Unternehmen & Branchen
Wie hoch ist die Gründungsrate statistischer Unternehmen?
Vergleiche, wie häufig neue Unternehmen entstehen. Der Wert zeigt Neugründungen je 100 wirtschaftlich aktive Unternehmen desselben Jahres.
Im Vergleich öffnenExakte Werte
Kurzwerte mit Tsd., Mio. oder Mrd. sind gerundet.
- Deutschland
- 7,8 %
- Wertebereich
- 3,9 % – 12,3 %
Karte
2024 · %
Zum Verschieben die Karte zuerst mit + vergrößern.
Farbklassen nach der Verteilung der regionalen Werte (Quantile).
Farbklassen & Datenabdeckung
- 3,9 % – 6,1 %
- > 6,1 % – 6,9 %
- > 6,9 % – 7,5 %
- > 7,5 % – 8,2 %
- > 8,2 % – 12,3 %
400 von 400 Regionen mit Daten. Beobachteter Wertebereich: 3,9 % – 12,3 %
Schraffiert: keine Daten. Die Klassen beziehen sich auf diese Ansicht und können sich beim Jahreswechsel ändern. Geometrie: vorhandene BKG-Kreispfade.
Zeitverlauf
Gründungsrate statistischer Unternehmen · Deutschland
Deutschland · 2021–2024
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Zeitreihenwerte als Tabelle
| Jahr | Deutschland |
|---|---|
| 2021 | 7,8 % |
| 2022 | 8,0 % |
| 2023 | 8,4 % |
| 2024 | 7,8 % |
Karte und Tabelle zeigen das gewählte Bezugsjahr; der Zeitverlauf zeigt die gesamte verfügbare Historie.
Alle Regionen als Tabelle · 2024
400 Regionen
| Region | Bundesland | |
|---|---|---|
| Offenbach am Main, kreisfreie Stadt | Hessen | 12,3 % |
| Salzgitter, kreisfreie Stadt | Niedersachsen | 11,1 % |
| Berlin, kreisfreie Stadt | Berlin | 10,8 % |
| Gelsenkirchen, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 10,4 % |
| Leverkusen, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 10,1 % |
| Frankfurt am Main, kreisfreie Stadt | Hessen | 9,9 % |
| Groß-Gerau, Landkreis | Hessen | 9,9 % |
| Osnabrück, kreisfreie Stadt | Niedersachsen | 9,7 % |
| Main-Kinzig-Kreis | Hessen | 9,7 % |
| Duisburg, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 9,6 % |
| Herne, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 9,6 % |
| Dahme-Spreewald, Landkreis | Brandenburg | 9,6 % |
| Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt | Rheinland-Pfalz | 9,5 % |
| München, kreisfreie Stadt | Bayern | 9,5 % |
| Fürth, kreisfreie Stadt | Bayern | 9,4 % |
| Wilhelmshaven, kreisfreie Stadt | Niedersachsen | 9,3 % |
| Bremerhaven, kreisfreie Stadt | Bremen | 9,3 % |
| Essen, kreisfreie Stadt | Nordrhein-Westfalen | 9,3 % |
| Wiesbaden, kreisfreie Stadt, Landeshauptstadt | Hessen | 9,3 % |
| Main-Taunus-Kreis | Hessen | 9,3 % |
Definition, Quellen & Methodik
Gründungsrate statistischer Unternehmen: Ereignisse je 100 aktive statistische Unternehmen desselben Jahres. Statistische Unternehmen nach EU-Definition (können mehrere rechtliche Einheiten umfassen), nur Marktproduzenten mit Umsatzsteuervoranmeldungen und/oder Beschäftigten, ohne Arbeitsgemeinschaften. WZ 2008 B–N und P–S ohne S94; kein vollständiger Bestand aller Wirtschaftszweige. Echte originäre Gründungen/Schließungen, keine Gewerbean-/abmeldungen oder bloßen Fusionen/Umstrukturierungen. Regionale Zuordnung nach Unternehmenssitz, kein Niederlassungsbestand. Schließungen im jeweils jüngsten Berichtsjahr sind vorläufig und werden im Folgejahr revidiert. Fehlende/geheim gehaltene Gruppenwerte werden nicht aus Resten rekonstruiert.
- Berechnung
- Originäre Gründungen bzw. Schließungen ÷ aktive Unternehmen derselben Quelle/Ebene/Jahr ×100.
