ 2008) - Jahr - regionale EbenenStatistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen · 52111-04-01-4-B Zeitraum der Quelldaten: 2014 - 2024Originalstatistik aktualisiert: 2026-03-27 · ergänzter Zeitraum: 2024dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
    Quellenhinweise

    Unternehmensregister-System (URS) (EVAS 52111)

    Offizielle Methodenbeschreibung

    Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2018: Ab dem Berichtsjahr 2018 gibt es bei den Auswertungen aus dem statistischen Unternehmensregister geringfügige Anpassungen: Tabellen zu „Unternehmen“ werden künftig als Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ bezeichnet, Tabellen zu „Betrieben“ werden in Tabellen zu „Niederlassungen“ umbenannt. Hintergrund ist die Umsetzung des EU-Unternehmensbegriffs. Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt“. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen. Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition müssen diese Begriffe künftig klar voneinander unterschieden werden. Aus dem statistischen Unternehmensregister werden (wie in der Vergangenheit auch) Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ sowie Tabellen zu „Niederlassungen“ veröffentlicht. Die Änderung betrifft also lediglich die Bezeichnungen und nicht das Datenangebot.

    Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2019: Bis einschließlich Berichtsjahr 2018 wurde aus dem Unternehmensregister ausschließlich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten veröffentlicht. Ab Berichtsjahr 2019 wird die Anzahl der abhängig Beschäftigten ausgewiesen. Diese setzt sich aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den geringfügig entlohnt Beschäftigten zusammen. Die Anzahl der Beschäftigten wird künftig nicht mehr als Stichtagswert für den Monat Dezember (Zahl der Beschäftigten am 31.12. eines Berichtsjahres) abgebildet, sondern als Durchschnittswert: Es wird der Mittelwert der zwölf Monatsstichtagswerte eines Jahres gebildet und veröffentlicht (Summe der Stichtagswerte 31.01. bis 31.12. eines Berichtsjahres, dividiert durch zwölf). Auch die Größenklassen werden nach dem Durchschnittswert der abhängig Beschäftigten abgegrenzt.

    Niederlassungen Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten.

    Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen: Es werden auch Rechtliche Einheiten erfasst, die lediglich aus einer Niederlassung am Standort der Rechtlichen Einheit bestehen, die keine Beschäftigten hat, jedoch über Umsätze für das Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungs- und Statistikdaten verfügt.

    Rechtliche Einheiten Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen abgegeben und gemäß Verwal-tungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Rechtlichen Einheiten:

    • Bei Rechtlichen Einheiten mit mehreren Niederlassungen entspricht die Wirtschaftszweigzuordnung dem Schwerpunkt der Rechtlichen Einheit.
    • Die Anzahl der Beschäftigten der zugehörigen Niederlassungen wird bei der Rechtlichen Einheit summiert.

    Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Unternehmen/unternehmensregister.pdf?__blob=publicationFile&v=4

    Merkmalserklärungen & Variablen

    Rechtliche Einheiten

    Erläuterung für folgende Statistik(en):

    52111 Unternehmensregister

    Begriffsinhalt:

    Rechtliche Einheiten Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit in der deutschen amtlichen Statistik ist eine natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung. Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und das Halten von Beteiligungen an anderen Rechtlichen Einheiten. Betrachtet werden also beispielsweise eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder ein Einzelunternehmen. (Definition bis BJ 2018: Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.) Eine Niederlassung ist eine örtliche abgegrenzte Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Sie ist rechtlich unselbständig. In den Statistiken des Produzierenden Gewerbes wird der Begriff „Betrieb“ anstelle von „Niederlassung“ verwendet. Die Hauptquelle für den Umsatz im Unternehmensregister sind die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen aus den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß VwDVG von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden (steuerbare und nicht steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen). Umsätze für die Mitglieder umsatzsteuerlicher Organkreise werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt. In bestimmten Fällen erfolgt das auch außerhalb von Organkreisen, bspw. bei Banken, Versicherungen und Krankenhäusern. Die so gewonnenen Umsätze im Unternehmensregister stellen einen guten Näherungswert zur Umsatzdefinition gemäß den europäischen Rechtsgrundlagen dar. (Durchführungsverordnung 2020/1197, Anhang IV: Definitionen der Konzepte und der Variablen).

    (Definition bis BJ 2018: Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt.) Die abhängig Beschäftigten umfassen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die ausschließlich geringfügig Beschäftigten (bis BJ 2023 wurden die kurzfristig Beschäftigten nicht nachgewiesen). Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten- , pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Die geringfügig Beschäftigten umfassen die geringfügig entlohnt Beschäftigten sowie die kurzfristig Beschäftigten (bis BJ 2023 wurden die kurzfristig Beschäftigten nicht nachgewiesen). Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) sind bei Auswertungen aus dem Unternehmensregister beginnend mit dem Berichtsjahr 2024 enthalten. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Rechtlichen Einheiten:

    • Bei Rechtlichen Einheiten mit mehreren Niederlassungen entspricht die Wirtschaftszweigzuordnung dem Schwerpunkt der Rechtlichen Einheit.
    • Die Anzahl der Beschäftigten der zugehörigen Niederlassungen wird bei der Rechtlichen Einheit summiert.
  • Rechtliche Einheiten nach Beschäftigtengrößenklassen - Jahr - regionale Ebenen (ab 2019)Statistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen · 52111-03-02-4-B Zeitraum der Quelldaten: 2019 - 2024Originalstatistik aktualisiert: 2026-03-27 · ergänzter Zeitraum: 2024dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
    Quellenhinweise