- Bezugszeitraum Karte / Tabelle
- 2024 · Zeitreihe 2021–2024 (4 Zeitpunkte)
- Abdeckung
- 400 von 400 Kreisen mit Wert im aktuellen Bezugsjahr
- Hinweise
Statistische Unternehmen nach EU-Definition (können mehrere rechtliche Einheiten umfassen), nur Marktproduzenten mit Umsatzsteuervoranmeldungen und/oder Beschäftigten, ohne Arbeitsgemeinschaften. WZ 2008 B–N und P–S ohne S94; kein vollständiger Bestand aller Wirtschaftszweige. Echte originäre Gründungen/Schließungen, keine Gewerbean-/abmeldungen oder bloßen Fusionen/Umstrukturierungen. Regionale Zuordnung nach Unternehmenssitz, kein Niederlassungsbestand. Schließungen im jeweils jüngsten Berichtsjahr sind vorläufig und werden im Folgejahr revidiert. Fehlende/geheim gehaltene Gruppenwerte werden nicht aus Resten rekonstruiert.
Quellen dieser Kennzahl
- Unternehmensdemografie - Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen - Jahr - regionale Tiefe: Kreise und krfr. StädteStatistische Ämter des Bundes und der LänderAmtliche Originaltabelle öffnen · 52111-51-01-4 Zeitraum der Quelldaten: 2021 - 2024Originalstatistik aktualisiert: 2026-09-30 · ergänzter Zeitraum: 2024dl-de/by-2-0 · eigene Darstellung; Berechnungen wie ausgewiesen
Quellenhinweise
Unternehmensregister-System (URS) (EVAS 52111)
Offizielle Methodenbeschreibung
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2018: Ab dem Berichtsjahr 2018 gibt es bei den Auswertungen aus dem statistischen Unternehmensregister geringfügige Anpassungen: Tabellen zu „Unternehmen“ werden künftig als Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ bezeichnet, Tabellen zu „Betrieben“ werden in Tabellen zu „Niederlassungen“ umbenannt. Hintergrund ist die Umsetzung des EU-Unternehmensbegriffs. Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt“. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen. Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition müssen diese Begriffe künftig klar voneinander unterschieden werden. Aus dem statistischen Unternehmensregister werden (wie in der Vergangenheit auch) Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ sowie Tabellen zu „Niederlassungen“ veröffentlicht. Die Änderung betrifft also lediglich die Bezeichnungen und nicht das Datenangebot.
Besonderer Hinweis zu Veröffentlichungen ab Berichtsjahr 2019: Bis einschließlich Berichtsjahr 2018 wurde aus dem Unternehmensregister ausschließlich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten veröffentlicht. Ab Berichtsjahr 2019 wird die Anzahl der abhängig Beschäftigten ausgewiesen. Diese setzt sich aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den geringfügig entlohnt Beschäftigten zusammen. Die Anzahl der Beschäftigten wird künftig nicht mehr als Stichtagswert für den Monat Dezember (Zahl der Beschäftigten am 31.12. eines Berichtsjahres) abgebildet, sondern als Durchschnittswert: Es wird der Mittelwert der zwölf Monatsstichtagswerte eines Jahres gebildet und veröffentlicht (Summe der Stichtagswerte 31.01. bis 31.12. eines Berichtsjahres, dividiert durch zwölf). Auch die Größenklassen werden nach dem Durchschnittswert der abhängig Beschäftigten abgegrenzt.
Niederlassungen Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten.
Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen: Es werden auch Rechtliche Einheiten erfasst, die lediglich aus einer Niederlassung am Standort der Rechtlichen Einheit bestehen, die keine Beschäftigten hat, jedoch über Umsätze für das Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungs- und Statistikdaten verfügt.
Rechtliche Einheiten Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile. Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen abgegeben und gemäß Verwal-tungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden. Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten. Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Rechtlichen Einheiten:
- Bei Rechtlichen Einheiten mit mehreren Niederlassungen entspricht die Wirtschaftszweigzuordnung dem Schwerpunkt der Rechtlichen Einheit.
- Die Anzahl der Beschäftigten der zugehörigen Niederlassungen wird bei der Rechtlichen Einheit summiert.
Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Unternehmen/unternehmensregister.pdf?__blob=publicationFile&v=4