    Unternehmensregister-System (URS) (EVAS 52111)

    Offizielle Methodenbeschreibung

    Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2018: Ab dem Berichtsjahr 2018 gibt es bei den Auswertungen aus dem statistischen Unternehmensregister geringfügige Anpassungen: Tabellen zu „Unternehmen“ werden künftig als Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ bezeichnet, Tabellen zu „Betrieben“ werden in Tabellen zu „Niederlassungen“ umbenannt. Hintergrund ist die Umsetzung des EU-Unternehmensbegriffs. Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt“. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen. Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition müssen diese Begriffe künftig klar voneinander unterschieden werden. Aus dem statistischen Unternehmensregister werden (wie in der Vergangenheit auch) Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ sowie Tabellen zu „Niederlassungen“ veröffentlicht. Die Änderung betrifft also lediglich die Bezeichnungen und nicht das Datenangebot.

    Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2019: Bis einschließlich Berichtsjahr 2018 wurde aus dem Unternehmensregister ausschließlich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten veröffentlicht. Ab Berichtsjahr 2019 wird die Anzahl der abhängig Beschäftigten ausgewiesen. Diese setzt sich aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den geringfügig entlohnt Beschäftigten zusammen. Die Anzahl der Beschäftigten wird künftig nicht mehr als Stichtagswert für den Monat Dezember (Zahl der Beschäftigten am 31.12. eines Berichtsjahres) abgebildet, sondern als Durchschnittswert: Es wird der Mittelwert der zwölf Monatsstichtagswerte eines Jahres gebildet und veröffentlicht (Summe der Stichtagswerte 31.01. bis 31.12. eines Berichtsjahres, dividiert durch zwölf). Auch die Größenklassen werden nach dem Durchschnittswert der abhängig Beschäftigten abgegrenzt.

    Niederlassungen Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten.

    Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen: Es werden auch Rechtliche Einheiten erfasst, die lediglich aus einer Niederlassung am Standort der Rechtlichen Einheit bestehen, die keine Beschäftigten hat, jedoch über Umsätze für das Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungs- und Statistikdaten verfügt.

    Rechtliche Einheiten Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen abgegeben und gemäß Verwal-tungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Rechtlichen Einheiten:

    • Bei Rechtlichen Einheiten mit mehreren Niederlassungen entspricht die Wirtschaftszweigzuordnung dem Schwerpunkt der Rechtlichen Einheit.
    • Die Anzahl der Beschäftigten der zugehörigen Niederlassungen wird bei der Rechtlichen Einheit summiert.

    Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Unternehmen/unternehmensregister.pdf?__blob=publicationFile&v=4

    Merkmalserklärungen & Variablen

    Rechtliche Einheiten

    Erläuterung für folgende Statistik(en):

    52111 Unternehmensregister

    Begriffsinhalt:

    Rechtliche Einheiten Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit in der deutschen amtlichen Statistik ist eine natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung. Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und das Halten von Beteiligungen an anderen Rechtlichen Einheiten. Betrachtet werden also beispielsweise eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder ein Einzelunternehmen. (Definition bis BJ 2018: Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.) Eine Niederlassung ist eine örtliche abgegrenzte Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Sie ist rechtlich unselbständig. In den Statistiken des Produzierenden Gewerbes wird der Begriff „Betrieb“ anstelle von „Niederlassung“ verwendet. Die Hauptquelle für den Umsatz im Unternehmensregister sind die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen aus den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß VwDVG von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden (steuerbare und nicht steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen). Umsätze für die Mitglieder umsatzsteuerlicher Organkreise werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt. In bestimmten Fällen erfolgt das auch außerhalb von Organkreisen, bspw. bei Banken, Versicherungen und Krankenhäusern. Die so gewonnenen Umsätze im Unternehmensregister stellen einen guten Näherungswert zur Umsatzdefinition gemäß den europäischen Rechtsgrundlagen dar. (Durchführungsverordnung 2020/1197, Anhang IV: Definitionen der Konzepte und der Variablen).

    (Definition bis BJ 2018: Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt.) Die abhängig Beschäftigten umfassen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die ausschließlich geringfügig Beschäftigten (bis BJ 2023 wurden die kurzfristig Beschäftigten nicht nachgewiesen). Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten- , pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Die geringfügig Beschäftigten umfassen die geringfügig entlohnt Beschäftigten sowie die kurzfristig Beschäftigten (bis BJ 2023 wurden die kurzfristig Beschäftigten nicht nachgewiesen). Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) sind bei Auswertungen aus dem Unternehmensregister beginnend mit dem Berichtsjahr 2024 enthalten. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Rechtlichen Einheiten:

    • Bei Rechtlichen Einheiten mit mehreren Niederlassungen entspricht die Wirtschaftszweigzuordnung dem Schwerpunkt der Rechtlichen Einheit.
    • Die Anzahl der Beschäftigten der zugehörigen Niederlassungen wird bei der Rechtlichen Einheit summiert.
  • Rechtliche Einheiten und Niederlassungen nach Wirtschaftsabschnitt und BeschäftigtengrößeStatistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen Zeitraum der Quelldaten: 2024Originalstatistik aktualisiert: 2026-03-27 · ergänzter Zeitraum: 2024dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
    Quellenhinweise

    Direkt veröffentlichte Länder-/Bundeswerte, WZ 2008 B–N und P–S. Keine Rekonstruktion gesperrter Kreiswerte.

Zur allgemeinen Methodik
Alle Gruppen im Zeitverlauf vergleichen